Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
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Bei FB gerade darüber gestolpert.
Wobei ich mich frage, wie kann ich jemanden, den ich nicht wirklich kenne, einfach meinen Hund zur Urlaubsbetreuung geben
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Das ist ja echt krass !
Ich kann die neue Besitzerin nicht verstehen wie sie, nach dem sie jetzt weiss woher der Hund stammt, noch mit ruhigem Gewissen an dem Hund festhält :irre:
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Ich musste gerade wirklich schlucken... Wie fürchterlich!
Juristisch ist es wohl tatsächlich so, dass die neue Eigentümerin im Recht ist.
Menschlich kann ich ihr Verhalten nicht überhaupt nicht nachvollziehen. -
Ich frage mich schon lange wie das gehen kann. Ganz generell jetzt.
Wieso ist in solchen Fällen der Käufer im Recht? Wieso kann man von einer Gutgläubigkeit sprechen, wenn der angebliche Besitzer und Verkäufer weder Heimtierausweis noch Papiere des Hundes vorlegen kann? Sollte das nicht schon kurios genug sein, um jede Gutgläubigkeit zu Nichte zu machen?
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Zitat
Ich frage mich schon lange wie das gehen kann. Ganz generell jetzt.
Wieso ist in solchen Fällen der Käufer im Recht? Wieso kann man von einer Gutgläubigkeit sprechen, wenn der angebliche Besitzer und Verkäufer weder Heimtierausweis noch Papiere des Hundes vorlegen kann? Sollte das nicht schon kurios genug sein, um jede Gutgläubigkeit zu Nichte zu machen?
Seit wann muss ein Hund denn zwangsweise Papiere haben und geimpft sein?
Und woher will man wissen, ob es nicht sogar einen (neuen) Impfausweis gab?Es ist nun mal das Risiko, das man hat, wenn man sei Eigentum jemand anderen willentlich übergibt, und ich finde die Lösung auch nicht unbedingt so misslungen.
Wir kennen hier nur die eine Seite, wer weiß, was für eine rührende Geschichte die neue Eigentümerin erzählen würde und wie würden hier die Stimmen lauten, wenn der Hund bei seinen früheren Eigentümern misshandelt wurde und bei der neuen Eigentümerin es deutlich besser hätte? Sollte man dann das Recht wiederum anders auslegen, immer so, wie es einem gerade in den Kram passt?Bei Tieren ist es natürlich schwierig, weil sie nun mal keine bloßen Sachen sind, aber ich wüsste auch nicht, wie man das Ganze so regeln soll, dass es jedem auch genehm ist.
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Entschuldige mal, aber wie es dem Hund bei der eigentlichen Eigentümerin ging tut doch absolut nichts zur Sache. Wenn du schon so auf das "Recht" pochst, dann bleib doch bitte auch bei diesem Sachverhalt.
Ein verantwortungsvoller Käufer sollte sich sehr wohl darum kümmer, ob der Hund geimpft / behandelt wurde und das benötigt nun mal einen Heimtierpass. Genauso wie die Vorgeschichte des Tieres immer durch Dokumente belegbar ist, sei es ob es sich dabei um den Tierheimschutzvertrag handelt oder um den Kaufvertrag vom Züchter. Deshalb finde ich diese Regelung auch mehr als fragwürdig.
Abgesehen davon, dass man nie zu 100% einen Einfluss darauf hat, ob das Eigentum nicht in fremde Hände kommt und dann einfach verhökert wird.Das hat sicherlich nichts mit "genehm" zu tun, sondern mit mehr Transparenz und Sicherheit für den eigentlichen Besitzer. Denn gefeiht ist man vor solchen Vergehen leider nie.
Über den Tonfall hier, wenn man eine einfache Frage stellt, wundere ich mich nicht mehr ... Lässt ja tief blicken
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Eine Freundin von mir hat letztes Jahr einen gebrauchten Sattel erworben.
Als sie den Sattel ein paar Tage hatte, las sie in der Zeitung, dass genau ein solcher Sattel kürzlich bei uns in der Gegend gestohlen wurde und meldete sich bei der Polizei, dass sie wahrscheinlich gutgläubig den Sattel erworben habe.
So - nun war es im ersten Schritt so, dass meine Freundin unter Tatverdacht kam, da sie gestohlene Ware gekauft hatte - sie stand also erst mal im Verdacht der Hehlerei. (laut Aussage der Polizei ein übliches Procedere). Zu dem Verfahren wg. Hehlerei kam es dann letztendlich nicht.
Das Geld, was sie für den Sattel ausgegeben hatte, war natürlich weg.Wenn ich das jetzt auf diese Hundegeschichte übertrage:
dann ist die Dame, die den Hund gekauft hat, in derselben Situation wie meine Freundin.
Wieso wird meine Freundin der Hehlerei verdächtigt - diese Dame aber nicht? Wieso hat die "gutgläubig" einen Hund gekauft??
Der Hund wurde ja letztendlich entwendet. -
nein, der Hund wurde unterschlagen, nicht entwendet, und das macht den Unterschied aus
-sogar Tierheime fragen nicht nach Kaufverträgen/Ausweis etc. Es wird da Eigentum an dem Hund vermutet, bei demjenigen, der den Hund abgibt, und man kann da tatsächlich nichts gegen machen.
Diese Norm soll ja für den Erwerber Rechtssicherheit verschaffen, na ja, es ist wie ich finde eine Norm, die dringend einer Überprüfung bedarf, gerade bei Tieren, an denen ein hoher emotionaler Wert hängt.
Man kann den Veräußerer natürlich wegen Unterschlagung anzeigen, aber den Hund kriegt man definitiv nicht wieder -
Zitat
Entschuldige mal, aber wie es dem Hund bei der eigentlichen Eigentümerin ging tut doch absolut nichts zur Sache. Wenn du schon so auf das "Recht" pochst, dann bleib doch bitte auch bei diesem Sachverhalt.
Mein Beispiel hatte doch auch gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun.
Es ging mir darum, dass hier viele die rechtliche Regelung scheinbar als unfair empfinden, meinen Eindruck nach vor allem aus Mitleid bzw. weil man nur die eine Seite der Geschichte kennt, wobei es auch verständlich ist, dass man schnell emotional beeinflusst ist.
Nur ist es nicht immer so leicht bzw. geradezu unmöglich, rechtlich etwas derartig zu regeln, dass es jeder als gerecht empfindetZitatEin verantwortungsvoller Käufer sollte sich sehr wohl darum kümmer, ob der Hund geimpft / behandelt wurde und das benötigt nun mal einen Heimtierpass. Genauso wie die Vorgeschichte des Tieres immer durch Dokumente belegbar ist, sei es ob es sich dabei um den Tierheimschutzvertrag handelt oder um den Kaufvertrag vom Züchter. Deshalb finde ich diese Regelung auch mehr als fragwürdig.
Abgesehen davon, dass man nie zu 100% einen Einfluss darauf hat, ob das Eigentum nicht in fremde Hände kommt und dann einfach verhökert wird.
Ein Heimtierpass kann aber z.B. durchaus vorhanden sein, wenn der "Betreuer" den Hund hat neu impfen lassen.
Nein, die Vorgeschichte eines Hundes ist nicht immer durch Dokumente belegbar, bei unserem Sam haben wir z.B. weder einen Kaufvertrag noch einen Tierschutzvertrag noch Papiere, gut, einen Impfpass hatte er, aber den kann wie bereits geschrieben auch so nachmachen lassen.
Mal abgesehen davon, braucht man keinen schriftlichen Vertrag, damit ein Kaufvertrag wirksam ist, warum sollte das dann also eine Voraussetzung bzw. Kriterium für Gutgläubigkeit sein, da würden sich die Gesetze gegenseitig widersprechen.Und es macht durchaus einen Unterschied, ob ich meinen Hund willentlich jemanden anders gebe oder ob dieser abhanden kommt oder gestohlen wird, bei letzterem gilt der gutgläubige Erwerb nämlich nicht. Bei Ersterem habe ich es aber nun mal selber in der Hand, ob ich den Hund nun jemanden anvertraue oder nicht.
Man muss sich auch mal überlegen, was für Auswirkungen es hätte, wenn es diese Regelung nicht gäbe, dann müsste man immer Angst haben, dass man einen erworbenen Gegenstand wieder zurückgeben muss, weil der Verkäufer möglicherweise nicht der Eigentümer war. Ist der Gegenstand nun schon durch zig Hände gewandert, wird das sicherlich sehr interessant, dass nochmal als Richter aufzubröseln.
Mir geht es übrigens lediglich um die rechtliche Seite, nicht die emotionale.
Ich kann die Familie durchaus verstehen und mir würde es wohl nicht anders gehen, aber aus rechtlicher Sicht halte ich die Regelung eben durchaus für gut und gerechtfertigt. -
Danke für die Aufklärung lololein.
Ich dachte eben, der gutgläubige Erwerb würde sich auch auf Diebstahl etc. beziehen, daher auch meine Ungläubigkeit. Wenn das nicht der Fall ist, immerhin ....
Deinem letzten Abschnitt muss ich auch zustimmen. Nur ist es eben schwierig, weil es sich bei einem Hund ja nicht gerade um einen leichtersetzbaren Gebrauchsgegenstand handelt. Ganz im Gegenteil.
Wie ist das eigentlich, wenn ich meinen Hund in eine Huta gebe? Gibt es dort generell die Möglichkeit sich rechtlich gegen so einen Fall abzusichern - durch einen Vertrag oder ähnliches - oder gibt es keinen Unterschied zu einer Privatperson, der ich meinen Hund anvertraue?
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