Wohnungshaltung ohne Gassigehen erlaubt?

  • Hi,
    ist es in Deutschland rechtens einen Hund in einer Wohnung zu halten ohne mit dem Hund Spazieren zu gehen?


    Bei mir in der Nähe wohnt eine Frau. Ich vermute sie ist körperlich nicht in der Lage ihren Hund (vermutlich DSH-Berner) zu halten. Jedenfalls geht sie nicht mit dem Hund spazieren, der Hund macht einen ziemlich prollig/aggressiven Eindruck. Er ist anscheinend mehrere Stunden am Tag auf dem Balkon, ansonsten aber in der Wohnung. Habe es schon mehrmals gesehen, dass sie mit einem Besen Kot vom Balkon fegt. Daher meine Vermutung, dass der Hund wirklich nicht ausgeführt wird. Habe den nur 1x mit einem Jungen draussen gesehen, der hat die Flucht ergriffen als er mich mit Hunden gesehen hat.



    Ist diese Form der Haltung erlaubt?


    Gruss

  • Wieso sprichst du dann nicht einfach mal mit ihr um wirklich sicher zu gehen?


    Im Tierschutzgesetz steht:

    Zitat

    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet…schhuv/BJNR083800001.html

  • Ich würde die Frau in die Rubrik Alkoholikerin stecken. Ich wüsste nichtmal wo ich an dem Haus klingeln müsste, zudem würde ich mich da gar nicht rein trauen, weil der Hund wirklich einen aggressiven Eindruck macht. Und was sollte sie mir schon gross sagen?


    Fällt Balkonhaltung unter "Auslauf im Freien"? Der Balkon ist ca. 10qm gross.

  • Ich würde das Ordnungsamt darüber informieren.


    Nein das zählt nicht als Auslauf.


    Hatte so einen Fall auch schon.


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  • Ich würde erst mal das OA anrufen und meist übernehmen die das. Du kannst natürlich auch gleich beim VA anrufen. Beides ist auf jeden Fall nicht verkehrt.


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  • Zitat

    Ich würde die Frau in die Rubrik Alkoholikerin stecken. Ich wüsste nichtmal wo ich an dem Haus klingeln müsste, zudem würde ich mich da gar nicht rein trauen, weil der Hund wirklich einen aggressiven Eindruck macht. Und was sollte sie mir schon gross sagen?


    Fällt Balkonhaltung unter "Auslauf im Freien"? Der Balkon ist ca. 10qm gross.


    Ich dachte, der Hund ist nur auf dem Balkon? Wie kommst du da auf den aggressiven Eindruck?


    Klasse, das du auf den ersten Blick erkennst das jemand Alkoholiker ist :clairvoyance:

  • Nein der Hund ist nicht nur auf dem Balkon. Ansonsten ist der wohl in der Wohnung. Aber er ist auffallend oft auf dem Balkon.
    Der Hund macht zumindest immer einen wahnsinnig aggressiven Eindruck, wenn da jemand am Haus vorbei geht. Habe auch immer die Befürchtung, dass er da mal runter springt, weil er so ein Theater macht. Und das einzige Mal wo ich jemanden mit dem Hund habe spazieren gehen sehen, ist der Junge ja fast schon geflohen, als er mich mit meinem Hund gesehen hat.

  • Wenn der Hund nicht ausgeführt wird, verstehe ich auch, warum er so mies drauf ist. Ich finde es immer gut, wenn man die Augen offen hält für seine Umgebung. :ja: Ich hoffe, du erreichst etwas. :gut:

  • Nur weil du sie nie mit dem Hund Gassi siehst, muss das nicht automatisch heißen, das er nicht raus kommt.


    Ich habe im letzten Jahr eine Frau mit Hund getroffen und dachte, ui nen neuer Hund in der Straße.
    Raus kam das der "Neue" schon 4 Jahre alt ist, seit gut 3 Jahren bei denen wohnt. :D
    Wir haben uns nie getroffen weil unsere Gassizeiten so extrem verschieden sind und die abends sonst immer in den Wald fahren.
    Und die wohnen nur 5 Häuser weiter.


    Ich würde wohl erst das Gespräch suchen und
    dann weiter Entscheiden.

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