fehlerhafte Kastration - Tierarzt haftbar?
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Hallo,
kurz zum Hintergrund: meine Hündin musste Mitte 2012 kastriert werden. Es wurden Gebärmutter und Eierstöcke herausgenommen und die TA sagte, das alles draußen ist und es keine Probeme gab.
6 Monate nach der OP bekam mein Hund eine Blasenentzündung und verhielt sich als wäre sie läufig. Schwanz wegbiegen und sehr interessierte Rüden. TA meinte, das wäre normal, da bei einer Blasenentzündung der Urin anders riecht.
Die bakterielle Entzündung kam danach noch 2-mal, immer im 5-6-Monatsrhythmus mit erneutem Schwanzwegbiegen, übermäßigem Lecken und den interessierten Rüden. Auf mein Drängen hat die TA nochmal ihre Unterlagen durchsucht (sagte, dass OP völlig normal war und kein Gewebe mehr drin sein kann) und hat einen Bluttest ins Labor geschickt. Ergebnis des Tests: keine erhöhte Hormonkonzentration.Nun ist es zum dritten Mal entzündet und ich bin zum zweiten TA. Diese sagte, das Verhalten der Hündin ist definitiv hormonell bedingt und ich müsse einen Ultraschall machen lassen. In der Klinik hat der Arzt nun ein Stück Eierstock mit Funktionskörpern entdeckt und wird demnächst operieren und eine Gewebediagnose machen.
Nun meine Frage: kann ich TA Nr 1 haftbar machen? Ich werfe ihr vor allem mangelnde Postbehandlung vor, da sie stur darauf bestanden hat, alles richtig gemacht zu haben und lapidar meinte: das ist normal, dass Rüden auf den Geruch der Blasenentzündung reagieren und mein Hund hätte halt nun eine Schwäche für diese Entzündung.
Wie gehe ich nun genau vor und welche Forderung kann ich an die Versicherung des TA stellen?
- kann ich das Geld für die neue OP erstattet bekommen?
- wenn bewiesen wird, dass durch Fehler bei der Kastration die ständigen Blasenentzündungen entstanden, kann ich dann das Geld für die Antibiotika-Behandlungen zurückbekommen, sowie für den Hormontest?
- oder kann ich das Geld für ihre erste Kastrations-OP verlangen?Wer hat hier Erfahrungen?
Vielen Dank dafür!
Grüße,
Flieder -
- Vor einem Moment
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Hast Du mit dem Tierarzt versucht eine Einigung zu erzielen?
Ganz ehrlich, ich würde zum Anwalt gehen, wenn Du ihn dafür haftbar machen willst, bleibt Dir wohl eh nichts anderes übrig.
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Erfahrungen mit diesem Spezialfall habe ich keine, ich würde aber den operierenden TA bitten, genau zu dokumentieren, wo er Eierstockgewebe gefunden hat. Mit dem Ergebnis würde ich schriftlich die TA auffordern, die Kosten für diese OP und die vorhergehenden Untersuchungen zu übernehmen. Wenn sie ablehnt, wäre mein nächster Ansprechpartner die Tierärztekammer Deines Bundeslandes, das bestimmt eine Schlichtungsstelle für mögliche Behandlungsfehler unterhält. Wichtig ist in jedem Fall, belastbare Beweise für die Behauptung eines Behandlungsfehlers vorlegen zu können!
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Zitat
- wenn bewiesen wird, dass durch Fehler bei der Kastration die ständigen Blasenentzündungen entstanden, kann ich dann das Geld für die Antibiotika-Behandlungen zurückbekommen, sowie für den Hormontest?
Das ist kein Fehler bei der Kastration.
Es ist eine bekannte mögliche Folge der Kastration, dass immer wieder Blasenentzündungen entstehen.Ebenso ein bekanntes Risiko ist eine Dauerläufigkeit durch versprengtes Eierstockgewebe.
Da kann man dem Tierarzt nicht immer einen Fehler bei der Kastration vorwerfen.Das sind die üblichen Risiken, über die man sich vorher informieren sollte.
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So weit ich weiß musst du dem 1. TA die Möglichkeit zur "Ausbesserung" geben. d.h er müsste die OP durchführen, erst wenn das nicht klappt, kannst du schadensersatz fordern
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Zitat
Ebenso ein bekanntes Risiko ist eine Dauerläufigkeit durch versprengtes Eierstockgewebe.
Da kann man dem Tierarzt nicht immer einen Fehler bei der Kastration vorwerfen.Das sind die üblichen Risiken, über die man sich vorher informieren sollte.
Natürlich kann man es dem Tierarzt vorwerfen, wenn er nicht alles Eierstockgewebe entfernt - schliesslich soll er auftragsgemäss genau das tun, die Eierstöcke komplett entfernen! Und ständige Blasenentzündungen gehören auch nicht zu den "üblichen" Risiken, sondern zu den eher unüblichen.Ich würde es so machen wie von Quarus empfohlen!
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Das kommt doch ganz darauf an, wo das vergessene Gewebe liegt.
Hat TA 1 nicht ordentlich im Bereich der Nieren geschaut, dann würde ich das als Fehler ansehen. Liegt das Restgewebe da, wo man es nicht erwarten kann, dann würde ich dagegen keinen Fehler sehen.
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Zitat
Natürlich kann man es dem Tierarzt vorwerfen, wenn er nicht alles Eierstockgewebe entfernt - schliesslich soll er auftragsgemäss genau das tun, die Eierstöcke komplett entfernen! Und ständige Blasenentzündungen gehören auch nicht zu den "üblichen" Risiken, sondern zu den eher unüblichen.Hierzu ein Tierarzt:
ZitatSehr oft erkranken kastrierte Hündinnen an Harnwegsinfekten.
http://www.eurotierklinik.es/antworten.php?id=255
Und auch Reste vom Eierstockgewebe sind nicht gerade selten nach einer Kastration.
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Wenn aber die Hundebesitzerin mehrfach auf Unregelmäßigkeiten hinweist, und nur abgewimmelt wird, wodurch ihr durch Hinzuziehung eines weiterern TA und weitere Untersuchungen wieder Kosten entstehen - sollte dann der operierende TA nicht Verantwortung übernehmen? Gerade relativ häufige Komplikationen sollten doch ein Grund sein, den Tierbesitzer ernst zu nehmen und die Beschwerden des Tieres zu behandeln!
Die Verschleppung der notwendigen Behandlung durch die Ignoranz des operierenden TA ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen....
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Vielen Dank in die Runde.
Die Tierärztekammer habe ich auch schon im Hinterkopf.
Wie schon geschrieben, ist für mich besonders das "Nach-Kastrations-Verhalten" meines TA Nr 1 schlimm. Sie hat nie auf Ultraschall verwiesen und auch nicht erkannt, dass Schwanzwegbiegen hormonell ist. TA Nr 2 war für alle Möglichkeiten offen und hat Restgewebe in Betracht bezogen, dass TA Nr 1 ausgeschlossen hatte. Was ich später zum Schadensfall machen werde ist allerdings doch die fehlerhafte Kastration, da der TA hier einen Werkvertrag eingeht und der Tierhalter Recht auf Erfolg hat.
Nun drück ich erstmal alle Daumen, dass die zweite OP erfolgreich wird und erst dann sehe ich weiter. -
- Vor einem Moment
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