fehlerhafte Kastration - Tierarzt haftbar?
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Das ist ganz sicher kein Werkvertrag sondern ein Dienstvertrag, somit ist kein Erfolg geschuldet.
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so weit ich informiert bin, kannst du den TA nicht haftbar machen. Versprengtes Eierstockgewebe ist
eine der vielen Nebenerscheinungen der Kastration.Was nicht korrekt ist: ist die mangelnde Aufklärung deiner Person und das Verhalten des TA bei der weiteren Behandlung. (das Abwimmeln, wie du es erlebt hast) Lässt vermuten, dass der TA entweder an so etwas nicht gedacht hat oder davon nicht unterrichtet ist, dass so etwas passieren kann.
LG Lady
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