Probleme mit Hausverwaltung :-(
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Hallo,
In meinem Mietvertrag steht dass die Haltung von Kleintieren gestattet ist und alle anderen Tiere die Zustimmung der Hausverwaltung erfordern.
Ich habe bei der Verwaltung angerufen und nachgefragt. Die Dame war sehr unfreundlich und sagte die Haltung eines Hundes sei Verboten. Sie sagte im Haus gäbe es bereits Hunde (3 Stück, 2 kleine und 1 großer) und es habe wegen 2 Hunden in der Kellerwohnung Beschwerden anderer Mieter gegeben, die Hunde würden aber nicht abgeschafft werden und aufgrund der Beschwerden über die beiden Hunde hätte jemand im Haus Mietminderung gemacht.
Im Haus haben alle Wohnungen diese Wohnungsgesellschaft als Vermieter.Ich hätte die Möglichkeit eine 2 Jahre alte Jack Russell Hündin aufzunehmen.
Ich bin eine sehr verantwortungsbewusste Mieterin und es gab bei mir noch nie Grund zur Beanstandung.
Der Hund würde regelmäßig ausgeführt werden und wäre in der Wohnung nie allein (ich bin immer zuhause.) sollte ich das Haus verlassen nehme ich den Hund mit.Mittags habe ich dann noch bei der Dame die unser Haus betreut angerufen und dort nachgefragt. Sie sagte ich könne davon ausgehen dass meine Anfrage abgelehnt werde.
Kann das sein dass eine Mietpartei im Haus sich einen viel größeren Hund halten darf und mir wird die Haltung untersagt? Meine Wohnung ist größer als die der Mieter im Keller.
Ich möchte noch ergänzen dass ich schwerbehindert bin und schwer psychisch erkrankt bin (Depressionen seit Jahren schon und andere psychische Symptome.) bisherige therapieansätze waren erfolglos.
Der Hund würde maßgeblich zu meiner Gesundung beitragen.
Kann ich hier vielleicht etwas erreichen?
Außerdem habe ich ein ADHS krankes Kind.
Die Ergotherapeutin sagte im Gespräch dass ein Hund für meinen Sohn gut sei.Ich bin ziemlich traurig über die Aussage der Hausverwaltung und fühle mich benachteiligt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus!
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Man kann wirklich schon davon ausgehen, dass die Hausverwaltung auch künftige Anfragen auf Hundehaltung ablehnen wird, weil sie jetzt schlechte Erfahrungen gemacht haben. :/
Das der große Hund erlaubt ist, liegt wohl daran, dass der Hund schon länger dort wohnt. Trotzdem kann die Verwaltung aber die Haltung und den Einzug neuer Hunde verbieten.
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Lt. eines aktuellen Urteils des BGH darf der Vermieter Hundehaltung nicht mehr pauschal untersagen - er muss den Einzelfall prüfen. Insofern solltest Du die geplante Hundehaltung schriftlich beantragen und entsprechend begründen. Wird diese dann allerdings (begründet) abgelehnt, wirst Du das akzeptieren müssen.
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Ddie Begründung hat sie doch erhalten.
Es sind schon drei Hunde im Haus, über zwei gab es Beschwerden von Mietern.
Das reicht aus um die Haltung von noch mehr Hunden im Haus nicht zu gestatten.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Ich denke auch, dass sie weitere Anfragen wegen Hundehaltung ablehnen.
Wenn du doch noch eine Zustimmung bekommst, überlegt es dir trotzdem gut. Ob du dir selber noch mehr Arbeit,Streß und Verantwortung aufhalsen willst. Wenn es die selber nicht gut geht und dein Kind auch eher mehr Aufmerksamkeit braucht. Denn ein Hund muss immer raus (und ein Runde um den Block wird einem Jack Russel eher nicht reichen) auch wenn es einem selber nicht so gut geht.
Und weil du geschrieben hast, der Hund wäre nie allein Zuhause. Du würdest ihn überall hin mitnehmen. Hättest du jemanden, der ihn nimmt, wenn du oder dein Kind mal zum Arzt müsst?
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Ja, ich hätte jemanden der den Hund nehmen kann wenn mein Sohn oder ich zum Arzt müssen
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Wenn schon Hunde im Haus sind, weiß ich nicht ob die Begründung reicht, das es dort Beschwerden gab.
um dir die Haltung zu untersagen.Wenn ein Hund zu deiner Genesung oder Unterstützung beiträgt, dann sicher nicht irgendein Hund
und ein Jack Russel wird nicht nur mit dir kuscheln wollen sondern dich ordentlich auf trab halten.Erkundige dich nach einem Therapie Hund und lass dir das vom Arzt bestätigen das es sich um einen solchen handelt. Es muss ja kein ausgebildeter Hund sein, allein das er z.B. einer Rasse angehört die im Therapie Bereich eingesetzt werden reicht da oftmals aus. Und dann hast du eine Begründung das der Hund einziehen darf.
Ob das deinem Mietverhältnis zuträglich ist, steht auf einem anderen Blatt
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Das sagt der Bundesgerichtshof unter anderem
ZitatDie Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss.
Quelle: http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html
Wenn nun schon Beschwerden von anderen Mietern vorliegen, wird die Hausverwaltung keine Hundehaltung mehr gestatten.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Ich bin sowieso am schauen nach einer anderen Wohnung weil hier vieles im Argen liegt.
Hätte ich evtl Chancen dass der Hund solange hier bleiben darf bis ich ausgezogen bin?
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Ich schaue nach einer Hundefreundlichen Wohnung
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