Mietwohnung: Hundebesuch über Nacht erlaubt?
-
-
Hallo zusammen
Ich hätt da mal eine Frage zu der ich am Liebsten nen richtigen "Beleg" zum vorweisen als Antwort hätte Falls ihr mich nicht eh sagt ich hab das falsch im Kopf...
Mein Ex holt sich gerne alle paar Wochen bis Monate (also seit unserer Trennung im September jetzt das zweite mal, wirklich nicht dauernd) über Nacht mal Anjou ab, wenn die Sehnsucht zu groß wird
Er hat eine Vermieterin, die sich ohnehin an allem ziemlich hochzieht und in ihrer Kontrolle auch gerne mal Grenzen überschreitet. So viel nur als Hintergrundinfo... Ich bin als Vermietertochter nämlich auch gern auf Vermieterseite, aber die Dame geht regelmäßig etwas zu weit.Gestern hat sie dann bei ihm angeschellt, um ihm zu sagen, dass sie die Hundebesuche über Nacht in Zukunft nicht mehr möchte. Mein Ex war natürlich wütend bis geknickt, meinte jetzt direkt das lässt er sich nicht nehmen, schläft zur Not bei seiner Mama dann...
Aber darf sie das denn untersagen?
Von Belästigung anderer Mieter mal abgesehen, dass das nicht geht ist klar. Ich meine ich hätte hier mal irgendwo gelesen, dass Besucher mit Hund eine bestimmte Zeit lang bleiben dürfen. Wie ist das bei nur Hund? Ich hab das alles nur noch ganz schwammig im Kopf...Helft mir mal bitte, irgendwer weiß da ja sicher was
Und wie ihr euch denken könnt, müsste man ihr das Ganze eben schon belegen können, wenn es denn erlaubt ist... -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Soweit ich weiß, ist gelegentliches Übernachten eines Hundes keine verbotene Hundehaltung, auch eine Urlaubsbetreuung eines Hundes ist bei Halteverbot drin.
Wie gesagt, soweit ich weiß.LG, Friederike
-
Zitat
Auch Hunde sind als Besucher erlaubt: Egal ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf Gäste empfangen, die einen Hund mitbringen.
Quelle:http://www.extremnews.com/ratgeber/recht/36ab124a09b77ca
Das habe ich dazu gefunden.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
PS. Quelle der Quelle ist übrigens der Mieterschutzbund
Ich merke gerade der Link geht nicht, hier steht es nochmal:
-
Zitat
Soweit ich weiß, ist gelegentliches Übernachten eines Hundes keine verbotene Hundehaltung, auch eine Urlaubsbetreuung eines Hundes ist bei Halteverbot drin.
Wie gesagt, soweit ich weiß.LG, Friederike
Das entspricht auch meinem Kenntnisstand...
-
Ich meine man darf einen Besuchshund bis zu 6 Wochen lang halten, auch wenn keine Hundehaltung erlaubt ist.
-
-
Zitat
Ich meine man darf einen Besuchshund bis zu 6 Wochen lang halten, auch wenn keine Hundehaltung erlaubt ist.
Genau das habe ich auch irgendwie in Erinnerung, aber ich finde im Netz nichts dazu!
-
Danke euch!!
Gaby
Erster Link ging auch schon aber doppelt hält besser
Ich kann mir dann nicht vorstellen, dass Hund alleine für ne Nacht verboten wäre...Da wird er sich freuen
Ja, ich hatte das bei Hund auch so im Kopf, aber ne Quelle mit Urlausbetreuung usw. hab ich nicht gefunden. Beim allgemeinen Besuchsrecht anzusetzen wär natürlich ne Idee gewesen
-
Wenn du Vermietertochter bist, sitzt du doch an der Quelle, um an handfeste Infos zu kommen?! Oder hab ich was falsch verstanden?
Hundebesuch würd ich sagen, ist nicht verboten, schon gar nicht für eine Nacht.
-
Sollte man meinen, ja Ehrlich gesagt glaub ich nicht, dass mein papa das weiß
Der duldet hier jeden Besucher, jeden Hund, jeden Lärm Bei uns ist das recht locker und die Mieter sind glücklich damit, weil so eben jeder mal seine Party und seinen Besuch hat. Keiner übertreibt und keiner fühlt sich sofort gestört... Was das angeht funktioniert das Und er muss sich gar nicht erst drum kümmern, ob er es verbieten dürfte... -
Aber er muss doch wissen, ob er es dürfte?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!