Privatstraße - Bewegungsfreiheit in Straße vorm Wohnhaus
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..Ja und wenn man bedenkt dass da täglich ca 300 Leute zu ihren Parkplätzen laufen und auch die Leute weiter hoch in ihren Mietwohnungen Hunde haben..
Fängt echt gut an :/ -
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Hi
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Der Großparkplatz ist am Ende weiter geht die Sackgasse nicht.
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Wenn dus genau wissen willst, wirst du ums Bauamt nicht drumherum kommen. Die haben Einsicht in sämtlich eingetragene Wegerechte und können genau sagen, wo du langgehen darfst und wo nicht. Alles andere ist hier Kaffeesatzleserei.
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Ist da nicht eher das Grundbuchamt für zuständig? Die wissen eigentlich genau was zu welchem Grundstück
gehört. -
Zitat
Ist da nicht eher das Grundbuchamt für zuständig? Die wissen eigentlich genau was zu welchem Grundstück
gehört.Das darfst du aber nur bei berrechtigtem Interesse einsehen. Als Mieter wird das nix.
Der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung könnte das, wenn er denn wollteBauamt ist da eine unkompliziertere Anlaufstelle.
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Oh je, so kompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt. Ich dachte wer die Straße betreten darf, darf auch die ganze Straße betreten, solange das kein Grundstück ist :/
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Zitat
Oh je, so kompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt. Ich dachte wer die Straße betreten darf, darf auch die ganze Straße betreten, solange das kein Grundstück ist :/
Das Problem ist, es ist ein Grundstück
Zu jedem Grundstück gibts ein Grundbuchblatt in dem, neben Größe ect., auch evt. bestehende Fahrt- oder Wegerechte eingetragen sind.
Geh einfach mal zum Bauamt und mach dich schlau, dann bist du gewappnet wenn Rumpelstielzchen dich wieder "belästigt" -
Zitat
dann bist du gewappnet wenn Rumpelstielzchen dich wieder "belästigt"
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Ok gute Idee, danke. Bis dahin beame ich mich in meine Wohnung damit ich ja diese heilige Straße nicht betrete...
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Für die Einsicht in die Grundbuchakten muss ein berechtigetes Interesse vorliegen. Ein Verbot, bestimmte Wege zu benutzen, wo Du ja eigentlich berechtigter Mieter bist, liegt m.E. durchaus vor, zumindest, wenn Dir irgend jemand etwas verbieten will. Ich würde mir die Eigentumsverhältnisse für die Gemarkung der Straße anschauen, und bin ziemlich sicher, dass alle Anlieger das Recht haben, die Straße zu benutzen und nicht nur Teile davon. Außerdem ist jeder, der in irgendeinem der Häuser wen besuchen will, ja auch berechtigt, wer will das denn kontrollieren?
Solche Leute sollte man eigentlich ignorieren und tun was man darf und will.LG
Prunus -
- Vor einem Moment
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