Wem gehört der Hund bei Trennung?
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Hallo zusammen,
ich habe mich gefragt, ob es rechtliche Bestimmungen gibt, wer den Hund behalten darf, wenn sich ein unverheiratetes Prächen trennt. Geht es da irgendwie danach, wer Steuern oder Versicherung bezahlt oder ist das gar nicht geregelt?
Danke für eure Hilfe!!
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Gibt es einen Kaufvertrag?
Wenn den nur eine Person unterschrieben hat, hat diese ja den Hund gekauft würde ich so blauäugig behaupten. -
Ich würde mal davon ausgehen, demjenigen, der ihn gekauft hat und dessen Name im Kaufvertrag steht.
Darüber hinaus würde ich zu Gunsten des Hundes entscheiden: Wer hat die Zeit und die Möglichkeiten, sich um den Hund zu kümmern. -
Man sollte auf den Namen im Kaufvertrag achten und den Haltereintrag im Impfpaß, Registrierung bei Tasso etc. Ansonsten kann es sicherlich nichts schaden, das im Vorfeld einfach schriftlich festzuhalten solange man noch sachlich miteinander sprechen kann!
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DANKE
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Also, als ich mich von meinem Ex getrennt habe, haben wir uns zusammen dafür entschieden dass jeder einen Hund behält, jeder den, dem er am ehesten gerecht wird. Bereut hat es keiner von uns und wir treffen uns hin und wieder noch um zusammen raus zu gehen.
Rein theoretisch gehörten beide Hunde mir. Ich habe beide Verträge unterschrieben. Rein rechtlich hätte ich also darüber entscheiden können und beide behalten dürfen, da es bei Hunden ja nicht wie bei Kindern geregelt ist.
Falls also eine Trennung nicht so positiv verläuft, entscheidet die Unterschrift im Kaufvertrag. Hab von einem Fall gelesen wo es kein Kaufvertrag gab und vor Gericht wurde dann entschieden, dass der Mann das Recht hat, weil er alle Kosten für das Tier getragen hat. Weiß aber nicht wie das sonst läuft.
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Beim Hund verhält es sich in der Situation nicht viel anders als bei ganz normalen Sachen, der Hund gehört demjenigen, der Eigentümer ist.
Davon zu unterscheiden ist der Besitz, mein Freund und ich sind z.B. beide im Besitz beider Hunde, aber Eigentümer ist in unserem Fall bei jeden Hund nur einer.An einem Kaufvertrag allein lassen sich nicht zweifelsfrei die Eigentumsverhältnisse klären, denn man kann den Hund danach ja durchaus verschenkt/verkauft haben und dabei das Eigentum übertragen haben.
Mein Paco wurde z.B. damals noch von meinem Stiefvater gekauft, zwischenzeitlich war ich Besitzerin und er blieb Eigentümer und mittlerweile bin ich auch Eigentümerin von Paco, auch wenn mein Stiefvater nach wie vor in dem Kaufvertrag von damals steht.Auch Steuern, Versicherungen, Impfpass, Papiere, etc. sind alleine keine eindeutigen Beweise für die Eigentumsverhältnisse, aber es sind alles, genau wie ein Kaufvertrag auch, Indizien.
Aber meines Wissens zählt bei einem Hund durchaus auch als Indiz, wer sich am meisten um den gekümmert hat, da kann es z.B. auch relevant sein, wer mit dem Hund in der Hundeschule, im Verein, etc. war.
Eindeutig kann man es so jedoch eben nicht sagen, dafür muss man immer den Einzelfall betrachten, wobei gem. § 1006 BGB die Eigentumsvermutung für den Besitzer gilt, was aber selbstverständlich wiederlegbar ist.
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Ja, so sieht es aus.
Die Hundesteuer sagt z.B. nichts über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse aus. Die Steuer zahlt der Halter, der muss nicht der Eigentümer sein. Dazu kommt, dass die Gemeinden alle Bewohner eines Haushaltes als mögliche Halter ansehen. Zahlt der eine nicht, holen sie sich das Geld vom anderen – egal was der tatsächlich mit dem Hund zu tun hat.
Auch beim Impfpass/Heimtierausweis kann es große Irritationen geben. Damit der Tierarzt sicher sein kann, dass er die Kosten für eine Behandlung auch bekommt, schließt er im Allgemeinen einen Behandlunsgvertrag. Diesen Vertrag schließt er dann auch z.B. mit dem netten Nachbarn, der für Frau Meier den Hund zum Doc bringt. Stelt die Praxis nun einen Ausweis aus, dann landet der Name des Nachbarn darin als Eigentümer. Auch sämtliche Behandlungen laufen auf den Namen vom Nachbarn, Frau Meier bleibt außen vor. Dabei hat der Nachbar aber beim Tierarzt gar nicht bestätigt, das der Hund seiner sei. Er hat nur unterschrieben, dass er die Kosten für eine Behandlung übernehmen wird.
Das gilt dann auch wieder für Tasso, denn auch das ist nicht rechtlich bindend.
Günstig sind immer Dinge wie Kaufverträge oder Ahnentafeln mit Eigentumsnachweis.
Ansonsten geht es in der Regel danach, wer die Kosten trägt. Und ab da wird es dann ganz lustig.
Partner A finanziert das gesamte Leben von sich und Partner B. Partner B hat kein eigenes Einkommen.
Finanziert Partner A den Hund, dann ist es seiner.
Stellt Partner A dem Partner B ein Taschengeld zur Verfügung und finanziert Partner B den Hund von diesem Geld, gehört er Partner B, obwohl in beiden Fällen das geld von Partner A kommt. -
Auch wenn es weh tut:
Intersubjektiv durch eine dritte Person immer im Sinne des Hundes entscheiden ...
Gruss und Respekt
Fango -
Ja, im Sinne des Hundes wäre natürlich am schönsten.
Ein befreundetes Pärchen ist wahrscheinlich nicht mehr lange ein Paar, blöderweise haben sie sich erst vor wenigen Wochen einen Hund angeschafft und er würde den (meine Einschätzung) nie freiwillig hergeben, obwohl er überhaupt kein Geld für ihn hat und seine Freundin alles bezahlt.
Allerdings steht er allein im Kaufvertrag.
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