Bitte um Hilfe! Bin am Ende!

  • Zitat

    Geh zum Tierheim: Sag hier Schlüssel - drei Katzen drin. Hier zwei Hunde - Besitzerin von allen 5. Du kannst dich nicht kümmern. Die werden dann schauen, wem die Tiere gehört ob sie sie vermitteln oder wie und was. Dafür sind sie da. Kannst ihnen ja auch noch sagen, in welcher JVA sie ist.
    Vermittle die Tiere nicht an irgendwen weiter! Gib sie ins Tierheim. Sie müssen die nehmen.


    Was anderes würde ich auch nicht machen. Die müssen da ran, auch wenn sie auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Meines Wissens ist es durchaus üblich, daß Tierheime Tiere zeitweise aufnehmen, deren Besitzer eine Gefängnisstrafe absitzen müssen, und zwar nicht mit der Option, diese Tiere zu vermitteln, sondern bis der Besitzer sie wieder abholen kann. Hat das Tierheim vielleicht etwas mißverstanden? Was wäre mit den Tieren passiert, wenn du nicht kurzfristig eingesprungen wärst und auch sonst niemand aus der Bekanntschaft deiner Hundesitterin? Dann hätten die Tiere ja auch irgendwie untergebracht werden müssen, wo sonst als im Tierheim? Und da sie nach wie vor der Halterin gehören, hätten sie auch nicht weitervermittelt werden dürfen.


    Etwas seltsam finde ich die Situation mit dem Hund aus dem Tierschutz. Der Verein hat einen Hund einfach so ohne Schutzgebühr abgegeben? Gehört der Hund denn nun der Halterin oder dem Verein? Gut jedenfalls, daß der Verein bereit ist, sich um den Hund zu kümmern.




    Dagmar & Cara

  • rechtliche grundlage konnte mir weder im tierheim noch bei der polizei genannt werden. die waren auch etwas überfragt.
    habe bei beiden auch gefragt, was denn passierren würde, wenn ich (rein theoretisch!), die hunde in die wohnung bringe und den schlüssel in den briefkasten würde. tierheim sagte, dann müsste der veterinärdienst und ein gerichtlicher beschluss kommen, was tage dauern würde. polizei sagt, ich würde mich strafbar machen.
    auskunft vom tierheim war auch, dass sie die tiere genommen hätten, wenn die polizei diese direkt nach der verhaftung dort abgegeben hätte. wel ich aber zugesagt habe, mich zu kümmern, wäre ich verantwortlich, aber rechtlich nicht in der lage, sie jetzt dort abzugeben. ich möchte es wirklich nicht riskieren, dass die tiere hungern müssen und tagelang allein in der wohnung sind. das bringe ich echt nicht übers herz. lieber würde ich mich die drei monate abquälen.


    und ich habe der frau wirklich vertraut, sonst hätte ich ihr meinen hund nicht gegeben. war ja selbst einige male mit ihr zusammen gassi. da hab ich sie auch kennen gelernt. alles, was ich nun herausgefunden habe, kam erst in den letzten tagen ans licht. kam für mich völlig überraschend und wie ein schlag ins gesicht. und man muss auch sagen, dass sie sich wirklich scheinbar gut um die tiere gekümmert hat. daher ist meine überraschung umso größer, dass hier die vogel-strauß-methode angewendet wurde.

  • Weigere Dich.
    Zur Not: frag den Amtsveterinär, wer bei Euch zuständig ist. Auch Fundtiere müssen ja irgendwo untergebracht werden, da kann man nicht den Finder in die Pflicht nehmen.


    Ich würde mich schnellstmöglich von dieser Frau "entflechten" - sonst hast Du sie vielleicht immer wieder an der Backe und wirst sie nicht los. Außerdem wird sie ihr Verhalten wohl kaum auf lange Sicht ändern, wenn sich immer wieder Menschen finden, die sie stützen und auffangen. Ich würde auch ganz sicher keinen Schlüssel von dieser Person haben wollen, auf keinen Fall! Wer weiß, wer noch einen hat, dann ist die Bude leer und Du bist die Dumme....


    Was ist, wenn die Tiere krank werden - von dieser Frau ist sicherlich kein Geld zu erwarten. Was ist tatsächlich, wenn ein Haftpflichtfall eintritt, Du glaubst kaum, dass die Raten von ihr bezahlt wurden? Klar, es ist total bescheuert für die Tiere, aber besser sie werden vermittelt, als wenn sie bei der nächsten Haftstrafe wieder herumgereicht werden.


    Ich bin sicherlich immer für gegenseitige Hilfe, aber, sorry, diese Person nutzt Dich und Dein Pflichtbewusstsein schamlos aus.

  • So wie ich das sehe hat die Frau in dieser Situaiton die für sie garantiert auch nicht einfach ist bei dir angerufen und sich Hilfe suchend an dich gewand. Du warst jetzt so "doof" und hast ja gesagt, hast dich also bereit erklärt dich die 100 Tage um die Tiere zu kümmern. Was du jetzt tun kannst ist entweder selbst für die 3 Monate PS für die Tiere suchen, das aber mit der Besitzerin ABKLÄREN, versuch es in den einschlägigen FB Gruppen oder du kümmerst dich halt selbst um die Tiere. Auf eine Endstelle vermitteln darfst du sie nicht, da kann und wird die Frau dich wahrscheinlich verklagen, zu Recht weil es nicht deine Tiere sind.


    Da diese Tiere auch keine Fundtiere sind sind die Tierheime nicht verpflichtet sie auf zu nehmen, du hast ja zugesagt die Tiere zu versorgen und dafür hat die Dame ja wahrscheinlich einen Zeugen, erst recht wenn die Polizei dir den Schlüssel gebracht hat, wenn auch bekannt ist dass du den Schlüssel hast und du lässt die Tiere da in der Wohnung verwahrlosen bist du leider die gearschte...


    Ne Abtrittserklärung zu fordern nur weil die Dame aufgrund von Schulden im Knast sitzt find ich auch ein bissel heftig, es sind immerhin nur Schulden die Dame hat keinen ermodet und nur weil man einmal im Knast war heißt das nicht dass man da immer wieder rein kommt.


    Liste schön alle Kosten auf für Futter und dergleichen, fordere das dann von der Dame zurück, besuch sie dazu in der JVA und rede mit ihr, nur reden bringt dich in dem Fall auch nur ansatzweise weiter. Du kannst nichts ohne die Besitzerin entscheiden.

  • Zitat

    vielen dank für eure antworten!!!
    werde morgen mal persönlich zum tierheim fahren und mit mehr druck nachfragen.


    Ruf bitte auch den Amtsveterinär an. Wenn das Tierheim wieder ablehnt kann der die Hunde abholen lassen. Du bist definitiv nicht dafür verantwortlich.

  • Zitat

    Liste schön alle Kosten auf für Futter und dergleichen, fordere das dann von der Dame zurück, besuch sie dazu in der JVA und rede mit ihr, nur reden bringt dich in dem Fall auch nur ansatzweise weiter. Du kannst nichts ohne die Besitzerin entscheiden.


    Die TE hat weder die Zeit noch das Geld die Hunde durchzubringen. Was soll sie denn mit einer Liste? Damit sie dann genau sieht, was sie an Geld nicht mehr sehen wird? Dafür ist das Tierheim zuständig!


    Wir hatten damals auch Hunde von Leuten, die im Gefängnis saßen. Die liefen unter Pflegehunde.

  • Zitat


    Werde nun am Montag nochmal ins Gefängnis gehen und ein Zettel von der Frau verlangen, dass sie die Tiere an mich abtritt, damit ich für sie ein neues Zuhause suchen kann. Weiß jemand, wie das offiziell heißt? Gibt es da Vordrucke im Netz? Habe leider nichts dazu gefunden.


    Ich würde mir den Abgabevordruck vom Tierheim geben lassen und damit zur bisherigen Halterin gehen, so dass die Tiere direkt von deiner Bekannten an das Tierheim überschrieben werden. Dann hat das Tierheim auch klare Verhältnisse und kann die Tiere weitervermitteln. Ich würde die Tiere auf keinen Fall auf mich überschreiben lassen, denn dann bist du wirklich bis in alle Ewigkeit dafür verantwortlich. Wenn der Hund morgen ne Magendrehung bekommt, vors Auto läuft oder sonstwas passiert geht das alles auf deine Rechnung!


    Zitat

    Ich sagte, ich könne das ein paar Tage machen


    Also wenn du das so gesagt hast und es dafür vielleicht noch Zeugen gibt, dann kann dir da kein Gericht der Welt draus drehen, dass du eingewilligt hast 100 Tage für die Tiere aufzukommen. Ein "paar Tage" sind vielleicht mal übers Wochenende aber nicht mehr.


    Wenn die bisherige Halterin sich weigert die Tiere ans Tierheim zu übereignen würde ich auch das Veterinäramt informieren, dass sich die Tiere in der Wohnung befinden, die Halterin sich nicht um die Tiere kümmern kann und auch keine dauerhafte Betreuung sichergestellt hat. Du hättest eine Betreuung für ein paar Tage zugesichert und diese seien jetzt vorbei. Die finanziellen Mittel für die Versorgung der Tiere hätte die Halterin auch nicht hinterlassen.


    Zitat

    tierheim sagte, dann müsste der veterinärdienst und ein gerichtlicher beschluss kommen, was tage dauern würde. polizei sagt, ich würde mich strafbar machen.


    Bei Gefahr im Verzug kann das Veterinäramt sofort in die Wohnung. Und diese ist ja gegeben, da die Versorgung der Tiere offensichtlich nicht sichergestellt ist. Einen gerichtlichen Beschluss braucht man nur für eine Durchsuchung.
    Was du nicht machen darfst ist einfach die Tiere in die Wohnung bringen, den Schlüssel einwerfen und dann gehen!

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