Bitte um Hilfe! Bin am Ende!
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Es muss doch klar sein, dass man aus dem Gefängnis heraus sich nicht kümmern kann.
sorry, habe echt nicht sooo viel erfahrung mit gepflogenheiten im gefängnis. und ich war echt überrumpelt worden. dass es nicht optimal war, ist mir jetzt klar. aber ich fühlte mich echt in die enge getrieben. wollte auch echt nicht dafür verantwortlich sein, dass die tiere ins tierheim müssen. du hättest sicher besonnener reagiert, wenn sich in der früh die polizei bei dir meldet. wünsche dir dennoch, dass du sowas nicht erleben musst!
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Es muss doch klar sein, dass man aus dem Gefängnis heraus sich nicht kümmern kann.
Und wenn Du den ganzen Thread gelesen hättest wüsstest Du auch, das die TS selber berufstätig ist und sich auch nicht kümmern kann .
Sie gibt ja jetzt schon alles um eine gute Lösung für die Tiere zu finden.
Nächstenliebe in Ehren aber irgendwann ist auch mal Schluss. -
Ich finde deine Entscheidung sehr lobenswert.
Das die Frau deine Hilfsbereitschaft so schamlos ausnutzt, konntest du ja nicht wissen.
Mir wäre das genauso passiert.
Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und Lösungen müssen her.Es gibt im Internet auch so genannte Anwaltsforen, wo fachkundige Juristen dir Auskunft zu solchen Fällen geben.
Ansonsten mal eine telefonische Beratung durchführen.Dann würde ich erneut das Gespräch mit dem Tierheim suchen.
Nicht per Telefon, sonder direkt vorbei fahren.
Am Telefon ist es immer einfacher jemanden abzuwimmeln.
LASS DICH NICHT ABWIMMELN!Bleib hartnäckig, bis eine Lösung gefunden wird.Evtl. können die Tiere auch in Pflege genommen werden.
Behaupte einfach, dass du die Tiere im Auftrag abgibst, da es der Besitzerin durch ihre Verhinderung nicht möglich ist.Ansonsten wirklich den Amtstierarzt einschalten.
Du solltest dich auf jeden Fall rückversichern.
Solchen Personen, die sich nicht um ihre Tiere kümmern, ist alles zuzutrauen.
Sie wusste, dass sie nicht von heute auf morgen von der Polizei abgeholt wird, und hat trotz allem nicht vorgesorgt.
Auch jetzt scheint es sie wenig zu kümmern wie weiter verfahren wird.
Nicht das die Frau nach ihrer Rückkehr selber die Bude leer räumt und behauptet du hättest dir einen Schlüssel nachmachen lassen, in der Zeit als du die Katzen versorgen solltest.Ich bin sehr gespannt wie es ausgeht.
Versuche morgen erst einmal dein möglichstes und mit den neuen Informationen werden sich auch neue Wege auftun für die Lösungen gefunden werden können.Schreib doch bitte mal dein PLZ-Gebiet hinzu.Falls alle Stricke reißen findet sich vielleicht noch jemand, der dir unter die Arme greifen kann.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen.
Liebe Grüße und Gute Nacht.
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Wende dich ans VetAmt und schildere den Fall, dass die Tiere nicht versorgt werden können.
In der Regel werden die Tiere vom VetAmt im nächsten Tierheim untergebracht, bis mit dem Besitzer geklärt ist, wie weiter verfahren werden soll.Was ganz wichtig ist, auch zu deiner eigenen Sicherheit, gib den Wohnungsschlüssel wieder bei der Polizei ab!
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Kenne die Situation aus ähnlich gelagertem Fall. Schuld oder Unschuld ist für mich keine Frage, sondern nur die Frage der Verantwortung mit allen Konsequenzen, in diesem Fall für Tiere, die dir nicht gehören.
Wenn Du mit der Situation überfordert bist, ist das völlig o.k..
Frau hilft gerne, hat aber ein eigenes Leben!
Du bist nicht für das Wohlergehen der Tiere von anderen Menschen allein verantwortlich. Deine Verpflichtung gilt dir, deiner Gesundheit, deiner Familie und deinen Tieren! Wenn du aufgrund von Überraschung, Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft die Grenzen deiner Kraft stößt, irgendwann unter der Belastung erkrankst, hat niemand etwas davon, die Tiere der Inhaftierten auch nicht. Also sind es Vernunfts- und keine Herzensangelegenheiten, die hier entschieden werden müssen.
Polizei und Tierhalterin haben das Problem Tierversorgung mal eben per mündlichem " Pflegevertrag " auf dich als Tierhüter verlagert. Damit brauchen sie nichts mehr unternehmen, denn das machst ja du, mit allen Konsequenzen.
Den Ablauf in solchen Fällen kenn ich so :Wenn sich keine Angehörigen, oder andere Personen finden, ist Ansprechpartner für die Tiere das Veterinäramt, der/ die Tierschutzbeauftragte. Im Normalfall wendet sich die Polizei bei Inhaftierung eines Tierhalters dorthin. Die Tiere werden vom Vetamt i.d.R. im Tierheim untergebracht oder vermittelt /veräußert. Um sämtliche Rechtsangelegenheiten in dieser Hinsicht kümmert sich das Amt.
Wenn du vorschnell eine Zusage zur Übernahme der Tierhaltung gegeben hast, kannst du diese widerrufen. Du mußt schriftlich erklären, dass du ab Datum xxxx die Tierhaltung für Frau XXXX aus gesundheitlichen / familiären/ tierschutzrelevanten/ was auch immer für, Gründen nicht mehr leisten kannst.
Wir haben das so gemacht: Ich habe eine Vollmacht vom Tiereigentümer bekommen, das ich uneingeschränkt während der Haftzeit über die Tiere verfügen darf. Das bedeutet, sie u. gegebenen Umständen veräußern, behandeln oder tierschutzgerecht töten lassen darf. Der Eigentümer bestätigt in der Vollmacht die ordnungsgemäße Versicherung. Dabei ist zu klären: bist du als Tierhüter voll abgesichert, ist die Haftpflicht überhaupt bezahlt, also ob und wie leistet sie im Schadensfalle. Der Tiereigentümer erklärt der Steuerpflicht nachzukommen und für die entstandenen Kosten der Tierhaltung bis in Höhe von xxx € aufzukommen. Da ist in Deinem Fall aber große Vorsicht geboten, wegen des Inhaftierungsgrundes!
Die Tierhaltung in Vertretung ist eine Gewissensfrage in Bezug auf Vertrauen. Verklagen kann dich die Person (siehe Tierpension), vermutlich auf Prozesskostenhilfe. Du bleibst bei Unterliegen im Rechtsstreit eventuell auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, falls etwas mit ihren Tieren nicht nach ihrem Wunsch läuft. Muß nicht sein, kann aber sein!
Überlege dir gut, was du unter welchen Bedingungen leisten kannst. Sprich mit dem Vetamt, ggf. Resohelp (Caritas) und entscheide für dich und das Wohl aller, dir anvertrauten.
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Kleiner Nachtrag,
Vorsicht mit Anwaltsforen, Urteile googlen etc, das Netz der Juristen ist für Nichtjuristen trügerisch- oft gibt gegensätzliche Urteile in vermeintlich gleichgelagerten Fällen....
Und auf gar keinen Fall Fremdeigentum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Tierheimen oder Pflegestellen abgeben, das kann böse juristische Konsequenzen nach sich ziehen
Mein Tip: VETAMT !
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liebe white collie: vielen dank für die ausführliche antwort!
vetamt wäre erst ab montag da. polizei kann mir auch keine notfall nummer geben. sagen, das wäre kein fall für die polizei. habe jetzt noch mit dem tierheim der nachbarstadt telefoniert. soll um 14 ur wieder anrufen. frau klang zuversichtlich und meinte, wir würden eine lösung finden.
hab heute wieder ne sehr kurze nacht gehabt und mehrmals kot und urin vom parkett entfernt die hunde mussten nicht mal 5 stunden ausharren! -
Liebe Lucinda,
die Polizei hat anscheinend kein großes Interesse daran, dir eine Hilfestellung zu geben. Die Auskunft- haben keine Notfallnummer ist schlichtweg falsch. Es gibt eine Notfallnummer- wenn am Wochenende gerade eine Tierseuche in deiner Gemeinde ausbricht steht, der Amtsvet fix in "Unterhosen" auf dem Hof ! Die machen sich das mit ihren zweifelhaften Rechtsauskünften aber sehr einfach hilft nix, schau mal auf der HP deines Landkreises unter Veterinäramt, Notfallhandy oder so- bei unserem Vetamt ist das veröffentlicht. Ordnungsamt erreichst du am WOE nicht, aber google trotzdem mal, oder frag mal bei der Feuerwehr.
Versuche mal dir für das Woe Hilfe bei der Tierversorgung zu besorgen , Freunde, die dir Gassi und Kinder abnehmen. Dann hast du für dich ein bisschen mehr Luft und kannst gelassener handeln.Es ist für die Hunde kein Problem mal einige Tage mit der Notversorgung Futter, Wasser, Lösespaziergänge und nicht mit dem vollen Bespaßungsprogramm auszukommen. Es macht zwar immer ein schlechtes Gewissen, aber ein Tierheim ist kein Weltuntergang, sondern auch eine neue Chance für den Hund- Katzen haben oftmal schlechtere Vermittlungschancen.
Lasse die Tiere auf gar keinen Fall an dich abtreten, unterschreibe auf keinen Fall eine Übereignung weder an dich, noch an das Tierheim, wenn du keine Vollmacht der Eigentümerin hast! Damit währest du in der Pflicht.
Erkläre nur, dass du die Aufgabe der Tierversorgung für Frau xxxx nicht länger wahrnehmen kannst. Alles andere rechtliche miuß die TE mit dem Tierheim/ Vetamt klären, das geht auch aus der JVA heraus.
Organisiere jetzt erst einmal dein Wochenende.
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Evtl. können die Tiere auch in Pflege genommen werden.
Behaupte einfach, dass du die Tiere im Auftrag abgibst, da es der Besitzerin durch ihre Verhinderung nicht möglich ist.
Das geht nicht ohne die Einwilligung der Tierhalterin und schafft neue Probleme. -
Schon mal von der Erfindung des Rechtsanwaltes gehört? Bei vielen Gerichten gibt es auch kostenlose Infos, im Netz sowieso...
Wenn Du selber zur Tierpension, TA gehst, bist Du automatisch "Auftraggeber" und auch für die Bezahlung zuständig.
Informiere den Amtstierarzt, bring die Tiere in die Wohnung und gib die Schlüssel der Polizei. Das ist NICHT in Deiner Verantwortung, Du hast alles getan und jeden informiert.
Wegen ein paar Euronen landet man nicht im Gefängnis, da muß schon lange Zeit so einiges schief laufen... wie will sie denn die Tiere überhaupt versorgen? Sind die geimpft, entwurmt? WILL ich die eigentlich um meinen eigenen Hund haben?...
Entledige Dich dieses Problemes SEHR schnell, sonst wird diese Büchse der Pandorra ewig geöffnet bleiben! Am Ende steht der Gerichtsvollzieher nämlich noch vor Deiner Tür und guckt, was die Viecher wert sind...
Mußde nich haben! -
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