Wie geht man gegen arglistige Täuschung vor?
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Hi
hast du hier Wie geht man gegen arglistige Täuschung vor?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Boa, ist das hier ein ätzender Umgang miteinander!
Anstatt mal zu helfen und konkrete Antworten zu geben gibt hier der Großteil nur dumme Kommentare ab. Ich wette im echten Leben hat ihr alle nicht so'ne große Klappe.ZitatIch kann dir jetzt schon Prophezeien, dass du auf DIESEN Post eine ganze Menge sehr unfreundliche Antworten bekommen wirst.
Wieso muss man mit unfreundlichen Antworten rechnen, wenn man einfach mal was Falsches sagt? Huch, da ist jemand nicht Allwissend! Der kriegt jetzt mächtig auf die Mütze!
Kann man denn nicht einfach freundlich erklären, dass ein Darmverschluss nicht unbedingt an falscher Ernährung liegt?
Einfach immer drauf losgemeckert. Netter Umgang miteinander? Ach, wofür? Hier im Internet weiß ja auch Keiner was man euch so vorhalten kann, nicht wahr?Ist es wirklich so unwahrscheinlich, dass eine Familie ihren Hund billig abgibt, weil das Kind allergisch geworden ist? Allergien können sehr plötzlich und sehr heftig auftreten. Dass da das Kind der Familie wichtiger ist und der Hund eben einfach schnell weg soll - tja, das passiert.
Natürlich ist es blöd den Hund dann völlig ahnungslos und mal eben schnell am Bahnhof abzuholen und mitzunehmen. Da muss man dann wirklich mit allem rechnen und sich nachher über das Verhalten es Hundes beschweren kann man sich definitiv nicht. Das hat Ratlos22 aber auch gar nicht getan, sie hatte eine Frage, die hier von den Meisten einfach völlig missachtet wurde. Ist doch schön, dass sie den Hund trotzdem behalten will - was gibt's denn da noch zu Meckern? Ich finde es absolut zum Kotzen, wie hier auf Ratlos22 herumhackt wird. Ist toll, dass ihr euch selbst feiern könnt, weil ihr so fehlerfreie Hundehalter seid, nicht wahr? Ihr seid alle perfekt - nur die Andern sind's nicht.Wie der Kauf des Hundes zu Stande kam ist sicherlich blöd, ja absolut. Aber das anschließende Verhalten von ratlos22 finde ich doch sehr verantwortungsbewusst. Andere hätten den Hund für 50€ einfach an den Nächsten verkauft oder ins Tierheim gebracht.
Ratlos22
Ein paar anständige Antworten gab's ja doch schon. Ich kann das Gesagte da quasi auch nur wiederholen.
Du sprichst von Vertragsverstößen. Wurde denn tatsächlich gegen den Vertrag verstoßen und kannst du das beweisen? Wenn nicht, dann hast du auch keine rechtliche Handhabe.
Wurde festgehalten, dass du 100€ zahlen musst? Wenn nicht, würde ich das Restgeld auch nicht mehr zahlen. Dagegen könne die Vorbesitzer dann nämlich auch nichts tun (warum die so geil auf 25€ sind verstehe ich allerdings auch nicht so richtig. Sollen doch froh sein ihren Hund losgeworden zu sein) -
Zitat
Boa, ist das hier ein ätzender Umgang miteinander!
Anstatt mal zu helfen und konkrete Antworten zu geben gibt hier der Großteil nur dumme Kommentare ab. Ich wette im echten Leben hat ihr alle nicht so'ne große Klappe.
da geb ich dir Brief und Siegel drauf
wenn man mir so kommen würde, was das für ein Mist ist, dass man nen kranken Hund bekommen hat, mit dem man net umgehen kann und dann von billig un Bahnhofskauf redet
ich würde da klipp und klar meine Meinung zu sagenGeiz ist halt Geil
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Darum ging's aber doch gar nicht, Maanu.
Ratlos22 hat danach gefragt, ob sie rechtlich dagegen vorgehen kann, dass sie wegen den 25€ bedroht wird. Alles andere stand gar nicht zur Diskussion und hat nur ihren Standpunkt erklärt.
Ratlos22 hat mit keinem Wort gesagt, dass sie mit dem Verhalten des Hundes nicht klar kommt und den Hund wieder los werden will. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und allen Schilderungen nach übernimmt Ratlos22 die Verantwortung für den Hund. Was veranlasst euch alle also zu diesen ganzen dämlichen Kommentaren?Die vorgehensweise einen Hund ohne irgendwelche Ahnung am Bahnhof zu kaufen ist doof, ja.
Noch viel dämlicher find' ich aber Leute, denen es nur darum geht mal drauf los gemeckert zu haben. -
Ich hatte ja hier irgendwann im Strang mal gefragt, ob der Preis schriftlich vereinbar wurde. Evtl. habe ich es ja überlesen, aber wenn es nichts Schriftliches über den "Kaufpreis" gäbe, würde ich gar nichts ausser einer langen Nase machen. Und bitte nicht wegen so einem Quatsch Beratungshilfe beim Gericht beantragen. Es muss ja nicht noch der Steuerzahler, der den Anwalt dann nämlich bezahlen muss, für sowas in Anspruch genommen werden. Die gibt's auch nur nach einer Prüfung, dass man selbst erstmal alles Erforderliche unternommen hat, um die Angelegenheit zu klären. Nur wenn auch jemand, der den Anwalt hätte bezahlen müssen, auch an einem Punkt angelangt wäre, wo er einen solchen eingeschaltet hätte, gibt´s Beratungshilfe. Alleine Mittellosigkeit berechtigt noch nicht zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe - ein bisschen was muss man vorher auch selbst unternehmen.
Sollte der Verkäufer ein Mahnverfahren einleiten, legst du Widerspruch ein und gut. Der Verkäufer müßte für den Mahnbescheid erstmal einen Vorschuss bezahlen. Das wird er sich überlegen, weil wenn es nichts Schriftliches gibt, wird´s auch für ihn schwierig mit dem Beweis.
Der schlechte Zustand des Hundes wurde vermutlich auch nicht beweisfest (Bescheinigung vom TA) festgehalten, also kann man das auch abhaken.
Sowohl die eine als auch die andere Seite kann nix beweisen - da bliebe ich einfach ruhig.Wenn er dir weiter damit auf die Pelle rückt, fordere ihn erstmal schriftlich auf, das zu unterlassen. Mit Einschreiben gegen Rückschein, damit du etwas in der Hand hast.
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Zitat
Ratlos22 hat danach gefragt, ob sie rechtlich dagegen vorgehen kann, dass sie wegen den 25€ bedroht wird. Alles andere stand gar nicht zur Diskussion und hat nur ihren Standpunkt erklärt.Dass sie rechtlich dagegen vorgehen kann setzt voraus, dass sie einen Anwalt findet, der bereit ist, für einen Streitwert von 25,-€ tätig zu werden. Das wird vermutlich eher nicht der Fall sein.
Sie hat einen Hund am Bahnhof für 100,-€ gekauft. Das ist erheblich weniger als die Schutzgebühr für einen Tierschutzhund. Nun möchte sie die restlichen 25,-€ nicht bezahlen. Es ist wohl an Unglaublichkeit kaum zu überbieten, dass jemand ernsthaft in Erwägung zieht, gegen eine (berechtigte) Forderung von sage und schreibe 25,-€ rechtliche Schritte einzuleiten 8O .
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Wenn er dir weiter damit auf die Pelle rückt, fordere ihn erstmal schriftlich auf, das zu unterlassen. Mit Einschreiben gegen Rückschein, damit du etwas in der Hand hast.Super Idee ! Ein Einschreiben/Rückschein eigenhändig kostet 6,35€. Darauf antwortet der Gläubiger und man schreibt erneut. Das lohnt sich ja so richtig bei einem Streitwert von 25,-€ :ironie3:
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Hallo. Hier stand mal ein Beitrag des Users RedPaula. Jetzt aber steht hier der Beitrag eines Moderators mit dem Hinweis auf die hier geltende Nettiquette. Bitte nochmal lesen und dran halten. Danke schön.
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Super Idee ! Ein Einschreiben/Rückschein eigenhändig kostet 6,35€. Darauf antwortet der Gläubiger und man schreibt erneut. Das lohnt sich ja so richtig bei einem Streitwert von 25,-€ :ironie3:
Bitte erstmal richtig lesen, bevor man sich über irgendwas lustig macht. Das geht einem hier im Forum teilweise echt auf den Geist. Die bisherigen Beiträge werden überflogen, nur halb gelesen und dann mit *ironie-smilies* verzierten Beiträgen kommentiert.
Es ging in meinem Beitrag nicht um die Abwehr des Zahlungsanspruchs. Dazu hatte ich geschrieben, dass ich es auf ein Mahnverfahren ankommen liesse und Widerspruch einlegen würde, falls es keinen schriftlichen Vertrag gibt.Es geht darum, dass es durchaus sein kann, dass der Verkäufer sie weiter bedrängt, belästigt und mit Zahlungsaufforderungen nervt und im schlimmsten Fall auch bedroht. Wer wegen 25 EUR so einen Aufriss macht, ist meiner Meinung nach nicht ganz normal, daher ist nicht auszuschließen, dass der "am Ball bleibt". Manche steigern sich in solche Sachen rein - und zwar gibt´s so ein Verhalten häufiger, als man vermuten möchte. Und nach den Schilderungen der TE zeigt der Verkäufer zumindest Ansätze einer Belästigung. Die hört entweder irgendwann auf und er läßt es gut sein. Oder das Verhalten steigert sich.
Dann hat man einen Anspruch auf Unterlassung. Diesen kann man zur Not dann gerichtlich durchsetzen. Dafür sollte man einen Beweis haben, dass man den zur Unterlassung Verpflichteten aufgefordert hat, einen in Ruhe zu lassen.
Das geht durch eine Einschreiben mit Rückschein. Mir wäre es dann diese 6,35 EUR wert, um mir einen Gestörten vom Hals zu halten. -
Zitat
Und nach den Schilderungen der TE zeigt der Verkäufer zumindest Ansätze einer Belästigung.
Wo siehst du denn die Ansätze einer Belästigung durch die Vorbesitzer?Das hatte Ratlos22 am Anfang zum Verhalten der Vorbesitzer geschrieben:
ZitatDie Vorbesitzer allerdings weigern sich, dies zuzugeben, streiten ab dass er aggressiv sei, und drohen mir nun sogar mit Mahnbescheid wegen der letzten 25€.
Und für mich ist es definitiv keine Belästigung oder ein Ansatz dazu, Dinge abzustreiten, die höchstwahrscheinlich nicht beweisbar sind, und auf sein Geld nicht einfach zu verzichten.
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