Hund hat Teppich meiner Eltern angefressen

  • Hallo Leute,


    unsere Hündin hat bei meinen Eltern den nagelneuen Teppich angefressen. Zahl das die Hundehaftpflicht?? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?


    Ich weiß nur bei der Normalen Haftpflicht gibt es ja sooo viele Fälle, wo die dann doch nicht zahlen, z.B. wenn man verwandt ist (war halt bei meinen Eltern...) oder wenn man etwas bewusst verliehen hat etc...


    Kennt sich da jemand aus, wie das bei der Hundehaftpflicht ist, welche Umstände da dazu führen dass nicht bzw. dass gezahlt wird??


    LG und vielen Dank für die Hilfe, kenne mich da leider 0 aus...
    Kalokairi

  • Warum fragst Du nicht einfach bei der Versicherung nach? Mail senden und Fall schildern.


    Viel Erfolg.

  • Solange Du nicht mehr bei Deinen Eltern mitversichert bist, könnte es klappen, hängt aber von der Versicherung ab. Einfach nachfragen.

  • Ich denke schon das sie zahlt.


    Meine Mutti wohnt in "meinem Haus" und Welpi hatte den Türrahmen angeknappert.
    Versicherung hat gezahlt.


    Ich wohne nicht mit im Haus ,sondern separat.


    LG

  • Lies dir doch erstmal den Vertrag durch, das steht ja auch drin, was enthalten und was ausgeschlossen ist (die Eigenbeteiligung ist auch immer wichtig, davon hängt ja ab ob es sich überhaupt lohnt das einzureichen).


    Oder einfach anrufen, wie oben schon gesagt wurde, das geht wohl am schnellsten.

  • Also, Eigenbeteiligung sind 125 Euro, der Tepich hat ca. 500 gekostet, insofern würde es sich schon lohnen, wenn die Versicherung das trägt.


    Also, ich wohne nicht bei meinen Eltern, und außer der Krankenversicherung, die noch über meine Mutter läuft, da privat mit Beihilfe, sind wir auch nicht gemeinsam versichert. Also, habe eine eigene Hasftpflicht und eben auch extra Hundehaftpflicht.


    Im Vertrag steht leider nicht so detailliert drinnen, was sie übernehmen, was nicht..also, kann da in den Unterlagen nichts finden a la Ausschlusskriterien o.ä...


    Naja, ich dachte, ich frage mal nach...bevor es dann, wenn ich anrufe z.B. heißt "ja, theoretisch hätten wir das gezahlt, aber nur, wenn...was weiß ich, z.B. Sie dort gemeinsam mit dem Hund zu besuch waren, aber nicht, wenn Sie den Hund dort für einen Tag zur Betrreuung abgegeben haben" oder sowas..und dann habe ich es mir versaut, und keiner zahlt mehr was, wegen so einem unwichtigen Kleinkram....


    LG, Kalokairi

  • Hi, soweit ich weiss, zahlt eine Hundehaftpflichtvers. nur, wenn es sich um fremdes Eigentum handelt. D.h. für Schäden, die der Hund bei anderen verursacht und für die der Hundehalter in Anspruch genommen wird. Liebe Grüsse

  • Das mit der Betreuung kann wirklich Thema sein.
    Ich weiß, dass ich bei Abschluss meiner HUndehaftpflicht gefragt wurde, ob Versicherungsschutz unter Aufsicht Dritter eingeschlossen sein soll...

  • Wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnt ,dann hat ihr Hund ja demnach "fremdes Eigentum" beschädigt.


    Ich kenne mich zwar nicht so aus ,würde aber weiterhin behaupten das die Versicherung zahlt.
    Wie das natürlich geregelt ist ,wenn er dort zur Betreuung war oder ihr zu Besuch (Aufsichtspflicht),keine Ahnung.


    Kenne nur den Fall (hatte ich gestern schon mal geschrieben)wo der Hund von meiner Mutti (bewohnt MEIN Haus) ,den Türrahmen angefressen hat. Da wurde gezahlt und noch einen Fall,war eine Bekannte mit ihren Hund zu Besuch bei jemanden und der Bekannten ihr Hund hat sich das niegelnagelneue Handy von der Garderobe geschnappt und es zerkaut .
    Auch da hat die Versicherung gezahlt ,zwar nicht den Neuwert (obwohl erst 2 Tage alt) sondern nur den Wiederbeschaffungswert.
    In beiden Fällen war keine Selbstbeteiligung vereinbart.


    Ich drücke die Daumen.


    LG

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