Hund + Schutzgebühr vom Vorbesitzer einfach "einbehalten"
- Lariluh
- Geschlossen
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Tja, das war wohl ein " Griff ins Klo "
Das die vorherigen Besitzer sich so an der Suche beteiligt haben, zeugt davon das sie sich um den Hund sorgen und noch an ihm hängen. Ansonsten wäre es so : Mir egal, ist nicht mehr meiner, aus den Augen,aus dem Sinn !
Die Vorbesitzer haben Euch darüber informiert, das der Hund eine " Jagdsau " ist und nicht ohne Leine laufen kann und abhaut ! Wenn einem das schon so offen und ehrlich gesagt wird, dann sichere ich den Hund besonders gut !
Den Hund wollt ihr nicht zurück : Na ja, die Entscheidung ist ja schnell gefallen Aber die Schutzgebühr
Sorry, aber von mir hättet ihr den Hund auch nicht zurück bekommen ! Und die Schutzgebühr ? Keine Ahnung, wäre jetzt auf meine Laune drauf angekommen Oder wie sauer ich wäre….
Hakt es einfach ab !
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Hi
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Für den nächsten Hund: Bitte im Zweifel doppelt sichern...
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Zitat
Für den nächsten Hund: Bitte im Zweifel doppelt sichern...
Hilft aber nichts, wenn man die Leine loslässt. Dagegen hilft nur, die Leine des Hundes an einer um den Oberkörper hängenden Leine einzuhaken. So kann die Leine aus der Hand rutschen, ohne dass der Hund entwischen kann.
Ich hätte die Helfer - so auch die Vorbesitzer - garantiert noch für die Hilfe bei der Suche entschädigt. Aber ich würde mich ja auch freuen, wenn mein Hund nach dem Entlaufen wieder eingefangen werden könnte.
Schade, dass die nächsten Verkäufer diese Story nicht kennen.
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Mann oh Mann,ich ziehe meinen Hut vor den Vorbesitzern,sie hätten auch garnicht mit suchen müssen und hätten sich bequem zurück lehnen können aber nein sie haben gesucht.
Ich finde es sehr schade wie du über den Hund sprichst aber der ist dir auch völlig egal,dir geht es um die 100 Euro..
Und am besten möchtest du noch eine Entschädigung für die Tage wo er bei dir war???So hört sich das für mich an.Sei froh das der Hund nach 1 Woche!wieder gesund zuhause ist.
Tut mir leid da bekomme ich echt eine Wut für mich bist du gefühlslos.Gut das der Hund wieder zurück ist.
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Zitat
Hilft aber nichts, wenn man die Leine loslässt. Dagegen hilft nur, die Leine des Hundes an einer um den Oberkörper hängenden Leine einzuhaken. So kann die Leine aus der Hand rutschen, ohne dass der Hund entwischen kann.
Fällt für mich auch indirekt unter doppelt sichern. Oder 2 Leinen nehmen. Möglichkeiten gibt es ja genug. -
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Ich finde, dass hier ein bisschen krass geurteilt wird. Manche Äußerungen gehen ja in Richtung selbst schuld, weil nicht doppelt und dreifach gesichert. Der Hund war mal grad zwei Tage da, Jagdhund war bekannt, deshalb auch an der Leine und dann der unglückliche Zufall, dass ein Schuss fiel und der Hund in Panik geriet. Ich kann keine Verantwortungslosigkeit entdecken und weiß nicht, wo ich da einen Vorwurf für die neuen Hundehalter herleiten soll. Wenn ich dazu noch ins Kalkül ziehe, dass sie sich ebenfalls zeitintensiv an der Suche beteiligt haben, dann kann ich verstehen, dass sie etwas entnervt sind und zumindest bei diesem Hund kein Interesse an einem Rückerhalt haben. Eine emotionale Bindung ist sicher noch nicht erfolgt und nochmal so einen Albtraum wünscht man sich auch nicht.
Die Sache mit dem Geld liegt aber auf einer völlig anderen Ebene. 100,-- Euro sind zugegebenermaßen nicht viel, aber es war der vereinbarte Preis. Und somit hat der Erwerber das Recht auf den Hund oder Rückgabe des Kaufpreises. Wenn die ehemaligen Besitzer viel (auch finanziellen) Aufwand getrieben haben, um den Hund zu finden, dann war das ihr Privatvergnügen (sorry für die krasse Wortwahl, aber so ist es nun mal). Ein Recht, den Hund einzubehalten und auch noch seine Sachen abzuholen, hatten sie wohl kaum.
Da es in den Interessenlagen von Verkäufer und Erwerber bezüglich des Hundes keine Differenzen gibt (der eine besteht nicht auf Rückgabe und der andere will ihn nicht wieder hingeben), geht es nur noch um den Umgang mit den 100,-- Euro. Normal wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Wäre aber, wenn sich die Verkäufer weigern, nur gerichtlich durchsetzbar und ob sich das für 100,-- Euro lohnt, stelle ich mal dahin.
Ich verstehe aber, dass man im Falle des TS angesäuert ist, dass man 100,-- Euro gezahlt hat, die normale Sorgfalt im Umgang beachtet hat und jetzt trotzdem keinen Hund hat und 100,-- Euro ärmer ist.
LG Appelschnut
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Zitat
Ich finde, dass hier ein bisschen krass geurteilt wird. Manche Äußerungen gehen ja in Richtung selbst schuld, weil nicht doppelt und dreifach gesichert. Der Hund war mal grad zwei Tage da, Jagdhund war bekannt, deshalb auch an der Leine und dann der unglückliche Zufall, dass ein Schuss fiel und der Hund in Panik geriet. Ich kann keine Verantwortungslosigkeit entdecken und weiß nicht, wo ich da einen Vorwurf für die neuen Hundehalter herleiten soll. Wenn ich dazu noch ins Kalkül ziehe, dass sie sich ebenfalls zeitintensiv an der Suche beteiligt haben, dann kann ich verstehen, dass sie etwas entnervt sind und zumindest bei diesem Hund kein Interesse an einem Rückerhalt haben. Eine emotionale Bindung ist sicher noch nicht erfolgt und nochmal so einen Albtraum wünscht man sich auch nicht.
Die Sache mit dem Geld liegt aber auf einer völlig anderen Ebene. 100,-- Euro sind zugegebenermaßen nicht viel, aber es war der vereinbarte Preis. Und somit hat der Erwerber das Recht auf den Hund oder Rückgabe des Kaufpreises. Wenn die ehemaligen Besitzer viel (auch finanziellen) Aufwand getrieben haben, um den Hund zu finden, dann war das ihr Privatvergnügen (sorry für die krasse Wortwahl, aber so ist es nun mal). Ein Recht, den Hund einzubehalten und auch noch seine Sachen abzuholen, hatten sie wohl kaum.
Da es in den Interessenlagen von Verkäufer und Erwerber bezüglich des Hundes keine Differenzen gibt (der eine besteht nicht auf Rückgabe und der andere will ihn nicht wieder hingeben), geht es nur noch um den Umgang mit den 100,-- Euro. Normal wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Wäre aber, wenn sich die Verkäufer weigern, nur gerichtlich durchsetzbar und ob sich das für 100,-- Euro lohnt, stelle ich mal dahin.
Ich verstehe aber, dass man im Falle des TS angesäuert ist, dass man 100,-- Euro gezahlt hat, die normale Sorgfalt im Umgang beachtet hat und jetzt trotzdem keinen Hund hat und 100,-- Euro ärmer ist.
LG Appelschnut
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zu den 100,00 Euro möchte ich mich bitte erst dann äußern, wenn ich den Vertrag gelesen habe.
Zu der Aussage: Hund wollen wir eh nicht wieder ...
dazu fehlen mir die WorteLG Lady
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Die TS hat sich am 12.02. hier im Forum angemeldet. Da war der Hund ja noch weg. Aber eine Suchmeldung gibt es hier nicht, obwohl der Hund ja erst heute wieder eingefangen bzw. aufgegriffen wurde.
Im Vorstellungsthread ist nur der Beagle genannt, im Profil jedoch außer dem Beagle noch ein Foxhound.
Dann heißt es, der Hund habe bereits ein paar Tage in der Familie gelebt. Er kam am Samstag und entlief bereits am Montag. Da bleibt ja schon fast nur der Sonntag.
Durfte der Hund vielleicht gar nicht weiterverkauft werden, weil da irgendwer ein vorrangiges Rückkaufsrecht hat?
Warum gebe ich einfach so Sachen weg, die ich für den Hund angeschafft habe? Oder waren diese Sachen vom Vorbesitzer und in den 100 Euro enthalten?
Irgendwie klingt das für mich alles nicht schlüssig, aber vielleicht auch deshalb, weil ich so eine Denkweise gar nicht verstehen kann.
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Zitat
zu den 100,00 Euro möchte ich mich bitte erst dann äußern, wenn ich den Vertrag gelesen habe.
In die Verlegenheit wirst Du wohl kaum kommen
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