Vermieterin stellt sich quer
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Hallo Liebe Gemeinde,
Mein Name ist Sebastian(25) und plane mit meiner Freundin(26) einen Parson Russel Terrier Welpen aufzunehmen. Wir sind derzeitig beide Stundenten und sind vorraussichtlich in 1-2 Jahren fertig. Gerade deswegen denken wir es wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt sich einen Hund anzuschaffen, da wir derzeitig noch genügend Zeit haben einen Welpen zu !erziehen!. Nach dem Studium käme das Refrendariat und ggf. (ein) Kind(er), sowie der normale Joballtag. Dann haben wir leider keine Zeit für eine sorgfältige Erziehung eines Welpen (vorallem Trainieren allein zu sein, sowie bellen, Kinderliebe etc.)
Sachlage:
Wohnort:
Wir wohnen derzeitig in einem Mehrparteienhaus. In den möglichen 8 Parteien leben 3 Eigentümer in 5 Wohnungen, 1 Wohnung steht Leer, einer zur Miete und wir ebenfalls nur zur Miete. Das Haus ist Teil eines Wohnkomplexes, welcher aufgeteilt in 3 Häuser ist. Allesamt sind zusammenhängend, und in allen die selbe Anzahl an Parteien.
In unserem Haus lebt kein Hund, aber jeweils in den anderen 2 Häusern ein kleiner. Es gibt keine generelle Regelung gegen Tiere/Hunde, weder per Hausordnung, noch per Mehrheitbeschluss der Wohngemeinschaft.
Bevor wir mit der Vermieterin gesprochen haben, haben wir uns schriftliche Bestätigung geben lassen, dass alle Mitbewohner unseres Hauses einen Hund unter bestimmten bedingungen dulden wüden (Leine, Schmutz entfernen, keine Lärmbelästigung etc.). Demnach hat kein Nachbar was gegen eine Haltung, was uns sehr wichtig war, da wir (bisher) mit allen sehr gut auskommen.Mietvertrag:
Unser Mietvertrag beinhaltet 2 Klauseln, welche die Haltung eines Tieres ansprechen.
Wir haben einen Standart-Mietvertrag, sprich einen Formlarvertrag, welcher eine Klausel über Tierhaltung enthält:"§17 Tierhaltung: Tiere, auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben, o.Ä. dürfen nicht gehalten werden. Abweichende vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden. [Absatz] Dagegen ist die Tierhaltung von Kleintieren, von deren ihrer Art ach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen könen, wie[....] erlaubt."
Auf den Folgenden Seiten des Formularmietvertrags findet sich noch der "§26 Sonstige vereinbarungen (Individualabreden)". In diesem findet sich unter dem im Punkt "3. Tierhaltung: nicht erlaubt", was handschriftlich ergänzt wurde....Was davon ist nun Rechtskräftig/gültig? Beide beinhalten ja andere Aspekte. Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass die Individualabsprache damals "nur wegen dem Teppichboden" so getroffen wurde, welcher nun nichtmehr vorhanden ist, sondern durch neues Laminat ersetzt wurde, was wiederum nirgends geschrieben ist.
Wir hatten vor geraumer Zeit bei einem Telefonat mit der Vermieterin angemerkt, dass wir darüber nachdenken uns einen Hund anzuschaffen. Da hieß es ihrerseits sofort: "Rein rechtlich kann ich es ihnen nicht verbieten einen Hund zu halten, wenn es geht, schieben sie es noch etwas aus".
Als unsere Pläne dann konkreter wurden haben wir natürlich erneut höflich(!!!) nachgefragt am Telefon. Sie kam dann mit einem klaren "NEIN", jedoch ohne triftige Gründe. Zumindest keine, die wir nicht durch Gegenargumente zunichte machen könnten. (Grund 1: neuer Boden und die erhöhte Abnutzung vs. Kaution, sowie Konto das eröffnet werden kann mit monatlicher einzahlung + hinweis auf den Mietvertrag in welchem wir die beseitigung alle Mängel am Mietobjekt versichern. Grund 2: Geruch des Hundes setzt sich in der Mietwohnung fest vs. ...als ob wir einen Stinkenden Hund dulden und es keine Möglichkeiten gibt dem entgegen zu wirken. Grund 3: eine angebliche Phobie, sowie allergie. (diese hat sie kleinlaut ganz kurz angeschnitten, demnach gehe ich davon aus dass sie gut recherchiert hat, aber wäre es wirklich so wäre dies der erste Grund gewesen und deutlicher erwähnt.) vs. sie Wohnt mind. 3km von uns entfernt und innerhalb der ersten 2 Jahren war sie einmal bei uns, wie dies vor "gericht" gewichtet würde ist mir unklar.... Grund 4: wir wären studenten, könnten uns trennen, was ist bei urlaub. vs. "gründe die eine vermieterin nichts angehen, höchstens eltern". Wir haben uns natürlich über alls Gedanken gemacht und ebenfalls eine "was wäre wenn liste" gemacht. Demnach kein garkein Grund.)Im letzten versuch sie zu einem Kaffe einzuladen wurde sie am Telefon sehr ausfallend und laut. "wir müssten dann mit den Konsequenzen leben." und "das vertrauensverhältnis wäre nun nichtmehr so wie vorher". Und das obwohl wir immer ruhig, nett und höflich geblieben sind. Ebenfalls erwähnte ich bei einem vorherigen Gespräch, dass wir definitiv keine Rechtlichen Schritte einleiten wollen und können und sie sich dembezüglich keine Sorgen machen müsste. Das Problem hierbei: Sie weiß dass ihr verbot nicht rechtens ist, da sie alle tiere verbietet. Wir wissen es auch. Mein Anliegen mit der Einladung zum Kaffe war zu einer entgültigen Entscheidung zu kommen, aber da sie abgesagt hat und nicht kommen wollte, steht die "frage noch im raum"
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Mein Problem ist jetzt, dass das kleine Teufelchen sagt: Lass es drauf ankommen und poche auf dein Recht. Schaff dir ein Hund an, benachrichtige die Vermieterin mit einem kurzen Schreiben über die Rasse und den Zeitraum der Anschaffung und warte ab. Mit 25 Jahren lasse ich mit mir nicht wie mit einem Kleinkind reden und erstrecht nicht durch solche nichtigen Argumenten meine nächsten 15-18Jahren bestimmen. Die Chancen stehen gut!Mein Engelchen/die Vernunft sagt nun: Ich bin noch 1-2 Jahre in dieser Wohnung. Was ist wenn es hart auf hart kommt und sie uns kündigt, wir vor Gericht gehen und dann verlieren. Es wird Stressig eine neue Wohnung zu suchen, die auchnoch einen Hund erlaubt, Geld fürs Gericht ist knapp, Zeitnot etc.....Ist es den stress wirklich wert. ODER: Was ist Wenn wir gewinnen uns sie uns trotzem Kündigt (Eigenbedarf etc.)...
Da ich Student bin, nicht SO VIEL Geld besitze ist es ein enormes Risiko, ganz abgesehen von dem zeitlichen Stress.Was sagt ihr dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian -
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Natürlich hat ein Vermieter das Recht, Hundehaltung zu verbieten. Das sagt ja auch euer Mietvertrag aus. Ich hätte keine Lust und keine Nerven, mich in einen Kleinkrieg mit meiner Vermieterin zu begeben und würde mir eine andere Wohnung suchen, wo mein Hund auch erwünscht ist.
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Hallo Sebastian,
ich kann Dir nur empfehlen, Dir zuerst eine Wohnung zu suchen, in der Hundehaltung erlaubt ist und dann den Hund anzuschaffen.
Ich arbeite in einem Maklerbüro und kann die verzweifelten Anfragen von Hundehaltern, die eine Mietwohnung suchen, kaum noch zählen.
Mit einem Vermieter, der so reagiert, werdet Ihr keine Vereinbarung treffen können. Und einen Hund "heimlich" zu halten, ist, im Gegensatz zu Katzen, nahezu unmöglich.
Macht Euch das Leben nicht unnötig schwer. Die Hundeanschaffung sollte auch in diesem Punkt wohlüberlegt sein. -
Da Hilft wohl nur umziehen. Ich persönlich würde es nicht riskieren dann gekündigt zu werden, weil mit Hund kann die Suche nach einer neuen Wohnung auch länger dauern. Wobei mit nem Jacky sich eher noch was finden lässt als mit zwei Rottweilern
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Sorry, aber es ist mehr als dreist wie ihr euch verhaltet. Eure Vermieterin hat mehrfach gesagt das sie keinen Hund in ihrer Wohnung möchte, es steht sogar in zweifacher Ausführung im Mietvertrag, was wollt ihr mehr?
Es ist doch kein Wunder das sie mittlerweile genervt reagiert wenn ihr immer wieder damit anfangt. Und von wegen
Zitatdass wir definitiv keine Rechtlichen Schritte einleiten wollen und können und sie sich dembezüglich keine Sorgen machen müsste
spätestens da würde ich auch nicht mehr freundlich sein. Natürlich kann sie euch die Hundehaltung verbieten.
Genau solch ein "ich will aber" Verhalten ist der Grund warum ich es mittlerweile aufgegeben habe an Studenten zu vermieten obwohl die hiesige Fachhochschule fußläufig in einigen Minuten erreichbar ist.Natürlich sind die Mehrzahl der Studenten nett, aber wenn man etliche "anstrengende" Mieter hatte, dann lässt man es irgendwann lieber.
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Zitat
Natürlich sind die Mehrzahl der Studenten nett, aber wenn man etliche "anstrengende" Mieter hatte, dann lässt man es irgendwann lieber.Und schert somit alle über einen Kamm? Diesen Punkt werte ich für mich als "A-Sozial"...
Nichts gg Vorsicht.. aber derartige Globalisierungen sind mir zuwider. Und ich war auch Vermieter .. ich kenne das Prozedere hinlänglich.
Deine Meinung in Ehren, aber sie ist schon arg traurig..@TE
Ich möchte die Frage stellen, welche Vorbereitungen ihr bezüglich der "Erziehung" eines PJR angegangen seid?
Wie lange habt ihr euch Informiert? der PJR ist ein "starker" Type ^^Gruss
Fango -
wieso ist das Verhalten dreist? So wie ich das herauslese hat sich die Vermieterin anfänglich doch eher bedeckt gehalten was die Meinung angeht. Und mehrmals höflich nachfragen bzw. seinen Standpunkt erläutern um evtl. doch noch zu einer Einigung zu gelangen finde ich persönlich völlig in Ordnung.
Ich persönlich würde mir allerdings auch erst eine neue Wohnung suchen und da explizit drauf achten dass Tierhaltung erlaubt ist. Alles andere gibt nur Ärger. Wie ätzend das ist so eine Wohnung zu finden weiß ich auch, deswegen viel Glück -
Du kannst es natürlich auch einklagen dass du einen Hund halten darfst
Soweit ich weiß ist eine Klausel die Tierhaltung komplett verbietet nicht rechtens. -
Ich schließe mich den Vorrednern an: Sucht euch eine neue Wohnung!
"Nur" wegen dem Hund, der noch garnicht da ist, Stress mit den Vermietern anzufangen und das durch die Anschaffung mit dem Teufelchen im Ohr noch schlimmer zu machen, halte ich für keine gute Idee. Zumal ein Vermieter immer irgendeinen Grund finden kann, um euch schnellstmöglich los zu werden (Eigenbedarf ist da ein sehr beliebtes Argument) und mit Hund eine Wohnung finden ist wirklich anstrengend!Also: Wenns euch so ernst ist mit dem Hund, geht auf Wohnungssuche und sagt gleich dazu, dass ihr euch gerne einen KLEINEN Hund anschaffen möchtet. Das minimiert die Auswahl an Wohnungen oft auf ca 10% und weniger, aber dann ist man auf der Sicheren Seite und spart sich Unmengen an Nerven, Zeit und Geld (wenns zum Mietstreit kommt).
Einklagen kann man natürlich, aber ob das so eine gute Idee ist, in einer Wohnung zu leben bei der man richtig Ärger mit den Vermietern hat(te), wage ich zu bezweifeln. Ich würde es mir jedenfalls nicht antun, immer auf Krawall zu sein und auf unsicherem Posten.
Wir haben uns jetzt explizit eine Wohnung gesucht, in der die Hundehaltung erlaubt ist, wo die Vermieter den Hund kennen gelernt haben und sogar auf freundliche Nachfrage hin in den Mietvertrag aufgenommen haben, dass die Haltung des Hundes explizit erlaubt ist.
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Zitat
Und schert somit alle über einen Kamm? Diesen Punkt werte ich für mich als "A-Sozial"...
Nichts gg Vorsicht.. aber derartige Globalisierungen sind mir zuwider. Und ich war auch Vermieter .. ich kenne das Prozedere hinlänglich.
Deine Meinung in Ehren, aber sie ist schon arg traurig..Gruss
FangoWer sagt denn das ich alle über einen Kamm schere? Aber warum soll ich mit ständigem Ärger leben müssen?
Hab ja geschrieben das die Mehrzahl vernünftig ist. Aber ich sehe es nicht ein nach der 4. Grundsanierung nach Vermietung an Studenten das auch weiter zu machen. Irgendwann krieche ich finanziell auch auf dem Zahnfleisch."A-Sozial" und traurig ist für mich, einen Vermieter als unmöglich hinzustellen weil er aufgrund von schlechten Erfahrungen nicht mehr an bestimmte Zielgruppen vermietet.
Auch ein Vermieter muss sich nicht alles gefallen lassen, aber wer weis warum du da anderer Meinung bist und damit bin ich hier raus. -
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