Vermieterin stellt sich quer
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Ich schließe mich den Vorrednern an: Sucht euch eine neue Wohnung!
"Nur" wegen dem Hund, der noch garnicht da ist, Stress mit den Vermietern anzufangen und das durch die Anschaffung mit dem Teufelchen im Ohr noch schlimmer zu machen, halte ich für keine gute Idee. Zumal ein Vermieter immer irgendeinen Grund finden kann, um euch schnellstmöglich los zu werden (Eigenbedarf ist da ein sehr beliebtes Argument) und mit Hund eine Wohnung finden ist wirklich anstrengend!Also: Wenns euch so ernst ist mit dem Hund, geht auf Wohnungssuche und sagt gleich dazu, dass ihr euch gerne einen KLEINEN Hund anschaffen möchtet. Das minimiert die Auswahl an Wohnungen oft auf ca 10% und weniger, aber dann ist man auf der Sicheren Seite und spart sich Unmengen an Nerven, Zeit und Geld (wenns zum Mietstreit kommt).
Einklagen kann man natürlich, aber ob das so eine gute Idee ist, in einer Wohnung zu leben bei der man richtig Ärger mit den Vermietern hat(te), wage ich zu bezweifeln. Ich würde es mir jedenfalls nicht antun, immer auf Krawall zu sein und auf unsicherem Posten.
Wir haben uns jetzt explizit eine Wohnung gesucht, in der die Hundehaltung erlaubt ist, wo die Vermieter den Hund kennen gelernt haben und sogar auf freundliche Nachfrage hin in den Mietvertrag aufgenommen haben, dass die Haltung des Hundes explizit erlaubt ist.
Genau so So haben wir es gemacht, wir können hier in Ruhe mit dem Hund wohnen ohne ärger und stress zu bekommen ! Unser Hund steht mit im Mietvertrag !
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Mein Problem ist jetzt, dass das kleine Teufelchen sagt: Lass es drauf ankommen und poche auf dein Recht. Schaff dir ein Hund an, benachrichtige die Vermieterin mit einem kurzen Schreiben über die Rasse und den Zeitraum der Anschaffung und warte ab. Mit 25 Jahren lasse ich mit mir nicht wie mit einem Kleinkind reden und erstrecht nicht durch solche nichtigen Argumenten meine nächsten 15-18Jahren bestimmen. Die Chancen stehen gut!Was sagt ihr dazu?
Dann benimm Dich mit Deinen 25 Jahren auch nicht wie das genannte Kleinkind.
Übernehme die Verantwortung, die mit einer Hundehaltung für die nächsten Jahre verbunden ist, und schaffe Dir einen Hund an, wenn die Rahmenbedingungen sicher sind.
Eine Vermieterin, die keine Hundehaltung möchte, ist kein sicherer Rahmen.
Und wenn man sich den Mietvertrag durchliest, dann kann man sehr einfach auf die Idee kommen, dass diese Vermieterin nicht gerade auf Tiere in der Wohnung steht.Natürlich kann man jetzt mit dem Fuß einmal aufstampfen und auf seinem "vermeintlichen" Recht bestehen. Klug würde ich das nicht finden. Zum einen wird Euch die Vermieterin nerven, wo sie nur kann (ich denke da besonders an die Examenszeit, da kann man so etwas nicht besonders gut gebrauchen). Zum anderen ist es völlig unsicher, ob Ihr vor Gericht Recht bekommt.
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Du kannst es natürlich auch einklagen dass du einen Hund halten darfst
Soweit ich weiß ist eine Klausel die Tierhaltung komplett verbietet nicht rechtens.Grund 1 dürfte da schon ausreichend sein.
Ich würde auch eine neue Wohnung suchen. Alles andere fände ich unverschämt, ist ja nicht Euer Eigentum, wo ihr tun und lassen könnt was ihr wollt.
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Wir sind auch extra umgezogen. Unsere Vermieter hatten zwar nix gegen Hunde aber wir waren in dem Haus die einzigen Mieter und einer der 7 Eigentümer die noch dort wohnen sagte uns, dass laut Hausordnung die Hundehaltung verboten sei. Und wenn man dann schon weiß, dass die Mehrheit der anderen Parteien gegen Hunde ist, tut man sich den Stress besser nicht an. Dachten wir zumindest. Denn grade mit einem "neuen" Hund kann es anfangs ja auch mal zu Problemen kommen wie z.B. "übermäßiges" Bellen. Spätestens dann hat man den Ärger... Bei uns kam allerdings auch noch hinzu, dass die Wohnung im 3. Stock lag.
Wir mussten auch einige Jahre warten bis es uns also endlich möglich war einen Hund anzuschaffen. Ist natürlich total doof gewesen aber besser als total im Stress zu sein weil man Ärger mit den Vermietern und ggf. noch anderen Mietern hat.
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Mit einem Vermieter, der so reagiert, werdet Ihr keine Vereinbarung treffen können. Und einen Hund "heimlich" zu halten, ist, im Gegensatz zu Katzen, nahezu unmöglich.
Macht Euch das Leben nicht unnötig schwer. Die Hundeanschaffung sollte auch in diesem Punkt wohlüberlegt sein.Heimlich würde das ganze nicht passieren
ZitatSchaff dir ein Hund an, benachrichtige die Vermieterin mit einem kurzen Schreiben über die Rasse und den Zeitraum der Anschaffung und warte ab.
ZitatSorry, aber es ist mehr als dreist wie ihr euch verhaltet. Eure Vermieterin hat mehrfach gesagt das sie keinen Hund in ihrer Wohnung möchte, es steht sogar in zweifacher Ausführung im Mietvertrag, was wollt ihr mehr?
Nunja, ich sehe darin keine Dreistigkeit, keineswegs. Wir hatten nun insgesamt 3 Telefonate. Im ersten wurde das Thema beiläufig kurz angeschnitten, sie sagte selber als aller erstes!! "Ich kann es euch nicht verbieten" und nach 2 weiteren Sätzen sehr freundlich: "Wenn es geht, schiebt es noch ein wenig auf". Demnach gingen wir davon aus, dass sie vielleicht zu einem Kompromiss bereit wäre und nicht gänzlich dagegen ist. Im zweite Telefonat hatte sie sich informiert und klar Ihren Standpunkt vertreten. Sprich: Nein, kein Hund! Das man bei einem solchen Telefonat nicht auf Gegenargumente eingeht und standhaft bleiben will kann ich verstehen und ist auch durchaus legitim. Genau aus diesem Grund war mein dritter anruf, 4 Tage später, ein Versuch sie zum Kaffee einzuladen um so in ruhe und gemeinsam über alles zu sprechen. Mein erster Satz am Telefon war: "Wir würden sie gerne zum Kaffee einladen." Daraufhin wurde sie direkt ausfallend und laut am telefon, und das obwohl ich immer ruhig und höflich geblieben bin. Dreist ist eher ihr verhalten, um nicht zu sagen kindisch. Wäre sie beim 2ten Telefonat auf meine/unsere Argumente eingegangen wäre die Reaktion vielleicht sogar wirklich nachzuvollziehen. Aber eine solche asoziale (bitte nicht als Kraftausdruck sonder als adj. nach definition sehen, wer es nicht kennt bitte nachschlagen!) Verhaltensweise muss nicht sein. Ich empfinde das als herabwürdigend!
ZitatEs ist doch kein Wunder das sie mittlerweile genervt reagiert wenn ihr immer wieder damit anfangt. Und von wegen
dass wir definitiv keine Rechtlichen Schritte einleiten wollen und können und sie sich dembezüglich keine Sorgen machen müsste
spätestens da würde ich auch nicht mehr freundlich sein. Natürlich kann sie euch die Hundehaltung verbieten.
Genau solch ein "ich will aber" Verhalten ist der Grund warum ich es mittlerweile aufgegeben habe an Studenten zu vermieten obwohl die hiesige Fachhochschule fußläufig in einigen Minuten erreichbar ist.Sorry, da habe ich mich wohl zu ungenau ausgedrückt! Wenn man mir direkt mit Konsequenzen droht (und diese implizieren für mich als Mieter eindeutig eine Kündigung bzw. eine Verhandlung), obwohl man das erste mal (es war im 2ten Gespräch) nach konkreten Plänen fragt, dann ist es doch wohl legitim diese Drohung durch eine solche Aussage zu lindern, oder? Verständlicher ausgedrückt: Sie drohte uns, ich habe versucht sie zu beruhigen!
ZitatIch möchte die Frage stellen, welche Vorbereitungen ihr bezüglich der "Erziehung" eines PJR angegangen seid?
Wie lange habt ihr euch Informiert? der PJR ist ein "starker" Type ^^Ich und meine Freundin haben uns mehrere Monate (3-4) mit dem Thema Welpen auseinander gesetzt. Ebenso haben wir ein paar Wochen unseren Tagesablauf beobachtet um zu checken wieviel Zeit vorhanden ist. Danach haben wir uns Bücher angeschafft bezüglich dem Thema erziehung und lernverhalten, woraufhin wir uns eine Liste mit Befehlen bzw. Fähigkeiten gemacht haben die auf jeden Fall nach und nach sitzen sollten und haben vesucht die reihenfolge in der wir sie antrainieren zu ordnen (mit Rücksichtnahme auf diverse lektüren, natürlich. Damit es keine Uneinigkeiten gibt haben wir uns auf Befehle/Verhaltensweisen geeinigt). Ebenso intensiv haben wir uns auf das Thema Parson Russel Terrier eingelassen. Da ich ein Läufer bin und ein frühaufsteher ist schonmal eine gute Basis vorhanden. Die erforderliche konsequenz ist bei einem solchen Hobby gegeben, und meine Freundin hatte früher einen Dackel, demnach hat sie ebenfalls genug erfahrungen mit einem Sturkopf ;-) Wir stehen momentan in Kontakt mit 2 Züchtern, und erhoffen uns noch weitere Tipps oder Erfahrungsberichte. Die Internetseiten von Züchtern geben ebenfalls viel Informationen, aber ein Gespräch ist imme besser :) Wir wollen ebenfalls unbedingt in eine Welpenschule!
Zitatwieso ist das Verhalten dreist? So wie ich das herauslese hat sich die Vermieterin anfänglich doch eher bedeckt gehalten was die Meinung angeht. Und mehrmals höflich nachfragen bzw. seinen Standpunkt erläutern um evtl. doch noch zu einer Einigung zu gelangen finde ich persönlich völlig in Ordnung.
Vielen Dank! Sehe ich genauso!ZitatDu kannst es natürlich auch einklagen dass du einen Hund halten darfst
Soweit ich weiß ist eine Klausel die Tierhaltung komplett verbietet nicht rechtens.
Wir wissen es, und sie auch. Sonst wäre Ihr erster Satz "Verbieten kann ich es euch nicht" nicht gefallen.Die Chancen würden gut stehen,aber das wollen/wollten wir vermeiden, indem wir lieber ein Käffchen trinken und uns einigen(egal ob für oder gegen uns) Aber auch das wollte die Dame nicht.
Zitat"Nur" wegen dem Hund, der noch garnicht da ist, Stress mit den Vermietern anzufangen und das durch die Anschaffung mit dem Teufelchen im Ohr noch schlimmer zu machen, halte ich für keine gute Idee. Zumal ein Vermieter immer irgendeinen Grund finden kann, um euch schnellstmöglich los zu werden (Eigenbedarf ist da ein sehr beliebtes Argument) und mit Hund eine Wohnung finden ist wirklich anstrengend!
Danke für deine Beitrag(Auch der Rest davon) Genau meine Gedanken(u.a.)!ZitatDann benimm Dich mit Deinen 25 Jahren auch nicht wie das genannte Kleinkind.
Übernehme die Verantwortung, die mit einer Hundehaltung für die nächsten Jahre verbunden ist, und schaffe Dir einen Hund an, wenn die Rahmenbedingungen sicher sind.
Würde ich das, wär der Beitrag nicht hier, sondern bereits ein Hund in der Wohnung ;-) Ich finde deinen Satz super formuliert und der entspricht zu 100% meiner Meinung. Genau aus diesem Grund suche ich u.a. auch hier im Forum nach Meinungen oder, besser noch, Erfahrungen.ZitatIch würde auch eine neue Wohnung suchen. Alles andere fände ich unverschämt, ist ja nicht Euer Eigentum, wo ihr tun und lassen könnt was ihr wollt.
Als Mieter habe ich, nichts desto trotz, Rechte. Klar bewege ich mich als Mieter in einem gewissen Rahmen, welchem ich ja auch mit meiner Unterschrift bestätigt habe, aber das heißt noch lange nicht, dass all die Bestimmungen rechtens sind.(Unterschrieben im Mietvertrag, sowie der Hausordnung) Selbst Gerichte sind sich nicht einig darüber was nun wirklich zulässig und rechtens ist und was nicht, deswegen fände ich es nun unzumutbar diese Debatte auch hier zu eröffnen. Deswegen sind hier beide Hauptargumente gegenübergestellt, da ich BEIDE voll und ganz nachvollziehen kann!
Vermieter: "Es ist meine Wohnung! Ich bestimme was darin und damit gemacht werden darf und was nicht." Mieter: "Durch ein Verbot von Tierhaltung werde ich unangemessen benachteiligt." Sprich: Man hat ein Recht darauf!Für weitere Kommentare wäre ich dankbar.
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Recht auf Tierhaltung hast du nur im eigenen Haus.
Der Rest ist gesetzl. Grauzone.
Selbst als Eigentümer einer ETW können die anderen Eigentümer dir die Tierhaltung untersagen. -
Natürlich kann Dir der Vermieter die Hundehaltung verbieten! Diese neue Klaus besagt nur, dass der Vermieter einen Grund braucht und dieser ist immer schnell gefunden. Das kann ungefähr alles sein, frisch renovierte Wohnung wäre da der Klassiker...
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Würde ich das, wär der Beitrag nicht hier, sondern bereits ein Hund in der Wohnung ;-) Ich finde deinen Satz super formuliert und der entspricht zu 100% meiner Meinung. Genau aus diesem Grund suche ich u.a. auch hier im Forum nach Meinungen oder, besser noch, Erfahrungen.Meine Erfahrung ist, dass man auch als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus ziemlich auf das Wohlwollen seiner Nachbarn angewiesen ist. Ganz allgemein gesprochen finde ich Hundehaltung im Mehrfamilienhaus wirklich "anstrengender" als im Einfamilienhaus. Dabei ist die Position als Eigentümer doch wesentlich stärker als die des Mieters, aber wie gesagt, man lebt auf engem Raum in einer Gemeinschaft, deren Regeln einzuhalten sind.
Wenn ich mir dann vorstelle, ich hätte als Mieter keine Rückendeckung vom Vermieter: das würde ich mir nicht antun wollen (und dem Hund auch nicht, wenn es sehr oberdumm läuft, zieht er den Kürzesten).
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Ist es nicht eh so, das auch die Miteigentümer zustimmen müssen und nicht nur der Vermieter? Zumindest kenne ich das so von der vermieteten Eigentumswohnung meiner Eltern, da mussten alle Miteigentümer der Hundehaltung zustimmen.
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Wir wohnen in einem 8 Parteien Haus wovon 6 Eigentümer hier leben und nur 2 Mietparteien (u.A. Wir). Wir haben da gar nicht dran gedacht, aber unsere Vermieterin hat mir letztens nebenbei erzählt, dass die Hundehaltung die sie erlaubt hat auch hätte durch die Eigentümerversammlung rückgängig gemacht werden können
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