Tierschutzgesetz 2014

  • Denkfehler ;) Eine gewerbsmäßigkeit besteht bei den allermeisten Vereinen ja gar nicht da sie ja nicht dem ziel der Gewinnerzielung verpflichtet sind. Mitgliedsbeiträge und Co decken meist einfach nur die entstehenden Kosten. Noch einfacher wird es wenn die Vereine als gemeinnützig anerkannt sind.

  • Zitat

    Ich war letzte Woche auf dem VetAmt, und mir wurde der §11 nicht genehmigt. Ich soll erst noch weitere Schulungen und Workshops besuchen - und dann nochmal beantragen.
    Da scheint auch jedes VetAmt andere Ansprüche und Standards zu haben ...


    Wie sieht das eigentlich auch mit den Transportmöglichkeiten für Hunde?
    Die Autos müssen ja auch vom VetAmt abgenommen werden wenn ich richtig informiert bin. Das heißt dies betrifft wohl nicht nur Transporte aus dem Ausland, sondern auch die Autos von Hundesittern oder Dogwalkern wenn diese zum Auslaufgebiet ein Stück zu fahren haben!?



    Für Hundetrainer?
    Da dürfen die laut Beschluss vom Herbst garnix zu sagen bzw ablehnen oder Genehmigen weils Bundesweit einheitlich geregelt wird
    Nix mit Ermessensspielraum ... Zumindest so lange wie keiner sagt Ermessensspielraum :ugly:

  • Zitat

    Doch, auch Tiersitter müssen den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz nachweisen.


    Nein, nur wenn sie eine Tierpension oder ähnliches betreiben, als reiner Gassigeh/Fütterservice brauchst du das nicht

  • Zitat

    Ich bin in einem Verein tätig. Hier stellt sich die Frage: Muss der Verein jetzt die hohen Kosten für Schulungen bezahlen?


    Ich finde es traurig, wenn den Leuten in einem Tierschutzverein die nötige Sachkenntnis fehlt. Die sollten die Prüfungen mit links ohne Schulungen ablegen können.


    Zitat

    Ich finde außerdem die Regelung für soziale Tierschutzvereine schwierig. Hier wird es den Ehrenamtlern unnötig schwer gemacht, meiner Meinung nach.


    Was sind denn soziale Tierschutzvereine? Du meinst doch nicht etwa die vielen Hausfrauenvereine, die ohne Wissen und Sachverstand "arme Hunde retten"?

  • Gassigänger oder Tiersitter, die die Tiere im Tierzuhause betreuen, sind gesetzlich erst einmal nicht von dieser Regelung betroffen.
    Aber es kann sein, das andere Regelungen greifen. Zum Beispiel wenn es um die Sachkunde zum führen bestimmter Hunde (Listenhunde, 40/20 Regelung) oder um eine bestimmte Anzahl der zuführenden Hunde geht. Dort ist es zum Teil sogar von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterschiedlicher. So kann es durch aus sein, das man in einigen Orten eine Genehmigung vom VetAmt, ja sogar von den Landschaftsbehörden zur Nutzungsänderung benötigt, die einem dann sogar noch vorschreiben können, wann und wo du mit einer Hundegruppe gewerblich spazieren gehen kannst und darfst.
    Es ist also nicht verkehrt auch als Gassigänger und Co die Sachkunde abzulegen. Aber ob diese dann auch eine Genehmigung benötigen ist eine andere Frage, die man am besten direkt an die Gemeinde stellt und dann wird es lustig, weil die einen gern von a nach b schicken und wieder zurück.


    Für die Trainer gibt es noch keine Ordnungsverfügung, da kann bisher weder was genehmigt, noch abgelehnt oder gar zu weiteren Aus- und Fortbildungen geschickt werden. Für die Trainer heißt es abwarten, Geduld haben und Tee trinken, bis die Ordnungsverfügung ergeht und man weiß, was man braucht oder auch nicht. Vielleicht auch etwas beten, das die Kosten dann nicht explodieren werden.

  • Zitat

    Gehts noch?


    Ganz unmoderat heut, Chris


    Sorry, ich wollte nicht die Hausfrau verunglimpfen.
    Das ist nur als allgemeiner Begriff zu verstehen, für eine Horde gelangweilter Frauen, die ihrer eigenen Person eine gewisse Wichtigkeit verleihen wollen, indem sie wahllos Hunde retten, mit einer "Tierliebe", der jegliches Fach- und Hintergrundwissen fehlt.

  • Zitat

    So bald Du das gewerblich machst, brauchst Du das. Zumindestens hier bei mir.


    Und auf privater Ebener: wo kein Kläger, da kein Richter!


    Ich arbeite seit 7 Jahren nebenbei in dem Job, in Abstimmung mit dem VetAmt, glaub mir, du brauchst in Deutschland als Dogwalker nix außer einem Gewerbeschein. Außer du hast auf Grund Landeseigener Gefahrenhundverordnungen erhöhte Anforderungen, für den generellen Umgang mit Hunden
    Weitergehende Genehmigungen sind erst erforderlich wenn du die Tiere in irgendeiner Form stationär aufnimmst und betreust.

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