Wieso nehmen manche Pensionen keine Listenhunde?
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Naja eine Pension hat normalerweise genauso gut gesicherte Ausläufe wie ein Tierheim.
Und dass jemand der eine Tierpension betreibt einen Sachkundenachweis hat würde ich auch erwarten.
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Hi
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Naja nach dem bald kommenden Tierschutzgesetz werden hundepensionen ja eh bald meldungspflicjtog. Dann ist die nötige sachkunde pflicht. Mal schauen ob es dann noch Pensionen gibt die listenhunde ablehnen. Dann liegts nämlich nicht mehr an der fehlenden sachkunde ;-)
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Die Sachkunde für eine Hundepension ist etwas komplett anderes, als die für Listenhunde.
Und viele Pensionen werden in Privathäusern betrieben, ich würde nicht darauf wetten, das die alle über 2m hohe und eingegrabene Zäune haben. -
Eben - Hundepensionen (Hundesitter nicht) benötigen zwar einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz, aber der hat mit dem Sachkundenachweis für Listenhunde nicht wirklich etwas zu tun.
Ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass die Privat-Pensionen diese Auflagen erfüllen könnten bzw. ob es sich für sie überhaupt wirtschaftlich lohnen würde ihre Gärten etc. nach diesen Auflagen zu erweitern. Desweiteren kann es dann noch ein Thema in der Nachbarschaft geben wenn die jeweilige Hundepension einen Listenhund betreut.
Dementsprechend werden Hunde dieser Rassen oftmals abgelehnt. -
Ich bin echt froh, dass ich in nächster Zeit wohl nicht in die Verlegenheit gerate einen Hundepension aufzusuchen.
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Zitat
Tierheime betreuen doch aber auch Listenhunde? Da dürfen die Hunde ja auch ohne Maulkorb im Auslauf rumlaufen. Und selbst ohne Wesenstest wird doch auch jemand mit den Hunden spazieren gehen.
Oft landen Anlagehund im TH, weil die Besitzer die Auflagen nicht erfüllen und die Hunde beschlagnahmt werden. Natürlich müssen die Gassigänger die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sonst dürfen sie nicht mit den Hunden raus!
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Zitat
Oft landen Anlagehund im TH, weil die Besitzer die Auflagen nicht erfüllen und die Hunde beschlagnahmt werden. Natürlich müssen die Gassigänger die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sonst dürfen sie nicht mit den Hunden raus!
Rein rechtlich gesehen dürften diese Hunde auch nur von Gassigehern ausgeführtw erden, die den entsprechenden Nachweis haben und auch da nur mit Leine und Maulkorb, so lange das Gespann Gassi-Geher/Hund nicht gemeinsam den Wesenstest abgelegt haben.
Meist wird da aber von der Gemeinde ein Auge zugedrückt, so lange nichts passiert.
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Zitat
Rein rechtlich gesehen dürften diese Hunde auch nur von Gassigehern ausgeführt werden, die den entsprechenden Nachweis haben und auch da nur mit Leine und Maulkorb, so lange das Gespann Gassi-Geher/Hund nicht gemeinsam den Wesenstest abgelegt haben...
Genau so wird es bei uns im Tierheim auch gehandhabt: der Gassigänger muß den entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen und der Hund wird dann mit Maulkorb und Leine ausgeführt.
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