Hund beisst Hund- in der Konstellation leider im Forum nicht

  • fündig geworden


    Hallo erstmal :D


    Und zwar geht es um 2 Hunde. *Nicht meine*
    Halterin geht unten am Wasser *Bremen* spazieren. Sie hat 2 Doggen, eine davon schon sehr alt und krank. Sie selber ist gehandicapt und hat einen Begleithund frei. Die jüngere Dogge passt auf beide eher auf.
    nun kommt eine Dame im Rollstuhl mit ihrem Cesar-Hund , der ohne leine im Stadtpark rumrennt. Dort ist Leinenzwang und es steht überall dran,wenn man in den Stadtpark geht. Der cesar rennt auf die Dogge zu und hört nicht.( Der Cesar rannte mir auch schon mal fast ins Rad aufgrund schlechtem Gehorsam ) . Die Dogge an der Leine und will den Cesar fernhalten, hat ihn dann leider erwischt am hintern. Die Doggenhalterin gab sofort Tel Nr und Adresse heraus und sagte direkt sie übernimmt die Tierarztkosten. Die andere Dame aber, ging direkt zu 3 Tierärzten , unter anderem 2 mal in eine sehr teure Kleintierklinik. Der Hund hat nur eine kleine Wunde , es wurde nix genäht etc.
    Nun meine Frage, wer hat Schuld und muss sie wirklich alle 3 Tierarztrechnungen übernehmen?

    Also ich denke ja eine würde reichen,da der Hund weder operiert noch genäht werden musste. Aber mein Denken reicht bei einer Rechtslage wohl nicht aus. die 1. Rechnung betrug 25 Eur, die 2. 75 Eur und die 3. nochmal 30 Eur.
    Nun möchte die Dame gern zum Anwalt gehen, da sie auch Schmerzensgeld für ihren Hund haben möchte.
    Wäre über Antworten dankbar, damit die Doggenbesitzerin weiß,wie sich richtig zu verhalten hat.
    Ich kenne den Hund und mit meiner gab es nie irgendein Problem beim Spielen.


    Danke schon mal im Vorraus :gut:

  • Ich denke, der Halter mit dem frei laufenden Hund hat eine Teilschuld. Der Versicherung melden und den Fall schildern, die wissen, wie man mit sowas umgeht.

  • An Stelle der Doggenhalterin würde ich die Angelegenheit mit einer Schilderung des Sachverhalts, Dogge angeleint, Westie frei und nicht abrufbar, meiner Tierhalterhaftpflichtversicherung übergeben, mit der Bitte um Bearbeitung.


    Schmerzensgeld für einen Hund gibt es nicht.

  • Drei TA Rechnungen bezahlen müssen ist Quatsch.
    Ich würd EINE bezahlen und gut ist.
    Wg 30 Euro würd ich noch nich mal meine Versicherung anrufen.
    Wenn die Dame mehr Geld haben will, soll se doch klagen.

  • Zitat

    Was sagt denn die Haftpflicht der Doggenhalterin dazu?
    Und was ist ein Cesarhund? :???:



    LG Manu (vom Handy) mit Bonnie



    West Highland White Terrier aus der Cäsarwerbung.


    Ich würde, wenn überhaupt nur eine Rechnung bezahlen, die vom ersten Tierarztbesuch. Und für alles Weitere einen Nachweis darüber, dass es nötig war (Nachsorge, Wundheilungsstörungen)
    Des Weiteren galt Leinenpflicht und die Dogge war angeleint. Der Westie nicht. Das bringt mindestens eine Teilschuld für die Halterin des Westies mit. Also halbe, halbe bei der Rechnung.
    Sollte sie sich querstellen, Weiterreichen an die Haftpflicht, die kümmern sich dann.
    Oder aber, um keinen Ärger zu bekommen, Zähne zusammenbeißen und bezahlen. Ist ja nicht so viel. Würde mich aber sehr ärgern.


    LG Nele

  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Und danke fürs raussuchen des West-Highlands :)
    Die Doggenhalterin hat am Fr erst nen Termin bei ihrer Versicherung und sie war so durch den Wind und durcheinander un war auch gleich sehr panisch. Das beruhigt sie jetzt erstmal ein wenig.
    Die Dame mit dem gebissenen Hund war auch sehr forsch und drohte gleich und beleidigte-war sehr unschön . War dabei und musst mir echt auf die Lippe beissen.

  • Ich würde die Sache der Versicherung übergeben, die schmettern unberechtigte Forderungen sofort ab. Wo ist da das Problem, warum sich damit rumärgern?

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