Hund beisst Hund- in der Konstellation leider im Forum nicht

  • Zitat

    Ich würde die Sache der Versicherung übergeben, die schmettern unberechtigte Forderungen sofort ab. Wo ist da das Problem, warum sich damit rumärgern?


    So seh ich das auch.
    Ich glaube, anders als bei der Kfz-Versicherung, gibt es bei der Hundehaftpflicht auch kein Hochgestuftwerden nach Schadensfall.
    Sie kann ja auch erstmal mit der Versicherungsfrau reden und dann entscheiden, wie sie vorgeht - je nachdem, was die Frau sagt, welche Konsequenzen das hat.

  • Zitat

    Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Und danke fürs raussuchen des West-Highlands :)
    Die Doggenhalterin hat am Fr erst nen Termin bei ihrer Versicherung und sie war so durch den Wind und durcheinander un war auch gleich sehr panisch. Das beruhigt sie jetzt erstmal ein wenig.
    Die Dame mit dem gebissenen Hund war auch sehr forsch und drohte gleich und beleidigte-war sehr unschön . War dabei und musst mir echt auf die Lippe beissen.



    Es ist gut, dass du dabei warst. Dann kannst du dich als Zeugin anbieten.


    LG Nele

  • @ BigJoy,
    ganz richtig, es gibt in der Hundehaftpflicht keine Höherstufung wie beim Auto. Es kann höchstens passieren, wenn der Hund öfter Schäden verursacht, daß man aus der Versicherung fliegt. Und das find ich auch richtig so.

  • Zitat


    Nun möchte die Dame gern zum Anwalt gehen, da sie auch Schmerzensgeld für ihren Hund haben möchte.


    Da würde ich ihr viel Erfolg bei wünschen, Schmerzensgeld für den Hund auf was für schwachsinnige Ideen manche kommen können :hust:
    Ein Hund wird in der Situation rechtliche als Sache behandelt und der Verursacher muss für den entstehenden Schaden aufkommen, nicht mehr und nicht weniger.
    Nun darf man den Schaden aber auch nicht beliebig in die Höhe treiben und inwieweit die weiteren Tierarztbesuche ihre Berechtigung hatten, ist hier ziemlich fraglich, da würde ich mir definitiv Nachweise erbringen lassen, dass es wirklich notwendig war bevor ich die zahlen würde.


    Auch ließe sich hier - wie auch schon von anderen angemerkt wurde - darüber streiten, ob die andere Hundehalterin nicht mindestens eine Teilschuld trägt, weil ihr Hund unangeleint war, die Dogge aber angeleint.

  • Zitat

    @ BigJoy,
    ganz richtig, es gibt in der Hundehaftpflicht keine Höherstufung wie beim Auto. Es kann höchstens passieren, wenn der Hund öfter Schäden verursacht, daß man aus der Versicherung fliegt. Und das find ich auch richtig so.



    Gut dass einem das nicht auch bei der Krankenkasse passiert. ;)


    Wie ist das denn, in Niedersachsen gibt es jetzt eine Versicherungspflicht. Dürfen die einen dann trotzdem rauswerfen? Weiß das jemand?


    LG Nele

  • Zitat

    Gut dass einem das nicht auch bei der Krankenkasse passiert. ;)


    Wie ist das denn, in Niedersachsen gibt es jetzt eine Versicherungspflicht. Dürfen die einen dann trotzdem rauswerfen? Weiß das jemand?


    LG Nele


    Sicherlich, allerdings hatte ich letztens noch davon gelesen, dass man bei auffälligen Hunden sehr wohl über eine Beitragserhöhung stolpern kann. Aber nicht nach einem Mal...



    Ehrlich gesagt, würde ich bei der Versicherung erstmal nachfragen, ob ich überhaupt was zahlen muss. Schliesslich scheint es sich ja um 'ne Macke gehandelt zu haben, die nicht wirklich (oder überhaupt?) behandelt werden musste. Und da es letztlich die eigene Schuld der Besitzerin ist, weiss ich ja nicht, ob sie da überhaupt was einfordern kann.

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    Ehrlich gesagt, würde ich bei der Versicherung erstmal nachfragen, ob ich überhaupt was zahlen muss. Schliesslich scheint es sich ja um 'ne Macke gehandelt zu haben, die nicht wirklich (oder überhaupt?) behandelt werden musste. Und da es letztlich die eigene Schuld der Besitzerin ist, weiss ich ja nicht, ob sie da überhaupt was einfordern kann.


    Doch, es ist sehr wahrscheinlich, dass der Schaden auf irgendwas wie 30:70 oder 50:50 o. Ä. geteilt werden wird. Bei Hundehaltern greift nämlich in den allermeisten Fällen Regelungen zur sog. "Gefährdungshaftung".


    Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall. Sie war in meinen Augen völlig unschuldig an der Situation.
    Freilaufender Hund kommt an die angeleinte Hündin meiner Schwester ran. Auch den Hinweis meiner Schwester, dass ihre Hündin leinenpöbelig ist und die andere Frau ihren Hund besser anleinen sollte, half am Ende nix. Ihr Anwalt rat ihr, die Hälfte der TA-Rechnung zu bezahlen. Mein Freund (Richter im Zivilrecht) sagt auch, dass meistens eine prozentuale Aufteilung erfolgt. Allerdings kann dem Gegner nicht zugemutete werden drei Rechnung für ein und dieselbe Sache zu bezahlen. Genauso kann der Geschädigte nicht einfach eine teurere Behandlung machen, wie es ihm gefällt. Der Verursache muss nur die günstigste Lösung bezahlen.
    Wäre das nicht so, könnte ja jeder Geschädigte einfach so eine Luxus-ReHa im Ausland machen auf Kosten des Verursachers.


    Ich würde in diesem Fall wohl die kleinste Rechnung der dreien bezahlen, und evtl noch Nachkontrollen und was halt dazu gehört. Mir erschließt sich aber nicht, warum die gute Frau zu drei verschiedenen Tierärzten geht, wenn es doch eine so kleine Kleinigkeit ist und nichtmal was genäht werden musst. Da kann doch allerhöchstens ein Hämatom bei rausgekommen sein. Eine Nachuntersuchung lasse ich mir ja noch gefallen, um Folgeschäden oder innere Verletzungen auszuschließen, oder auch eine zweite Meinung. Aber drei verschiedene Tierärzte? Für was denn bitte?

  • Ich muss ja sagen, dass ich anhand der Schilderung die Reaktion der Dogge übertrieben finde - man stelle sich vor jeder Hund an der Leine würde direkt zubeissen, nur weil ein anderer auf ihn zurennt. Kann ja sein, dass da mehr gelaufen ist (Rumgeprolle, Gebell, Bedrängung) aber bei dem Geschriebenen empfinde ich die Reaktion nicht angemessen. Natürlich ist es nicht in Ordnung, dass die Halterin zugelassen hat, dass ihr Hund (zumal nicht abrufbar) sich einem anderen Hund frei nähert, wärend dieser an der Leine ist - ohne dieses Verhalten wäre die Situation gar nichts erst entstanden, aber ich würde mir trotzdem Gedanken machen, wenn mein Hund sich den anderen gleich greifen muss, nur weil er sich nähert.


    Alle Rechnungen zahlen würde ich allerdings auch nicht oder nur, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die Besuche notwendig waren.

  • Zitat

    Ich muss ja sagen, dass ich anhand der Schilderung die Reaktion der Dogge übertrieben finde - man stelle sich vor jeder Hund an der Leine würde direkt zubeissen, nur weil ein anderer auf ihn zurennt. Kann ja sein, dass da mehr gelaufen ist (Rumgeprolle, Gebell, Bedrängung) aber bei dem Geschriebenen empfinde ich die Reaktion nicht angemessen. Natürlich ist es nicht in Ordnung, dass die Halterin zugelassen hat, dass ihr Hund (zumal nicht abrufbar) sich einem anderen Hund frei nähert, wärend dieser an der Leine ist - ohne dieses Verhalten wäre die Situation gar nichts erst entstanden, aber ich würde mir trotzdem Gedanken machen, wenn mein Hund sich den anderen gleich greifen muss, nur weil er sich nähert.


    Alle Rechnungen zahlen würde ich allerdings auch nicht oder nur, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die Besuche notwendig waren.



    Hängt ja noch davon ab, was eben genau passiert ist. Wenn die Dogge auch "nur" rumgeprollt hat und aus Versehen den anderen Hund erwischt hat, ist es eben ein Unfall. Wenn die Dogge den anderen Hund wirklich auf Abstand beißen wollte, wäre wohl wesentlich mehr passiert.


    Muss da selbst auch immer aufpassen, weil Hermann ja auch noch echte Schwierigkeiten hat, aber eben nur rumkeift. Dennoch versuche ich immer dazwischen zu stehen, damit eben auch nichts aus Versehen passieren kann. Aber falls mal eine Macke zurückbleiben sollte (was bisher noch nie der Fall war), würde ich auch nicht direkt sagen, dass er jetzt Beschädigungsabsicht hat (wenn es eben nur eine kleine Macke auf Grund eines Unfalls ist).



    Zitat

    Doch, es ist sehr wahrscheinlich, dass der Schaden auf irgendwas wie 30:70 oder 50:50 o. Ä. geteilt werden wird. Bei Hundehaltern greift nämlich in den allermeisten Fällen Regelungen zur sog. "Gefährdungshaftung".


    Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall. Sie war in meinen Augen völlig unschuldig an der Situation.
    Freilaufender Hund kommt an die angeleinte Hündin meiner Schwester ran. Auch den Hinweis meiner Schwester, dass ihre Hündin leinenpöbelig ist und die andere Frau ihren Hund besser anleinen sollte, half am Ende nix. Ihr Anwalt rat ihr, die Hälfte der TA-Rechnung zu bezahlen. Mein Freund (Richter im Zivilrecht) sagt auch, dass meistens eine prozentuale Aufteilung erfolgt. Allerdings kann dem Gegner nicht zugemutete werden drei Rechnung für ein und dieselbe Sache zu bezahlen. Genauso kann der Geschädigte nicht einfach eine teurere Behandlung machen, wie es ihm gefällt. Der Verursache muss nur die günstigste Lösung bezahlen.
    Wäre das nicht so, könnte ja jeder Geschädigte einfach so eine Luxus-ReHa im Ausland machen auf Kosten des Verursachers.


    Ich würde in diesem Fall wohl die kleinste Rechnung der dreien bezahlen, und evtl noch Nachkontrollen und was halt dazu gehört. Mir erschließt sich aber nicht, warum die gute Frau zu drei verschiedenen Tierärzten geht, wenn es doch eine so kleine Kleinigkeit ist und nichtmal was genäht werden musst. Da kann doch allerhöchstens ein Hämatom bei rausgekommen sein. Eine Nachuntersuchung lasse ich mir ja noch gefallen, um Folgeschäden oder innere Verletzungen auszuschließen, oder auch eine zweite Meinung. Aber drei verschiedene Tierärzte? Für was denn bitte?



    Stimmt, muss ich dir Recht geben. Aber wie gesagt: Maximal dann die erste Rechnung, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass danach bei der Wundheilung was schiefgelaufen ist und man deshalb noch zu weiteren Ärzten musste.
    Bin wohl mit meinem eigenen aktuellen Fall durcheinander gekommen. Da muss ich ja auch noch abwarten, was da jetzt raus kommt. (Meiner an der Schlepp, der andere frei und ohne Verletzungen und meiner schwer verletzt. Hermann war aufgrund einer ruckartigen Bewegung zurückgesprungen und hatte gebellt. Jetzt steht bei dem anderen im Raum, dass meiner das Ganze provoziert hat - bei einer normalen Maßregelung würde ich das wohl auch akzeptieren, aber die schwere der Verletzungen zeigt doch eine unverhältnismäßig starke Reaktion des anderen... Egal. OT)

  • Hallo, ich würde es auch der Versicherung übergeben, vor allem wenn die alte Dame gleich so unhöflich ist und doch IHR Hund ohne Leine ungehorsam unterwegs war - in einem Gebiet wo Leinenpflicht besteht!!


    Aber die, die Vorschriften ignorieren schreinen meist, wenn etwas passiert, am lautesten.

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