Kastration - Gegenargumente - brauche Infos von euch


  • wie kann es dann sein, dass Tierheime reihenweise kastrieren und auch abgabeverträge mit kastrapflicht haben?

  • Na eben weil sie es dürfen oder wenn euch das lieber ist - weil es ihnen das keiner verbieten kann weil sie den gesetzlichen Spielraum haben.
    Und im Zweifelsfalle gilt immernoch "wo kein Kläger da kein Richter" denn kein Mensch macht sich die Mühe und würde selbst wenn er das Recht dazu hätte jeden einzelnen Kastrationsfall nehmen und auf Indikation untersuchen.

  • Zitat


    Und im Zweifelsfalle gilt immernoch "wo kein Kläger da kein Richter" denn kein Mensch macht sich die Mühe und würde selbst wenn er das Recht dazu hätte jeden einzelnen Kastrationsfall nehmen und auf Indikation untersuchen.


    es bestreitet ja keiner dass das ier in Deutschland so gehandhabt wird, aber das macht das Gesetz nicht weniger gültig ;)


    ich habe übrigens ein intakte Hündin aus dem Tierheim ohne Kastrationsauflage im Übernahmevertrag. Sie war dafür 50€ teurer :D

  • Zitat

    wie kann es dann sein, dass Tierheime reihenweise kastrieren und auch abgabeverträge mit kastrapflicht haben?


    Soweit mir bekannt kann man sich damit strafbar machen, es klagt eben nur keiner. Und Kastrationsklauseln sind unwirksam, eben weil sie dem Tierschutzgesetz wiedersprechen. Ich kann ja auch in meinen Mietvertrag schreiben dass mein Mieter jeden Tag Fenster putzen muss, rechtlich bindend ist das deswegen noch lange nicht.

  • Da hierüber immer und immer wieder diskutiert wird, hier nochmal der Gesetzestext des TierSchG:


    § 6
    Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
    Das Verbot gilt nicht, wenn


    1. der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist
    ...
    5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung, oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


    Es gibt also im Kastrationsfall 3 Ausnahmemöglichkeiten vom Amputationsverbot (tierärztliche Indikation, Verhinderung der Forpflanzung und Notwendigkeit für weitere Nutzung/Haltung). Und irgendeinen dieser Punkte kann man immer anbringen.


    Was mir aber immer wieder zu denken gibt ist, dass man dem Hund ja nicht nur ein Körperteil nimmt sondern auch ein Stück seiner Persönlichkeit. Und da frage ich mich ob wir da wirklich ethisch das Recht zu haben.
    Selbst Sexualstraftätern tut man das nicht an, obwohl die kastriert vielleicht viel weniger Sorgen hätten. Aber das ist doch undenkbar. Beim Hund dagegen ist es Routine.

  • Die Tierheime sind wohl schon voll genug, weil immer wieder vermeintliche "Unfälle" passieren. Im Endeffekt zieht da wahrscheinlich die Grauzone "Vermehren vermeiden" um die Tierheime nicht noch mehr zu belasten, mit ungewollten Würfen. Und einzig bei der Abgabe an neue Besitzer, haben die Institutionen einen Einfluss darauf, was das Vorbeugen von ungewollten Vermehrungen anbelangt.....Denn mal ganz ehrlich.... wenn JEDER sooooo toll aufpassen würde, dass sich seine Hunde nicht vermehren, dann gäbe es auch nicht so viele ungewollte Hunde. Und es wird immer DAS ewige, leidige Thema sein "Hund kastrieren, ja oder nein?" Es gibt diese Anhänger und Vertreter, genauso wie auf der anderen Seite. Das TIER hat sowieso nichts mitzureden... WAS passiert, entscheidet einzig und allein der Mensch. Deshalb wird auch soviel darüber diskutiert. Weil der Mensch so ein Trara über Für und Wider macht (wie beim Barfen, wie beim Clickern, wie beim usw. ..... Mir kommt es manchmal so vor, als würde man über ein Tuning bei einem Auto reden. "Ich lasse meinen Hund pimpen" "nein, meiner bleibt getreu nach Werk"... "Ach, ich fahr gerne mit ihm, egal, ob mit, oder ohne Pimpen" "Ich merke keinen Unterschied, seitdem ich ihn pimpen lassen habe" etc.


    Die ewige Frage für die meisten Menschen ist: Wann leidet ein Hund mehr? WENN er kastriert ist, ODER wenn nicht. Und das MUSS man einfach individuell erkennen. Ein Hund, der absolut unauffällig gegenüber dem anderen Geschlecht ist, nicht abhaut, sich durch seinen Drang nicht gefährdet, erziehbar ist, nicht völlig abdreht etc. , tut man wohl eher einen Gefallen, wenn man nichts machen lässt. Einem Hund, der immer gestresst ist, auffährt, unkontrollierbar ist und sichtlich leidet, dem tum man wohl eher einen Gefallen, wenn man was machen lässt, nachdem man natürlich versucht hat, das zu händeln. Im Sinne des Hundes, der JA EH NIE RAN DARF..... wie packt das das Individuum Hund? Danach würde ich entscheiden...... Einen sexualtriebgesteuerten Hund stets zu vermitteln, dass er eh nicht darf, ständige Kontrolle, Maßregelung etc zu bieten, ist mit Sicherheit frustrierender für den Hund, als eine Kastration, auf längere Sicht. Auch, wenn ich jetzt in der Luft zerfetzt werde... Aber man stelle sich vor, man selbst möchte sexuell aktiv sein, jedoch DARF man es nicht, weil irgendjemand immer kontrolliert und maßregelt, es verbietet... FÜR DEN REST SEINES LEBENS....


    Ich sehe immer beide Seiten.... nicht nur die "Verstümmelungsseite" in Bezug auf das Körperliche..... sondern auch, auf das Seelische...... Dass es ein unnatürlicher Eingriff bei einem Tier ist, steht außer Frage!!!! Es wäre schön, wenn sowas gar nicht diskutiert werden müsste, sondern, jeder seinen intakten Körper behalten dürfte.... (Siehe die Frauen, die sich jeden Tag einen Hormoncocktail einwerfen, nur um "sich keine Gedanken machen zu müssen", was die Verhütung anbelangt... ;) )

  • Mir wäre allein die Gefahr einer künftigen Inkontinenz Grund genug, die Hündin nicht kastrieren zu lassen. Von den anderen gesundheitlichen Gefahren ganz abgesehen.

  • Zitat

    Na eben weil sie es dürfen oder wenn euch das lieber ist - weil es ihnen das keiner verbieten kann weil sie den gesetzlichen Spielraum haben.


    TIERSCHUTZVEREINE HABEN KEINEN GESETZLICHEN SPIELRAUM.
    HÖR DOCH MAL AUF SOLCHEN UNSINN ZU VERBREITEN.


    Das Amtsgericht Alzey hat hierzu ein Urteil gesprochen:

    Zitat

    Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen.


    AG Alzey, AZ 22 C 903/95


    Oder hier:

    Zitat

    Amtsgericht Mainz, AZ: 35 C 79/94) Kastration von Hunden nur aufgrund tierärztlicher Indikation.


    Eine Kastration ist demgemäss § 6 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten, wenn der Eingriff nicht im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist. Die tierärztliche Sachverständige führte vor Gericht aus, dass ein medizinischer Indikationsfall nicht vorlag. Auch das Problem der unkontrollierten Vermehrung hat die Sachverständige nicht als eine Begründung für die Kastration akzeptiert, da sie bei Einzelhaltung eines unproblematischen Hundes durch einfachste Überwachung ausreichend vermeidbar sei.


    https://de-de.facebook.com/Sus…tin/posts/558681900808650



    Ich finde es wirklich erstaunlich, dass sich sogenannte Tierfreunde (Hundehalter) einen Dreck um das Tierschutzgesetz scheren.

  • Was verbreite ich denn bitteschön ? :???: :hust:


    Ich kann doch auch nichts dafür wenn die 3 Punkte medizinische Indikation, unkontrollierte Vermehrung und weitere Nutzung oder Haltung in dem Paragraphen ausdrücklich ausgeschlossen werden :???:


    Ich habe es doch nicht geschrieben sondern zitiere nur was da steht :hust: Siehe Punkt 1 und 5 etwas weiter oben

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