Ich bin entsetzt.....
-
-
Zitat
Gibt es überhaupt ein gesetzliches Prüfungsverbot? Ich habe in Tierschutzgesetz lediglich vom Ausstellungsverbot gelesen. Das betrifft aber nur die Beurteilung der Optik, nicht die der Leistungen. Oder?
Ein gesetzliches Prüfungsverbot gibt es nicht.
Aber es gibt Vereine die bei bestimmten Veranstaltungen Startverbot für kupierte Hunde haben. -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Gibt es überhaupt ein gesetzliches Prüfungsverbot? Ich habe in Tierschutzgesetz lediglich vom Ausstellungsverbot gelesen. Das betrifft aber nur die Beurteilung der Optik, nicht die der Leistungen. Oder?
So wie ich es verstanden hab, geht es dabei um ein Verbot des "zur Schau stellens". Das dürfte bei strenger Auslegung auch Leistungsprüfungen betreffen, aber ich weiß nicht, ob das schonmal jemand so durchgesetzt hat. -
Zumindest beim VDH steht das Verbot in der Ausstellungsordnung und mWn nur da. In den POs fuer den Sport (das sind ja Leistungspruefungen) habe ich davon noch nie etwas gelesen.
-
Hier hab es schon mal einen Thread darüber, einige Beiträge waren sogar informativ: https://www.dogforum.de/mit-ku…lity-tuniere-t157617.html
Wenn das noch aktuell ist, sind kupierte Hunde nicht von Prüfungen ausgeschlossen, in denen Leistungen präsentiert werden. Lediglich ein Zurschaustellen ist verboten. Ich kenne mich nicht aus, aber offenbar wuselt das Veterinäramt auf sportlichen Veranstaltungen herum, das dann gern dennoch die Teilnahme kupierter Hunde verhindert. Aber bestimmte Vereine, die kupierte Hunde ausschließen, habe ich bisher nicht gefunden. -
Ich habe eine Freundin gefragt (TA), sie meinte es muss immer eine örtliche Betäubung gesetzt werden, kupiert werden dürfen auch nur Welpen der Eltern Nachweise über jagdl. bestandene Prüfungen haben. Also nur weil man Foxterrier züchtet, dürfen die Welpen nicht kupiert werden´.
Aber wo kein Kläger da kein Richter.Bei den Foxterriern wird immer weniger kupiert, auch in der jagdl. Leistungszucht, es ist verpönt. Es gibt allerdings eine Gebrauchshundeklasse, hier dürfen auch kupierte Hunde ausgestellt werden, wenn sie denn grüne Papiere haben (jagdl. Leistungszucht) + jagdl. Prüfungen. Macht nur keiner, zumindest auf den großen Ausstellungen 'traut' sich das keiner.
Ist auch in der aktuellen VDH-Ausstellungsordnung unter § 4 Zulassung von Hunden vermerkt. -
-
Zitat
. Macht nur keiner, zumindest auf den großen Ausstellungen 'traut' sich das keiner.
Ist auch in der aktuellen VDH-Ausstellungsordnung unter § 4 Zulassung von Hunden vermerkt.Ich glaube weniger, dass es sich die Leute nicht trauen, sondern dass es wie überall in den Leistungslagern als Zeitverschwendung angesehen wird, die Hunde auszustellen, wenn man es für die Zucht nicht zwingend muss.
-
Gibt es da denn eine Ausnahme, wenn ein Hund seine Rute auf Grund eines Unfalls, Krakheit etc. verloren hat? Nur aus Interesse....
-
Ausnahme bei was?
Das TierSchG erlaubt das kupieren aus medizinischen Gruenden und ich denke auch die Ausstellungsordnung macht da eine Ausnahme. Muesste ich nachschauen, aber das nervt am Handy
Einer unser Hunde frueher blieb mit der Rute in einer echt schweren Holztuer haengen. Beim Versuch sich zu befreien, hat sie sich Teile der Rute abgerissen. Klar wurde da dann kupiert.
Bei Lee bestand ebenfalls die Moeglichkeit, dass wir sie kupieren muessen. Sie hatte eine echt fiese Infektion an der Rute und wenn der Knochen betroffen gewesen waere, haetten wir sie kupieren lassen muessen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass in solchen Faellen das Ausstellungsverbot gilt/greift
-
Zitat
....Ein gesetzliches Prüfungsverbot gibt es nicht.
Aber es gibt Vereine die bei bestimmten Veranstaltungen Startverbot für kupierte Hunde haben.Hab grad die Ausführungsbestimmungen der Johanniter zur GemPPO RHT Stand 1.7.2012 konsultiert: da steht, daß kupierte Hunde nicht zum Eignungstest in der Rettungshundearbeit zugelassen werden dürfen:
"Hunde, die entgegen § 6 Tierschutzgesetz1 kupiert sind, dürfen ab dem 01.01.2013 zu einem Eignungstest nicht zugelassen werden. Das Zutreffen der in § 6 genannten Ausnahme-Regelungen ist entsprechend nachzuweisen."
Und eine RH-Prüfung ist ja auch eher unter Leistungsprüfung als unter Ausstellung anzusiedeln.....
-
Zitat
Hab grad die Ausführungsbestimmungen der Johanniter zur GemPPO RHT Stand 1.7.2012 konsultiert: da steht, daß kupierte Hunde nicht zum Eignungstest in der Rettungshundearbeit zugelassen werden dürfen:
"Hunde, die entgegen § 6 Tierschutzgesetz1 kupiert sind, dürfen ab dem 01.01.2013 zu einem Eignungstest nicht zugelassen werden. Das Zutreffen der in § 6 genannten Ausnahme-Regelungen ist entsprechend nachzuweisen."
Und eine RH-Prüfung ist ja auch eher unter Leistungsprüfung als unter Ausstellung anzusiedeln.....
Ja, Moment. Das gilt für Hunde die entgegen § 6 kupiert sind. Aber da stehen ja Ausnahmen drin. Also werden kupierte Hunde nicht zugelassen, wenn sie nicht aus medizinischen oder jagdlichen Gründen kupiert wurden:
"Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,"Quelle: TierSchG § 6
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!