Ich bin entsetzt.....

  • Zitat

    , weil sie nachweisen konnte dass der Hund bereits an einen Jäger verkauft war und wieder zum Züchter zurückkam...


    Da frage ich mich eher wie das mit dem Datenschutz aussieht...



    Ich wollte auch nicht sagen, dass man RH nun kupieren soll! Ich fand es nur interessant, ob die Verletzungsgefahr fuer diese Hunde wirklich so viel geringer ist..

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Ein Hund, welcher aufgrund seiner Abstammung und den Intentionen des Züchters als Jagdhund vorgesehen ist, wird ja nicht entgegen des TSchG kupiert, also dürfte der Paragraph nicht anwendbar sein. In den seltensten Fällen dürfte 3 Tage nach der Geburt feststehen, dass der Hund nicht jagdlich geführt wird.


      Volle Zustimmung. Zumal es ja auch sein kann, bei aller vorsichtig und sorgfältiger Verpaarung, dass der Hund gar nicht die erforderlichen Anlagen zum Jagdhund hat. Sei es Schussfestigkeit, Nervenstärke oder oder....
      Auch das kann bei einem 3 Tage altem Hund keiner feststellen.

    • Zitat

      Was ich bei dieser Sache ganz interessant finde, sind Rettungshunde auf der Flaeche. Die muessen ja teilweise in den gleichen Gebieten arbeiten wie Jagdhunde und gehen ebenfalls durch Dornen etc. durch. Es werden ja auch Jagdhunderassen in dem Bereich gefuehrt. Kupiert werden duerfen die aber nicht (ausser bei med. Indikation). Wieso? Ist das Verletzungsrisiko bei diesen Einsaetzen wirklich so massiv geringer?


      Das Verletzungsrisiko wird sich bei gleichen Bedingungen wenig unterscheiden.
      Allerdings wird ein Jagdhund ja in erster Linie als Jagdgebrauchshund gewölft und nicht als 'Rettungshund', somit stellt sich ja die Frage nach einer legitimen Rutenamputation zur Verletzungsabwehr für einen potentiellen Jagdhund als Rettungshund gar nicht ;)


      In Barnim wird ein kupierter KH Grauer (gewölft RZV WK e.V.) als geprüfter Rettungshund (auf Fläche) geführt, es gab keine Probleme wegen irgendwelcher Prüfungszulassungen.


      In Weimar kann man jährlich auf der Spezialrassezuchtschau der Weimaraner belassene Graue antreffen, aus dem In - wie auch dem nahen europäischen Ausland, ein Umdenken findet statt!

    • Das lässt sich nicht schnell mit ja/nein beantworten und ist OT … aber da ist der Fred ja eh unterwegs ;)


      Im nahen europäischen Ausland kommt der willige Käufer schneller und ungeachteter des Gebrauchs an einen FCI Weimaraner.


      Auch ist es in einigen Ländern einfacher, bzw. möglich, mit seinem Grauen (gilt auch für andere Jagdgebrauchsrassen) eine jagdl. Ausbildung anzustreben. In den Niederlanden ist das zumindest so.


      Das hängt aber nicht an den Rassen an sich, sondern an den Jagdgesetzen der Länder.


      In Dänemark z.B. kann jeder Weimaraner züchten (Mitglied im dortigen RZV muss man sein), in DE musst du vom RZV aus JS-Inhaber sein, auch das gilt nicht nur für den Weimaraner, sondern für sehr, sehr viele Jagdgebrauchshunde die dem JGHV unterstehen. Der Teckel bildet da eine Ausnahme (also NJ als Züchter, doch auch Jäger als Züchter sind im Teckel Klub stark vertreten!), die 3 Setterschläge, Labrador Retriever - nur als Beispiele genannt, es gibt noch einige andere Jagdrassen, dazu werden hier sicher gleich noch Meldungen kommen ;)


      Durch Leistung zum Typ ist das Credo vieler dt. Jagdgebrauchshundzüchter (VDH/JGHV Angehörigkeit vorausgesetzt!) und diese Leistung kann nun mal nur bei der Arbeit und nicht im Ausstellungsring erbracht, bzw. gezeigt werden. Jagdlich geführt und Zuchttiere mit Arbeitsprüfungen/Jagddiplomen haben die ausländischen Grauen auch vorzuweisen, das ist keine Frage, doch es ist nicht alles 1 zu 1 mit dem hiesigen RZV (Zuchtzulassung u.v.m.) zu vergleichen.


      Die Weimaraner die in DE auf VDH Ausstellungen gezeigt werden, stammen überwiegend aus dem europäischen Ausland, Polen soll da wohl häufig vertreten sein, Tschechien wird durch das Kupierverbot sicher nachziehen, aus Belgien sind einige unterwegs … somit ergibt sich leider, da sie auch fast ausschliesslich nicht jagdlich geführt werden, sehr schnell das Bild einer 'Schönheitszucht' …

    • was mich noch interessiert woher stammen die Zahlen aus Skandinavien, gibt es darüber eine Studie( auf der Seite von Middelhaufe war sowas erwähnt aber ohne Quellenangabe ) wieviele Hunde waren insgesamt betroffen? oder ist die Angabe das ein Drittel der Hunde nachkupiert werden mußte reines "Hörensagen" ( was Ö betrifft kam hier ja sowohl die Aussage das es keine Probleme gäbe als auch das auch hier ein Drittel der Hunde betroffen ist)


    • Naja - wenn Du den Hund aus dem Tierheim/Tierschutz hast, kannst Du Dir doch problemlos dort bestätigen lassen, daß der Hund schon kupiert übergeben wurde. Ich hab so ne Bescheinigung damals nicht angefordert, aber Bossi ist auch nur hobbymnäßig im Trailen unterwegs, einsatzmäßig hab ich ja die Biene, das langt *gg (außerdem kam die Regelung erst, nachdem ich Bossi schon hatte). Notfalls kann ich mir sowas immer noch holen vom damals zuständigen Tierarzt, den weiß ich ja.


      Ich denke, wenn man nachweisen kann, daß der Hund aus einer Zucht stammt, die hauptsächlich für Jäger züchtet, und der deswegen kupiert wurde, könnte das gehen. Normalerweise gehen Jagdhund-Welpen ja fast immer nur an Jäger, aber kein Züchter, der Jagdhunde züchtet, wird normalerweise das Risiko eingehen, einen Welpen nicht zu kupieren, bevor er nicht sicher ist, wer welchen Welpen bekommen wird - und das entscheidet sich ja meist erst nach der 5. Woche oder so. Insofern wird dann halt der ganze Wurf kupiert, und wenn dann einer mal an privat gehen sollte, muß derjenige sich das eben bescheinigen lassen. Der Züchter weiß ja zum Zeitpunkt des Kupierens noch nicht, ob der Hund evtl. nicht seiner ursprünglichen Bestimmung nachgehen wird. Insofern gehe ich davon aus, daß kupierte Jagdhunde (auch wenn sie dann letztlich doch nicht jagdlich geführt werden) mit den entsprechenden Nachweis-Papieren keine Probleme kriegen sollten.

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