Was ist an Rassehunden besser als an Mischlingen?
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ist ein Zuchtverbot im Vertrag überhaupt wirksam? Ich glaube nämlich nicht.
Hätte das jetzt mit der Auflage den Hund kastrieren zu lassen verglichen. -
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Hi
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Ganz ehrlich? Der schwarze Peter sind sie für mich damit aber auch nicht.In meinem Vertrag steht ja auch, dass eine Verwendung zur Zucht NICHT zugelassen ist. Täte ich es trotzdem, würde ich vertragsbrüchig. Mehr kann (und muss) ein Züchter mMn nicht tun.
Rein interessehalber...was wäre denn die Konsequenz wenn du dich nicht daran hälst und der Züchter davon Wind bekommt?
Steht dazu irgend etwas in deinem Vertrag? -
Jeder Welpe im Wurf bekommt ja Papiere, nicht jeder ist aber zur Zucht zugelassen. Sollte ein Tier (schwere) gesundheitliche Probleme haben, wird dieser dann nur mit Kastrationsauflage oder in irgend einer anderen Form davon abgehalten Nachwuchs zu zeugen?
Ich meine, hier wurde ja angeführt, dass ein guter Züchter seine Hunde immer zurück nimmt und das mit zum Kriterium eines guten Züchters gehört auch eine Art Verantwortung gegenüber seinen "Ehemaligen"zu tragen.
Gehört sowas nicht auch dazu?Den Hund mit Kastrationsauflage würde ich nicht kaufen. Das finde ich schon im Tierschutz unmöglich. Ich bin durchaus selbst in der Lage, meinen Hund von einer Vermehrung abzuhalten und die Verantwortung trage ich ganz allein.
"Not for breed" gibt es aber durchaus und auf eine vertragliche Regelung würde ich mich durchaus einlassen, da hab ich kein Problem mit. Das sind nicht mal immer gesundheitliche Probleme die dahinter stehen. Die Nachkommen des letzten TV-Lassies (2005) wurden zum größten Teil als "not for breed" verkauft - einfach um einem Lassie-Boom (mit entsprechenden Preisen und allem Negativem was einem Mode-Hund anhaftet) entgegen zu wirken. -
ist ein Zuchtverbot im Vertrag überhaupt wirksam? Ich glaube nämlich nicht.
Hätte das jetzt mit der Auflage den Hund kastrieren zu lassen verglichen.Innerhalb der FCI schon. Ein Hund mit "Z" gestempelter Ahnentafel darf nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Was ein Hundehalter außerhalb dieses Weltverbandes macht, ist eine andere Geschichte.Nun sind ja aber die meisten Welpen nicht mit solch gravierenden Fehlern behaftet. Zuchtausschließende Merkmale werden ja meist erst dann entdeckt, wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen, ab einem bestimmten Alter, vorgenommen werden. Zuchtausschließende Fehler werden dann äußerst selten in die Ahnentafel eingetragen. Eigentlich weiß nur der Hundehalter und der zuchtbuchführende Verein davon.
Verlasse ich nun den FCI/VDH-Verein und trete in einen Dissidenzverein ein, kann ich dort ungehindert züchten, sofern er nicht ähnliche Zuchtbestimmungen, die auch hier zuchtausschließend wären, hat.
Völlig unbenommen bleibt mir, mit dem Hund vereinslos zu züchten.
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In den USA gibts ne Malizuechterin, die grundsaetzlich jeden Welpen mit 'Not for breed' abgibt. Ansonsten gibt es den Hund nur mit Co-Owner.
Grund ist: Sie hat keine Lust, dass andere Leute Hunde bekommen, deren Eltern von ihr gezogen wurden.Ehrlich? Ich wuerd der Dame ins Gesicht lachen und mir meinen Hund wo anders kaufen.
Ich entscheide selber, ob ich meinen Hund zuchtfertig mache oder nicht. Ebenso entscheide ich selber ob er deckt oder nicht (auch wenn es ein papierloser Wurf waere).
Das ist mein Hund und somit entscheide nur ich (und halt der Gutachter und RZV, wenn der Hund offiziell zur Zucht gelassen werden soll). -
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Kathrin, genauso schaut es aus.
Fast alle meine Rüden waren zuchttauglich, aber außer dem ersten, stand keiner als Deckrüde zur Verfügung.
Da ich ja fast immer mehr als einen Rüden hielt, hätte hier keine läufige Hündin auf das Grundstück gedurft. Den Stress unter den Rüden war mir keine Decktaxe wert. -
Innerhalb der FCI schon. Ein Hund mit "Z" gestempelter Ahnentafel darf nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Was ein Hundehalter außerhalb dieses Weltverbandes macht, ist eine andere Geschichte.Nun sind ja aber die meisten Welpen nicht mit solch gravierenden Fehlern behaftet. Zuchtausschließende Merkmale werden ja meist erst dann entdeckt, wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen, ab einem bestimmten Alter, vorgenommen werden. Zuchtausschließende Fehler werden dann äußerst selten in die Ahnentafel eingetragen. Eigentlich weiß nur der Hundehalter und der zuchtbuchführende Verein davon.
Verlasse ich nun den FCI/VDH-Verein und trete in einen Dissidenzverein ein, kann ich dort ungehindert züchten, sofern er nicht ähnliche Zuchtbestimmungen, die auch hier zuchtausschließend wären, hat.
Völlig unbenommen bleibt mir, mit dem Hund vereinslos zu züchten.
Ich meinte nicht, wenn der Hund zuchtausschließende Fehler hat sondern ganz allgemein.
Ist es möglich im Vertrag zu sagen, mit dem Hund darf nicht gezüchtet werden. Einfach weil der Züchter es nicht möchte, dass jemand außer ihm mit der Linie züchtet? Oder weil er den Hund so schützen will, was auch immer. -
Grundsätzlich wohl nicht. Dafür dürfte es keinerlei rechtl. Grundlage geben.
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Vermutlich nur mit einer Co-Ownerschaft.
Es ist ein normaler Verkauf, das heißt das Eigentum geht auf den Käufer über. Und was man mit seinem Eigentum macht (solange es nicht gegen Gesetzte verstößt) ist numal im Ermässen des Eigentümers.
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in meinem Vertrag steht, dass die Züchterin bei Zuchteinsatz miteinbezogen werden soll. Das ist sicher nichts rechtskräftig aber wenn es nur einen abhält papierlos zu züchten warum nicht
und bei offiziellen Deckakten tausche ich mich sowieso mit ihr aus, da redet sie nicht rein.
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