Was ist an Rassehunden besser als an Mischlingen?

  • Stimmt! Ich habe als Verkäufer nur via Vertragsstrafe die Möglichkeit, das zu unterbinden.
    Aber ich muß mir vorher schon gut überleben, ob das alles Sinn macht, denn wenn ich die Welpen eigentlich nicht verkaufen will, sollte ich das Züchten besser lassen.
    Denn verkauft ist verkauft. Das wasauchimmer gehört mir nicht mehr. Habe keinen Einfluß mehr drauf.
    Wenn ich die Zucht 100% verhindern will, muß ich kastrieren. Punkt.

  • Kann ich mir nicht vorstellen, daß solch eine Vertragsklausel vor Gericht Stand hält.


    Welpen werden in der Regel mit einem Kaufvertrag übergeben und ich erwerbe die alleinigen Rechte am Tier.


    Ich weiß von Kaufverträgen mit Klauseln "findiger" Züchter, die sich das Recht eines Wurfes mit der verkauften Welpin oder des kostenlosen Deckaktes beim Rüden, sofern die Tiere zuchttauglich sind, sichern wollten.


    Sie sind mit den Forderungen gescheitert, wenn der Hundebesitzer das nicht wollte.

  • Den Züchter des Hundes zur geplanten Verpaarung zu fragen, finde ich auch völlig i.O. Gerade Neuzüchter sollten froh sein, einen erfahrenen Ansprechpartner zu haben.
    Aber es kann mAn kein Zwang in diese Richtung geben, auch nicht bzgl. Zuchtverbot.


    Klar, bei ner Co-Owner-Sache ist das möglich. Einfach weil 2 Parteien Recht an dem Tier haben. Aber ansonsten? Nope.

  • in meinem Vertrag steht, dass die Züchterin bei Zuchteinsatz miteinbezogen werden soll. Das ist sicher nichts rechtskräftig aber wenn es nur einen abhält papierlos zu züchten warum nicht :ka: und bei offiziellen Deckakten tausche ich mich sowieso mit ihr aus, da redet sie nicht rein.

    das meine ich ja auch nicht, ob es "menschlich" so in Ordnung ist und sinnvoll weil es vielleicht Leute von krummen Dingern abhält.
    Hab auch solche Klauseln im Vertrag für Chili. Z.B. Auch, dass ich den Hund NICHT kastrieren lasse, so lange nicht medizinisch notwendig. Auch zur Zucht steht etwas drin oder das sie den Hund mit 12 Monaten nochmal anschauen will wegen eventueller Zuchttauglichkeit.
    Das das rechtlich nicht ganz haltbar alles ist, war mir dabei aber bewusst. Wäre mir meine Züchterin nicht so sympathisch/hätte ich in den Punkten nicht vorgehabt sowieso so zu handeln und wir würden uns nicht so gut verstehen hätte ich aber evtl überlegt, dass zu unterschreiben und deswegen Auseinandersetzungen zu riskieren.



    Danke für die Antworten. So empfinde ich das auch, und Streifenpandas frage, warum sowas nicht generell im Verträge geschrieben wird hat sich erledigt.

  • @Quebec Doch, das ist meine einzige Möglichkeit, so etwas durchzusetzen. Mein Verkaufsvertrag ist von Anwälten abgesegnet. Es muß eben angemessen sein. Ich habe nur eine einzige drin: der Hund darf nicht ohne mein Wissen an dritte weitergegeben werden! Die Strafe wäre da das 2,5fach des Verkaufswertes.

  • Keine Ahnung, ob das rechtlich irgendwie haltbar ist. Im Vertrag steht sinngemäß dass der Hund keine Zuchttauglichkeit besitzt. Diese müsse erst erworben werden. Das Züchten mit diesem Hund ist deshalb untersagt.
    Ich nehme eher an, dass das einfach eine Erläuterung der Papiere ist. Trotzdem steht es ja da. Darum geht's mir. Damit keiner sagen kann, er hätte es nicht gewusst. Rein theoretisch könnte ich mit MEINEM Hund aber ja machen, was ich will. Ob ein Verband das nun gutheißt oder nicht...Da kann mir eigentlich keiner was.


    Aber ja...es steht im Vertrag drin. Mehr kann ein Züchter mMn nicht tun.

  • @TrueType


    Claudia, das ist aber keine Einschränkung in dem Sinne, daß ich meinen Hund zur Zucht zur Verfügung stellen muß oder auf keinen Fall zur Zucht verwenden darf. Oder, daß ich ihn kastrieren lassen muß.


    Diese Klausel habe ich übrigens auch in den neueren Kaufverträgen, in den früheren war nur vom Vorkaufsrecht die Rede, und ich habe damit kein Problem.


    Ich müßte allerdings nur den doppelten Welpenpreis zahlen ;)

  • Ich hab in Idas Kaufvertrag unterschrieben, das ich nur innerhalb des VDH bzw der FCI mit ihr züchten dürfte (was für mich völiig ok ist) ansonsten müßte ich eine saftige Vertragsstrafe zahlen, ich meine das diese Vertragsstrafen auch rechtlichen Bestand haben, aber ich würde ohnehin nichts unterschreiben was ich nicht einzuhalten beabsichtige

  • Ich glaub allerdings kaum, dass eine Vertragsstrafe Jemanden abhält, der "im großen Stil" fremdzüchtet.


    Dissi-Züchter bekommen immer noch gut Geld für ihre Würfe, einige Mixwürfe mit gutem Namen sind gleich auf mit einem Rassewurf oder sogar drüber.
    Die Aussage "Der Vater kommt aus einer VDH-Zucht und hat Champions in der Linie" ist sicher verkaufsfördernd.

  • Ist ja alles richtig - solange ich es mit einer vertretbaren Vertragsstrafe belege und der Käufer das unterschreibt hat es Rechtsgültigkeit.
    Aber da muß eben auch der Käufer mal das Hirn zuschalten..


    Wenn ich einen Welpen in Co-Ownershaft abgebe, ist das ja ein ganz anderer Vertrag.


    Und ja, wer beabsichtigt, trotzdem dagegen zu verstoßen, der zahlt a) und b) kann ich ihn dann öffentlich stellen. Kommt nicht gut....


    Aber mal ehrlich, @Quebec - Du haste es ja schon geschrieben: man kommt auch simpler und ehrlicher durch, wenn man sich seine Käufer genau ansieht. Dieses "Bauchgefühl" sollte man schon anhören....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!