Was ist an Rassehunden besser als an Mischlingen?

  • Es kann sich aber jederzeit ein neuer Verein gründen (wie gesagt: egal ob VDH oder nicht). Und wenn der mir als Besitzer des Hundes besser gefällt, dann finde ich es absolut lächerlich, da nicht züchten zu dürfen.

    So rein theoretisch, ja. Möglich auch, dass das bei einer anderen Rasse sogar in der Praxis funktioniert. Aber ich wüßte jetzt nicht, wo die Zuchtbasis für einen neuen Verein amerikanischer Collies herkommen sollte - so mal eben in den Jahren Fins Lebensdauer. Es ist ja nicht damit getan, dass man 3 Leute an der Hand hat, die einen Verein gründen.

  • Also, würde mich jemand vorab nach dem Kaufvertrag fragen, bekommt er den durchaus vorher zur Ansicht geschickt. Warum auch nicht? Hab ja nix zu verbergen.
    Ist aber in der Praxis noch nicht vorgekommen....

  • Ich habe den Kaufvertrag zur Einsicht mitbekommen, als ich Bliss angeschaut habe. Den hat mir die Züchterin mitgegeben, ohne dass ich gefragt habe. Sie sagte "Wenn dir das zusagt, dann unterschreib ihn und hol den Hund ab". Fand ich erst etwas unüblich, aber eigentlich ziemlich gut. Wie das beim Welpen gelaufen wäre, weiß ich nicht. Bliss war ja ein Rückläufer.

  • Ist schwer ohne den Vertrag und die genaue Klageschrift zu kennen, aber so weit ich das Urteil verstehe, geht es da um Haftung und "Garantie" für Mängelfreiheit.
    Bei Themen wie Eigentumsvorbehalt, Kastrationspflicht und Verlaufsverbot sehen die Urteile durch die Bank weg anders aus.

    Mhh..also ich habs so verstanden, dass es sehr wohl um Klärung des Eigentums geht da die Adoptantin Halterin war, die Eigentümer aber der Verein blieb.
    Es wurde ja hier gesagt "Bei Zahlung der Schutzgebühr geht das Tier in den eigenen Besitz über". Tut es nicht zwangsläufig, weil es davon abhängt aus was sich die Schutzgebühr zusammensetzt, wie hoch diese ist und wie die Klausel dazu formuliert ist.
    Schlussendlich wurde in diesen Fall zu Gunsten des Klägers, also des Vereins entschieden.


    Natürlich weiß ich nun immer noch nicht, wie der genaue Vertrag ausgesehen hat, aber es wäre falsch zu sagen bei jedem Schutzvertrag geht der Käufer direkt in den Eigentümer über bei Zahlung des Schutzvertrages, wenn ich mir das Urteil anschaue.

  • Leichter gesagt als getan.
    Kaum ein Tierschutzverein, Privatmensch, Züchter schickt/gibt dir einen Kaufvertrag vor Abholung des Hundes zur Einsicht.


    Der Vertrag wird bei Abholung vorgelegt und unterschrieben. Und dann ist es für den Käufer (meist) zu spät, denn er will nur noch eins, seinen Welpen/Hund und weg :D

    Ich habe ja so einen "Knebelvertrag" :roll:
    Den konnte man schon vorher auf der Intenetseite des Vereins einsehen.


    Ich persönlich sehe den Vertrag auch eher wie eine Absicherung des Vereins im Falle eines Falles eines Falles. Es gab bis jetzt noch nicht einen Fall ;)
    Hab ich jetzt Angst, dass mir der Hund irgendwan weggenommen wird?
    Nein, denn auch das ist nicht einfach so möglich. Dann müsste ich ganz grob gegen einiges verstoßen was dort drin steht.

  • Wie gesagt, so komplett aus dem Zusammenhang gerissen, sagt es relativ wenig aus. Da würde ich mich als Verein jetzt nicht darauf verlassen, weil ein Gericht in einem Fall von dem man nicht einmal weiß, worum es eigentlich genau geht, so geurteilt hat.
    In D wird nicht nach Präzedenzfall gerichtet.

  • Bei mittendrins Hunden geht es um Amerikanische Collies, die nach einem anderen Standard gezogen werden wie unsere VDH Hunde. Deshalb hat man da sehr große Probleme unterm VDH. Es gibt einen seriösen RZV der diese Rasse betreut (ink. Ausstellungen und co.) und die Züchterin schreibt vor, unter diesem zu züchten. Da VDH nicht möglich ist, gibts egt keine andere seriöse Alternative.

    Man kann sich alles schönreden

  • Wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, ging es um die Gewährleistungspflicht und daraus resultierender Erstattung der Heilbehandlungskosten des Katers Tristan. Ersatzweise, Rückerstattung der "Kaufsumme" von 170.-- Euro.


    Das Gericht urteilte, da es sich bei diesem Vertrag um keinen Kaufvertrag laut BGB handelt, sondern um eine Sonderregelung (in Obhutnahme), kann die Gewährleistung nicht in Anspruch genommen werden.


    Gegen die Kastrationspflicht in Übernahmeverträgen des Tierschutzes gibt es auch Urteile:


    https://www.facebook.com/Susan…681900808650?stream_ref=5


    Und dann ist da noch das:




    Zitat


    Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.
    Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.
    Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.





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