Was ist an Rassehunden besser als an Mischlingen?

  • "Seit 2010 wurden wir von einem Adoptanten verklagt, in der ersten Instanz (Amtsgericht) hat dieser Adoptant den Prozess verloren, also ging er in die Berufung vor das Landgericht Dortmund. Auch diesen Prozess hat er verloren.


    Es ist so, dass hier wegweisend von beiden Gerichten bestätigt wurde, dass ein Schutzvertrag für Tiere im Wesentlichen kein Kaufvertrag ist und auch nicht als solcher gehandhabt werden kann."


    Steht auf der Internetseite unter der Kopie des Urteils.


    Es kann also unterschiedlich ausgegt werden.


    Die Frage hier lautete ja, ob bei einem Schutz(!)vertrag trotz solcher Klauseln im Stil von " Verein bleibt Eigentümer, Käufer bleibt Halter" unwirksam ist und nicht mit Zahlung der Schutzgebühr in Eigentum übergehe.


    Allgemein kann man das so also denke ich nicht sagen, obwohl es bereits auch andere Urteile diesbezüglich gegeben hat.


    Vielleicht bin ich aber auch zu doof und checks einfach nicht.
    Aber ist ja eh ziemlich OT

  • Würde mich niemals auf solch einen Vertrag einlassen.


    Ich kann es nachvollziehen, aber wenn ich so wenig Vertrauen zu meinen Käufern habe, dann würde ich gar kein Tier verkaufen.


    Das ist eine richtig schräge Nummer.


    Zumindest muss man ja, wenn man schon von ADOPTANT spricht, auch letztlich adoptieren dürfen.

  • Man kann sich alles schönreden

    Schönreden? Nun gut. Dann noch mehr OT.


    Wenn ich einen standardgerechten, britischen Collie aus dem DCC kaufe (Geordy), dann wäre es in der Tat ziemlich albern und nicht zu begründen, warum ich den nicht im CfbrH ankören lassen sollte. Auch ein neuer Verein, der sich unter dem VDH-Dach gründet, wäre da so grad noch drin. Sinn macht das in meinen Augen aber auch schon nicht. Da ginge es ja allerhöchstens um menschliche Querelen, ein bißchen Umverteilung von Genmaterial, neues für den Genpool bringt das nicht. Und der ist eh schon arg knapp.


    Fin ist ein amerikanischer Collie aus Import-Eltern. Der führt 100% amerikanische Linien, die auch nach dem AKC-Standard gezogen sind. Wenn der mit seinem Kopf, seinen 66 cm SH und dem Weißfaktor, Registerpapiere im CfbrH bekäme, könnte man den FCI-Standard auch gleich in die Tonne kloppen. Mal angenommen das wäre aber so. Was würde das denn bedeuten? Ich könnte ihn unterm VDH-Dach verpaaren und höchstwahrscheinlich würden sich dafür dann die alten DDR-Linien anbieten, gelle? Wird ja gemacht. Spricht ja auch erstmal nichts dagegen, wenn man diese Linien erhalten will, ohne ganz britisch abzudriften.


    Hat man sich aber dem AKC-Standard verschrieben und will man den fortführen, erhalten, verbessern - dann macht das genau gar keinen Sinn. Unterm VDH-Dach mit dem FCI-Standard kann man das nicht. Das sind nur Kompromisse und optisch annähernde Amerikaner.


    Und wie Nebula schon geschrieben hat, einen weiteren seriösen Verein, der sich den Amerikanern verschrieben hat, gibt es nicht. Und wenn ich einen Verein gründe, hab ich noch lange keinen Genpool. Dann muß ich erstmal einkaufen fliegen.


    Wenn ich also einen Amerikaner will, um meine alten Linien aufzufrischen, dann muß ich selbst importieren oder eben da einkaufen, wo der Züchter nichts dagegen hat. Ist schließlich jedem überlassen, wo er kauft. Aber wenn der Züchter sein Herzblut am AKC-Standard hat und seine Nachzucht genau da sehen will und nicht da, wo sie (ketzerisch gesagt) zur Verbesserung des FCI-Standards herangezogen wird - dann hab ich das als Käufer zu respektieren.

  • Ich liebe OT :applaus:


    Ehrlich gesagt, wollte ich dich nicht brüskieren.
    Mich hat Nebulas "Vortrag" genervt. Waum auch immer |)



    Du hattest damit eigentlich nichts zu tun. Ich hatte etwas ganz anders im Kopf.


    Das mit dem DDR Collie hast ja nun du auch komplett falsch interpretiert, und ich schrieb dir auch, dass mich das verletzt hat. Aber deshalb mache ich deine Hunde nicht madig. Oder den Zuchtverein oder sonstwas. Das wäre ja mehr als blöd.


    Ich mag alle Hunde und in der Zucht sehe ich alle GUTEN Hunde.


    Bei der Ami Zucht blick ich eh nicht durch, finde die Farbmöglichkeiten schwierig, wegen "merle-merle", aber bin mir auch sicher, dass ein guter Züchter das erkennt.

  • Zumindest muss man ja, wenn man schon von ADOPTANT spricht, auch letztlich adoptieren dürfen.

    Ja, das hat schon so ein besonderes Geschmäckle.


    Alle Verantwortung, die Kosten des Unterhaltes, eventuelle Tierarztkosten, alles darf der Adoptant tragen.
    Nur Rechte am Adoptivtier hat er keine.


    Auch ich würde solch einen Vertrag nie unterschreiben.

  • Ich meine das Recht am Eigentum und mit meinem Eigentum verfahren zu dürfen, wie ich möchte, sofern es Tierschutzgesetz konform ist.


    Und nicht Gefahr laufen, wie ja Gerichtsverfahren zeigen, das Tier vom Tierschutz eingezogen zu bekommen, weil ich es bei Freunden zur zeitweisen Betreuung unterbringen mußte.


    In meinen Verträgen vom Tierheim Berlin steht als Überschrift "Übereignung" und so sollte es sein.

  • ich würde auch keine Kastrationsklausel unterschreiben. Egal ob das jetzt ein Rassehund oder TS Mix ist.


    Ich finde das ist etwas, was jeder für sich selbst entscheiden muss und einfach zu individuell vom Hund und der Haltung abhängig ist.


    Ich sehe auch nicht ein, nur weil ein paar dumme Menschen mit der Freiheit Schindluder treiben, dass ich und meine Hunde das ausbaden müssen.

  • Das hat dann aber meines Erachtens weniger mit der Klausel an sich, als viel mehr mit den übereifrigen Tierschützern in dem Hamburger Fall zu tun.


    Das ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Klausel, dass man da als Verein einfach auftaucht und den Hund einzieht.


    Es geht doch wirklich nur darum, sich im Falle einer groben Vertragsverletzung für das Tier einsetzen zu können.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Vertrag bezüglich des Falles in Hamburg, geschrieben stand ,dass bei Missfallen der Hund einfach eingezogen werden kann.



    Wenn es aber ganz offensichtlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt, kann es teilweise sehr lange dauern bis das Veterinäramt sich einschaltet. Und es gibt leider immer wieder mal Fälle wo sich nicht an den Schutzvertrag gehalten wird, möchte man dann dort eingreifen kommt es nicht selten vor, dass der Hund plötzlich woanders untergebracht ist und man somit gar nicht mehr an das Tier herankommt.


    Es geht lediglich darum es einem zu erschweren, wenn man gegen den Schutzvertrag grob verstößt.



    Ein Schutzvertrag soll ein Tier ja in erster Linie schützen. Und das kann er nur wenn ich zumindest die Chance habe zu klagen, dass das Tier bei Vertragsbruch beispielsweise wieder in die Hände des Eigentümers geht.


    Einfach hinfahren und mitnehmen geht natürlich nicht, das zeigt ja auch das Hamburger Urteil.




    (Trotzdem kann ich es sehr wohl verstehen, wenn jemand diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte.)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Vertrag bezüglich des Falles in Hamburg, geschrieben stand ,dass bei Missfallen der Hund einfach eingezogen werden kann.

    Doch, wenn die Tierschutz-Orga weiterhin der Eigentümer ist, steht es ihr frei, ihr Eigentum jederzeit zurück zu holen.


    Mag sein, dass es in der Regel darum geht, einfach in Problemfällen den Hund schnell "rausholen" zu können.


    Aber wer legt fest, was dieser "Problemfall ist?


    Die Leitung der Orga sagt z.B. Hund an der Kette, Vermehrung... ist ein Problemfall, dann ändert die Leitung der Orga die Besetzung und die neue sagt: "Was? Der Hund ist täglich 4 Stunden allein zu Hause??? Den holen wir sofort zurück!"


    Jau, ist deren Eigentum, können sie holen....


    P.S. Ich finde es immer schon sehr skuril, wenn beim Hundekauf von "Adoption" gesprochen wird.....

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