Was ist an Rassehunden besser als an Mischlingen?

  • Das koennte man zwar in den Vertrag reinschreiben, da es aber rechtlich nicht durchsetzbar sein duerfte, kann man es auch gleich aus dem Vertrag draussen lassen...

  • Nein, von sowas hab ich noch nie gehört.
    Bei Fehlern, die man schon als Welpe sehen kann (Über-/Unterbiss zB.) steht in den Papieren "zuchtuntauglich".


    Und so ein Hund wird niemals eine Zuchtzulassungsprüfung bestehen, spätestens wenn er vor dem Richter vorgestellt wird ists vorbei. Bei meiner Rasse muss man 2x ein "sehr gut" bekommen, sonst gibts keine Zulassung (aber das regeln andere Zuchtvereine anders).
    Hat der Hund ne D-Hüfte, wird bei der Augenuntersuchung ein Katarakt festgestellt oder eine schwere MPP, hat schwere Zahnfehler oder sonst irgendwas auffälliges, wird dieser Hund niemals in die offizielle Zucht gehen.


    ...allerdings hindert es ihn niemand daran Nachbars Hündin zu decken für "einmal Welpen".

  • Jeder Welpe im Wurf bekommt ja Papiere, nicht jeder ist aber zur Zucht zugelassen. Sollte ein Tier (schwere) gesundheitliche Probleme haben, wird dieser dann nur mit Kastrationsauflage oder in irgend einer anderen Form davon abgehalten Nachwuchs zu zeugen?
    Ich meine, hier wurde ja angeführt, dass ein guter Züchter seine Hunde immer zurück nimmt und das mit zum Kriterium eines guten Züchters gehört auch eine Art Verantwortung gegenüber seinen "Ehemaligen"zu tragen.
    Gehört sowas nicht auch dazu?

    Nein. das gehört für mich nicht dazu.
    ich würde den Teufel tun, einen gesunden Hund zu kastrieren und wäre empört, wenn ein Züchter das als Auflage im Vertrag hätte. Die Hunde werden "not for breed" abgegeben. Das sollte reichen, um auf legalem Weg keine Welpen zu produzieren. Vermehrer machen eh was sie wollen...

  • Jeder Welpe im Wurf bekommt ja Papiere, nicht jeder ist aber zur Zucht zugelassen. Sollte ein Tier (schwere) gesundheitliche Probleme haben, wird dieser dann nur mit Kastrationsauflage oder in irgend einer anderen Form davon abgehalten Nachwuchs zu zeugen?
    Ich meine, hier wurde ja angeführt, dass ein guter Züchter seine Hunde immer zurück nimmt und das mit zum Kriterium eines guten Züchters gehört auch eine Art Verantwortung gegenüber seinen "Ehemaligen"zu tragen.
    Gehört sowas nicht auch dazu?


    Für wirklich zuchtuntaugliche Tiere (nicht solche bei denen die Farbe nicht stimmt oder so etwas, sondern bei zuchtausschließenden, gesundheitlichen Mängeln) gibt es einen Stempel in die Papiere. Der Zuchtwart guckt sich die Welpen ja alle an und natürlich müssen auch Gesundheituntersuchungen passiert sein. Fällt da etwas auf, gibt es so einen Stempel.


    Das verhindert aber natürlich nicht, dass der Welpe als erwachsener Hund mal Wohnzimmerwelpen zeugt/bekommt oder vielleicht in schlechten Dissidenzvereinen eingesetzt wird. Lediglich der Einsatz in Rassevereinen fällt damit weg.
    Da müsste dann schon der Züchter was eigenes in seinen Vertrag schreiben - inwiefern sich aber solche Sachen wie eine vertragliche Kastrationsvorgabe wirklich durchsetzen lassen (und inwiefern das okay ist) ist ja auch ein eigenes Thema. Da bleibt dem Züchter nur seine Menschenkenntnis bei der Vermittlung genau solcher Welpen die sich eben besser NICHT fortpflanzen sollten.

  • Okay, dann gibt es also keine Klausel die verbietet mit diesem Hund zu züchten?
    Es gibt so viele Anzeigen auf den Kleinanzeigenseiten in denen mit Deckhunden "mit Papieren" geworben wird.
    Man hat ja bei jeder Zucht eine Form von "Ausschuss" ...wie wird denn dafür Sorge getragen, dass sich dieser nicht vermehrt?
    Oder ist das ein stillschweigendes Vertrauen des Züchters, dass mit "B-Ware" nicht weiter außerhalb des Vereins gezüchtet wird?

  • Na haben wir doch geschrieben - da kommt ein Vermerk in die Papiere. Damit kommst Du in einem vernünftigen Rassezuchtverein nicht weit. Bestenfalls bis zur Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung und dann wird der Hund direkt abgelehnt.
    Gesundheitlich beeinträchtige Hunde sind natürlich von der Wieterzucht ausgeschlossen.


    Aber was der Besitzer in seinem Hintergarten treibt,..
    Darum sag ich ja: Da MUSS sich der Züchter auf seine Menschenkenntnis verlassen. Oder bestenfalls solche Welpen an Leute vermitteln, die er schon seit Jahrzehnten kennt und denen er wirklich traut.

  • Na haben wir doch geschrieben - da kommt ein Vermerk in die Papiere. Damit kommst Du in einem vernünftigen Rassezuchtverein nicht weit. Bestenfalls bis zur Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung und dann wird der Hund direkt abgelehnt.
    Gesundheitlich beeinträchtige Hunde sind natürlich von der Wieterzucht ausgeschlossen.


    Aber was der Besitzer in seinem Hintergarten treibt,..

    Eure Antworten haben sich mit meinem zweiten Beitrag überschnitten. Ich war zu langsam ;)

  • Jeder Depp kann Welpen in die Welt setzen :ka: Das ist ja das Problem. Wer die offiziellen Bedingungen nicht schafft machts halt ohne Papiere.


    Ich hab ja nen Deckrüden. Niemals würde der mir "einfach so" ne Hündin decken, auch wenn schon der ein oder andere danach gefragt hat :mute:

  • Okay, dann gibt es also keine Klausel die verbietet mit diesem Hund zu züchten?

    So eine Klausel wäre rechtlich eh nicht haltbar...

    Oder ist das ein stillschweigendes Vertrauen des Züchters, dass mit "B-Ware" nicht weiter außerhalb des Vereins gezüchtet wird?

    Ist wie bei Tierschutzhunden... wenn die abgegeben werden müssen die Orgas auch hoffen, dass de Halzzer so vernünftig sind, mi krankem "Material" nicht zu züchten. Viele Orgas kastrieren NICHT. Eben aus Gründen des Tierschutzes....


    Wenn ein Hund mit VDH -Papieren z.B. taub ist, dann bekommt er in die Papiere ein Zuchtverbot geschrieben. Das ist da und das bleibt da, dieser Hund wird nirgends unter FCI eine ZZL bekommen.


    Ob die Halter ihn trotzdem über Nachbars Pudelin springen lassen.... Dagegen KANN man nichts tun!

  • Bei den Tierschutzverträgen bleibt der Verein der Eigentümer und ich werde als Halter angeführt. Damit dieser noch in irgend einer Form den Rechtsweg einschlagen kann, sollte man gegen eine Auflage grob verstoßen. ( Was zugegebenermaßen zumindest in meinem Verein nie vorgekommen ist)


    Könnte man nicht genau so als Züchter verfahren um den Hund/die Rasse vor so etwas zu schützen?
    Wenn ich an die ganzen Modehunde denke die im großen Stil billig prodoziert werden müssen die doch irgendwann einmal "Ausschussware" vom Züchter gewesen sein. Oder habe ich da einen Denkfehler?

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