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Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Hundepension.
Dort wird seit ca. 2 Jahren ein als gefährlich eingestufter Hund betreut, welcher durch die Gemeinde beschlagnahmt wurde und seit dem bei uns "einsitzt". Besitzer ist somit die Gemeinde.Der Hund kennt seit dem nur unser Gelände, wir Mitarbeiter würden ihn ganz gerne mal mitnehmen wenn wir mit unseren Hunden laufen oder wandern, also in unserer Freizeit.
früher haben wir hier zusätzlich Spaziergänge angeboten, das war nicht im Pensionpreis inbegriffen sonder wurde extra berechnet. Dies bieten wir zur Zeit aber nicht an.
Die Gemeinde hat dies in den vergangen Jahren nicht einmal gebucht und würd es auch vermutlich nie tun, der Hund kostet ja ohnehin schon genug Geld....
die Gemeinde hat aner nichts dagegen, dass wir den Hund ausführen als Privatpersonen und kostenlos (natürlich mit Leine, MK und Sachkunde).
Unsere Chefin hat es uns aber verboten, Begründung: Geschäftsschädigend, da wir (also die Pension) ja (ihrer Meinung nach) Spaziergänge anbieten. Tun wir laut Vetrag aber nicht mehr, sie wusste nichts von dieser Änderung (wurde damals von einer anderen, weisungsbefugter Person aber aus dem Vertrag genommen und uns ausdrücklich gesagt, dass wir das nicht mehr anbieten). Sie sagt, wir dürfen keine Dienstleistung kostenfrei anbieten, die sie "verkauft"
Darf unsere Chefin uns nun verbieten den armen Hund Gassi zu führen?
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Hi
hast du hier Arbeitgeber verbieten Ausführen von Kundenhund* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Das Besitzrecht (nicht das Eigentum) liegt beim AG, dem Pensionsbetreiber. Was mit dem Hund im Rahmen der Ausübung des Besitzrechtes passiert, entscheidet er. Also ja, er darf es untersagen.
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Naja aber wenn der Eigentümer anderes bestimmt, die Chefin hat ja selbst gesagt, dass wir den Hund ausführen dürften, würden wir dort nicht arbeiten.
Der Pensionsbetreiber darf ja auch andere Sachen nicht entscheiden (zb weitervermittlung) usw. -
Ob das alles was mit Logik zu tun hat, steht auf einem anderen Blatt. Es ist nun mal so, daß der Besitz des Hundes den Besitzer ermächtigt, ja oder nein zu sagen, solange der Eigentümer nichts anderes verfügt.
Wenn Du auf das Ausführen bestehen willst, mußt Du über den Eigentümer (die Gemeinde) gehen, die das Besitzrecht so einschränken kann, daß Ausführen möglich wäre auch ohne Einverständnis des Besitzers. Eigentum und Besitz sind ja nicht das gleiche. Dann wäre es auch egal, ob Du dort angestellt bist oder nicht. Was das natürlich für das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber bedeutet, steht auf einem anderen Blatt.
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