Brut und Setzzeit - Schleppleine?

  • Zitat

    Von wo aus Hannover kommst du? Hier in Linden Nord darf man den Hund während der Brutzeit nur an ner 2 m Leine führen


    List


    Ich weiß ja nicht bei uns im Wald haben uns genung Berittene Polizei gelobt :headbash:

  • Zitat

    Im Feldordnungsgesetz deines BL steht nichts zur Leinenlaenge.. Wenn du wirklich sicher sein willst und kein entsprechendes Gesetz findest, wuerde ich einfach beim OA anrufen und nachfragen...


    Nein da steht leider nur, dass Leinenpflicht besteht aber nichts über die Leinenlänge. Aber die Idee mit dem Ordnungsamt finde ich gut.

  • Wenn sie dir sagen, eine Schleppleine ist erlaubt, dann wuerde ich mir das entsprechende Gesetz nennen lassen. Einfach um sicher zu gehen, wenn man auf einen uebereifrigen Mitarbeiter trifft ;)

  • Bei uns in NRW gibt es keine Bestimmung wie lang eine Leine sein darf. Entsprechend läuft unser Tupfentier an der 5m-Schleppleine. Vor 2 Jahren allerdings hatte ich eine nette Diskussion mit einem Ordnungshüter, der mir erzählen wollte, dass mein Hund (Parkanlage) nicht angeleint sei. Hund war jedoch sehr wohl angeleint...allerdings an der 10m-Schleppleine.


    Meine Bemühungen herauszufinden, ob und was an dieser Behauptung dran ist, sind leider ins Leere gelaufen.

  • Ich kenne mich damit gar nicht aus... habe hier noch nie gehört dass die Hunde an die Leine müssen ...? Wo kann man das denn erfragen (Stadt? )?


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  • In Niedersachsen und Bremen gibt es bis zum 15.7. die Brut- und Setzzeit, die Hunde müssen so lange an die Leine.
    Hier ist es laut einem Flyer der Gemeinde Vorschrift, eine "normale" Leine zu benutzen, also keine Schlepp oder Flexi. Freilauf ist nur erlaubt in dafür ausgewiesenen Auslaufflächen.


    In anderen Bundesländern ist das nicht so pauschal geregelt, da gibt es aber teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Vorschriften.

  • Zitat

    In Niedersachsen und Bremen gibt es bis zum 15.7. die Brut- und Setzzeit, die Hunde müssen so lange an die Leine.
    Hier ist es laut einem Flyer der Gemeinde Vorschrift, eine "normale" Leine zu benutzen, also keine Schlepp oder Flexi. Freilauf ist nur erlaubt in dafür ausgewiesenen Auslaufflächen.


    In anderen Bundesländern ist das nicht so pauschal geregelt, da gibt es aber teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Vorschriften.


    Wo hast du denn diesen Flyer gefunden? Gibts den im Internet? Oder ist damit direkt nur deine Gemeinde gemeint?

  • Moin,


    das kommt darauf an, wie oder wer kontrolliert.... ich gehe immer mit Flexi, mitunter auch mit einer 8 mtr. Flexi - unser Jagdpächter ist mein Nachbar, der weiß, das ich meine Jungs an der Leine habe und er ist auch derjenige, der mal herum fährt und Hundehalter anspricht. Der würde auf einen Hund auch nicht schießen, sondern eher ein ernstes Wort an einen richten.


    Wer da zugänglich ist und nicht auf Kravall gebürstet ist, bei dem ist es schnuppe, welche Leine er dabei hat. Bei städtischen Kontrolleuren (im Stadtgebiet) ist das wieder etwas ganz anderes, die reiten ihre §§ und da gibt`s schon mal fix ein ordentliches Bußgeld. Aber hier bei uns tut es auch eine Schlepp, hautsache der Hund hört, alles andere? Passt schon.


    Bei uns im Revier hab ich das auch fallweise gehalten, die Hunde, die auf den Wegen bleiben sollten ihren Freilauf haben, Reitbegleithunde etwa - nur diejenigen, deren Halter einfach unbelehrbar waren und die nachweislich gejagt haben, da wurde ich dann rabiater, bis hin zu einer Anzeige - oder aber auch das weg fangen der wildernden Hunde, aber das sollte immer letzte Konsequenz sein.


    Für mich kommt mehr Jungwild zu Schaden durch das immer frühere Mähen der Wiesen (die Wiesenbrüter haben nicht mal mehr die Chance, die Brut zu beenden), als durch jagende Hunde.


    Sundri

  • Zitat

    Bei städtischen Kontrolleuren (im Stadtgebiet) ist das wieder etwas ganz anderes, die reiten ihre §§ und da gibt`s schon mal fix ein ordentliches Bußgeld. Aber hier bei uns tut es auch eine Schlepp, hautsache der Hund hört, alles andere? Passt schon.


    Genau das ist mein Problem. Die Paragraphenreiter. Ich finde nämlich keinen Paragraphen. Ich suche, seit Lucy auf der Welt ist, die entsprechende Verordnung, die sich mit der Leinenlänge befasst. Mich interessieren weder irgendwelche Flyer noch Pauschalaussagen von Gesetzteshütern. Ich möchte es bitte nachlesen. Und wenn mir niemand die Quelle nennen kann, gehe ich davon aus, dass die Leinenlänge nicht geregelt ist. Also läuft Lucy zur BuS wahlweise an der Flexi oder Schleppleine. Auf jeden Fall ist sie - und damit auch das tierische Jungvolk vor ihr - gesichert.


    LG Astrid

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