Brut und Setzzeit - Schleppleine?

  • Ich meine mich zu erinnern, das solche Punkte (Länge der Leine) Gemeindeintern geregelt werden können, sprich, das sind Kommunalgesetze und die sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Ich meine aber auch, das die Gemeinden einem ihre Texte aushändigen, bei Nachfrage. Hundeverordnungen, kannst bei Dir ja einfach unverbindlich anrufen und nachfragen.


    Ebenso ist es ja auch Gemeindobliegenheit, Wildschutzgebiete auszuweisen. Von daher kann es Dir passieren, das der eine Kontrolleur sagt "alles schön", Du unwissentlich die Gemeindegrenze überschreitest und der nächste zieht schon Block und Stift und sagt "so aber nicht!" Also müsste man sich bei den umliegenen Gemeinden erkundigen, was wo Sache ist.


    Haben wir in Hannover gehabt, da grenzt ein Hundeauslaufgebiet direkt an ein - nicht anderes aussehendes Gebiet an und es kam häufiger zu "Übertretungen" und eben auch zu exorbitanten Bussgeldern. Weil eben ausserhalb der, natürlich unsichtbaren, Grenze, Leinenzwang herrscht und es hält sich das Gerücht, das Kontorlleure mit mieser Laune oder solche, die einen schlechten Tag habe, sich dorthain aufmachen, um mal ordentlich auf den Putz zu hauen. Gerüchte.....


    Sundri


    P.S. ich hab aber in meinem ganzen Leben, mit all meinen Hunden, noch nirgendwo Ärger bekommen, weder mit Leine noch ohne..... und wenn mir einer sagt "die Leine ist zu lang" dann bedanke ich mich schlicht, entschuldige mich und sag "nächstes Mal, verlassen Sie sichd arauf, nehm ich eine andere, ich halte jetzt meinen Hund bis zum Auto kurz" und auch dann passiert nichts, denn eigentlich steht vor dem Ticket die Verwarnung bzw. Aufklärung. Schwierig wird es bei uns für die Hardcoreleinenverweigerer, die haben nämlich meistens nicht mal eine dabei.

  • Zitat

    Wo hast du denn diesen Flyer gefunden? Gibts den im Internet? Oder ist damit direkt nur deine Gemeinde gemeint?


    Das gilt nur hier für die Gemeinde, das kann jeder Ort für sich anders regeln.

  • Ich wohne ja auch in Niedersachsen und habe gerade mal nachgeschaut. Bei uns steht Hunde sind
    in dieser Zeit an der Leine zu führen. Näheres steht da nicht.
    Warum sind denn Schlepp- und Flexileinen keine normalen Leinen? Wenn die nicht ausdrücklich ausgeschlossen
    sind, sind das für mich auch ganz normale Leinen. Sie erfüllen ja auch den Zweck, dass die Hunde nicht von den Wegen abweichen können und so das Wild stören.

  • Zitat


    Warum sind denn Schlepp- und Flexileinen keine normalen Leinen? Wenn die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind das für mich auch ganz normale Leinen. Sie erfüllen ja auch den Zweck, dass die Hunde nicht von den Wegen abweichen können und so das Wild stören.


    Fasane oder Rebhühner (oder auch andere Tiere) aufscheuchen/stören kann ein Hund an der SL/Flexi sehr wohl, da diese Leinen ihm ja die Möglichkeit geben, sich abseits des Weges zu bewegen. Mehr Bewegungsfreiheit ist ja hier Sinn und Zweck.
    (Ich muss aber sagen, dass mein Hund ganzjährig meistens an der 10m-SL läuft und ich nehm in der BuS nicht extra ´ne kürzere. Mein Hund darf die Wege aber in der Regel eben nicht verlassen.)

  • Zitat

    Fasane oder Rebhühner (oder auch andere Tiere) aufscheuchen/stören kann ein Hund an der SL/Flexi sehr wohl, da diese Leinen ihm ja die Möglichkeit geben, sich abseits des Weges zu bewegen. Mehr Bewegungsfreiheit ist ja hier Sinn und Zweck.
    (Ich muss aber sagen, dass mein Hund ganzjährig meistens an der 10m-SL läuft und ich nehm in der BuS nicht extra ´ne kürzere. Mein Hund darf die Wege aber in der Regel eben nicht verlassen.)


    Das kann man auch an einer Normalen Leine und wer führt sein Hund den nur auf Steinweg aus ?

  • Die Gefahr ist aber deutlich hoeher bei langen Leinen :muede:



    Ich wuerd beim OA anrufen und mir das entsprechende Gesetz nennen lassen.. Wenn man denen nicht dumm kommt, ist das kein Thema. Wo liegt das Problem?

  • Also für Niedersachsen und Hannover kenne ich keine Leinenlänge. Im Gesetz steht nur, es muss ne Leine dran. Mehr nicht. Definitionen oder ergänzende Bestimmungen kann ich seit Jahren keine finden. Grundsätzlich würde eine auf Gemeindeebene erlassene Bestimmung auch nichts ändern, wenn ich richtig aufgepasst habe im Studium, denn das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung bliebe das übergeordnete Gesetz und hätte somit Bestand.


    In der Praxis wurde ich in 13 Jahren nie verwarnt, wenn ich ne 8m Flexi dran hatte (mit nem Deutsch Drahthaar, also optisch jagend wirkend, da hat auch keiner ein Auge zu gedrückt), da soll mir auch mal einer anständige Argumente bringen, dass 8m neben stark frequentierten Spazierwegen, auf denen auch Autos/landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren, irgendein Tier brüten will.... aber wir wollen uns ja hier in keine Grundsatzdiskussion verstricken....(kurz hochgekocht, sorry :D) es ist eine Leine dran, an der ich den Hund mit einem Handgriff stoppen kann, das sollte genügen.


    Ich denke, so lange die Leine geeignet ist, den Hund vom wilden stöbern weit neben der Wege abzuhalten, kann einem da keiner was. Bei ner 20m Schleppe kann man da schon drüber nachdenken, ob das noch der Fall ist, bei ner 8m-Flexi (oder 10 m Schlepp) ist der Radius ja schon begrenzt, zumindest so weit, dass der Hund vermutlich eh nicht so weit gehen kann, dass er in bebrütetes Gebiet kommt bzw auf abgelegte Jungtiere trifft. Denn direkt neben dem Weg lässt sich ja eher kein wildes Tier nieder, sofern es sich um frequentierte Wege handelt.


    Gesetze werden eben immer auch Auslegungssache bleiben, die geforderte Leine muss dem Sinne des Gesetzes genügen (hier, dass die Wildtiere nicht gestört werden), eine weitere Bestimmung scheint es nicht zu geben und im fall der Fälle muss der Einzelfall beurteilt werden, wie bei vielen anderen Gesetzen auch. Gegen übereifrige §§-Reiter helfen dann nur ruhig und sachlich bleiben, gute Argumente haben, die Rechtslage kennen und sich zur Not auch mal gegen Willkür wehren.... Bei einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige kann man ja auch nochmal schriftlich Stellung nehmen, das würde ich im Falle einer angeblich zu langen Leine immer tun. Kenne aber keine Fälle, in denen es zu einer Anzeige trotz Schleppleine kam, man sollte es vielleicht aber auch nicht ausreizen (20m Schleppe...naja, dann kann ich auch gleich frei laufen lassen und sagen "der kommt sofort wenn ich rufe").


    Und noch kurz zu meiner persönlichen Stellung: Ich bin strikt gegen den generellen Leinenzwang, für mich völlig unsinnig, wenn im Vorsatz des Gesetzes steht, dass Hunde "nicht streunen oder wildern" dürfen und zwar das ganze Jahr über. Tun sie das nicht, stören sie auch während der Brut und Setzzeit keine Tiere..... aber nun ja, vielleicht wird es ja bald gekippt...

  • Zitat


    Ist es eben nicht, sonst hätten die hier schon mir über 100 Strafzettel geben.



    Tatsache! Habe gerade nochmal den entsprechenden § gelesen.
    Hier im Wald steht nur irgendwo so ein Schild mit einer 2m Leine, aber dann ist das wohl nicht rechtlich festgelegt. :smile:

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