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Hey liebe Foris,
in meinem Bekanntenkreis gibt es aktuell folgenden Sachverhalt:
Meine Bekannten sind mit ihren drei Hunden anfang diesen Jahres umgezogen. Die Hunde waren bei der Wohnungsbesichtigung dabei, es wurde eine schriftliche Haltungsgenehmigung erteilt.
Nun gab es diverse Beschwerden von Nachbarn (gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, soll hier nicht zum Thema gemacht werden) und sie haben Post von ihrer Vermieterin erhalten. Sie hat bis Mitte Mai eine Frist gesetzt, die Hunde abzuschaffen oder alternativ eine fristlose Kündigung angedroht. Vorher wurde nicht kommuniziert, aber auch das ist eher nebensächlich.
Nun ist die Situation ziemlich blöd, denn dass die Vermieterin die Tierhaltungserlaubnis widerrufen kann, ist wohl rechtlich klar. Meine Frage ziehlt also eher auf die gesetzte Frist ab. Bis Mitte Mai sind es ja nur etwas mehr als 5 Wochen. Natürlich werden die Hunde nicht abgeschafft, meine Bekannten müssen also innerhalb dieser Zeit eine neue Wohnung finden. Was ja mit drei Hunden zeitlich knapp werden kann...
Also, wer kennt sich aus, was kann man da am Klügsten tun? Werden sie wirklich fristlos gekündigt, wenn die Hunde bis Mitte Mai noch da sind? Und was bedeutet eine fristlose Kündigung? Wäre das dann auf den Tag zum 15. Mai?
Es geht prinzipiell nicht darum, die Tierhaltungsgenehmigung irgendwie aufrecht zu erhalten oder den Widerruf anzufechten. Meine Freunde fühlen sich dort in der Wohnung nicht mehr wohl und würden wohl so oder so ausziehen. Es geht jetzt nur noch um den Zeitraum für die Wohnungssuche.
Vielen Dank!
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Das sollten Sie wissen
•Ihr Vermieter kann Ihnen nur fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund dazu hat.
•Der häufigste Kündigungsgrund ist ein erheblicher Rückstand der Miete. Ihr Vermieter muss Sie in diesem Fall vorher nicht abgemahnt haben.
•Sie können innerhalb einer Schonfrist die rückständige Miete zahlen und die fristlose Kündigung dadurch unwirksam machen.
•Auf eine Pflichtverletzung wie die Störung des Hausfriedens muss Sie der Vermieter zunächst hinweisen. Erst wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern, kann er fristlos kündigen.
•Ihr Vermieter kann Sie nicht eigenmächtig auf die Straße setzen. Er muss dazu Räumungsklage einreichen.
•Erst wenn diese wirksam ist, kann Ihr Vermieter die Angelegenheit einem Gerichtsvollzieher übergeben.
•Lassen Sie es nicht so weit kommen und informieren Sie sich vorher über Ihre Rechte.Das sollten Sie tun
•Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und kurzfristig Ihre Wohnung räumen sollen: Nicht jede Kündigung ist wirksam.
•Überprüfen Sie die Kündigung. Wurde ein Kündigungsgrund angegeben? Falls nicht, ist die Kündigung unwirksam.
•Haben Sie vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten? Falls nicht, kann die Kündigung unwirksam sein.
•Sind Sie wegen Mietrückstands gekündigt worden, können Sie die Kündigung unwirksam machen, indem Sie den Rückstand vollständig zahlen. Setzen Sie sich dazu bei Bedarf mit dem Sozialamt oder Ihrem Jobcenter in Verbindung: Die Behörden können unter Umständen Ihre Miete vorläufig übernehmen.
•Haben Sie deshalb weniger Miete gezahlt, weil Sie von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch gemacht haben, sollten Sie sich umgehend mietrechtlich beraten lassen und sich gegen die fristlose Kündigung wehren.
.Sie genießen als Mieter einer Wohnung Kündigungsschutz. Nur in gesetzlich klar umrissenen Fällen ist eine Kündigung durch Ihren Vermieter möglich. Eine Räumung der Wohnung gegen Ihren Willen ist darüber hinaus nur dann durchsetzbar, wenn die Kündigung von einem Gericht geprüft und als wirksam bestätigt wurde. Geraten Sie daher nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und aufgefordert sind, Ihre Wohnung kurzfristig zu räumen.Wenn Ihr Mietvertrag fristlos gekündigt wurdeNur in Ausnahmefällen kann Ihr Vermieter das Mietverhältnis beenden, ohne eine Frist einzuhalten – zum Beispiel, wenn Sie derart schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen haben, dass Ihrem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder Sie mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug sind.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/fristl…ietvertrag/#ixzz2xodUoycD
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Ich würde mich in einem solchen Fall an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund wenden.
Gegen die fristlose Kündigung könnten sie angehen, das würde auf jeden Fall schon mal etwas Aufschub schaffen um eine neue Wohnung zu finden. Aber was genau zu tun ist sollten deine Bekannten wirklich mit jemandem besprechen, der sich den Fall näher anschauen kann und sich damit auskennt..
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Danke für die Antworten soweit, ich werde den Link mal weitergeben.
Ich habe meinen Freunden auch schon geraten, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Allerdings haben sie da Bedenken wegen wohlmöglich hoher Kosten. Ich werde deswegen den Tipp mit dem Mieterschutzbund mal weitergeben.Hat hier vielleicht sonst noch jemand speziell Erfahrungen mit dem Entzug der Hundehaltungserlaubnis und den dazugehörigen Fristen? Kann das Nicht-Abschaffen der Hunde ein Grund für eine fristlose Kündigung sein?
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Eine Erstberatung beim Anwalt ist nicht so teuer. Einfach vor Terminabsprache klären. Im
Mieterschutzbund muß man, glaube ich, Mitglied sein.
Vorteile beim Anwalt (für Mietrecht) ist, dass er die Sache emotionslos sieht und einem sachlich
die Rechtslage erklären kann.
Sollte das Verhalten der Hunde die Ursache sein sollten deine Bekannten das ehrlich hinterfragen,
wie viel ist an den Vorwürfen wahr. Was kann man tun um dieses abzustellen im Hinblick auf zukünftige
Wohnungen. Einfach um nicht erneut dadurch Probleme zu bekommen. -
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Meiner Meinung nach liegt es nicht an den Hunden, sondern an den *speziellen* Nachbarn. Da kann man auch gehörig Pech haben. Die letzten fünf Jahre haben sie mit derselben Hundekonstellation in zwei anderen Wohnungen vollkommen unbehelligt zur Miete gewohnt. Sie sind nur umgezogen, weil sie raus ins Grüne wollten. Aber genau darüber wollte ich hier eigentlich nicht schreiben, weil es letztlich für die rechtliche Situation vollkommen irrelevant ist.
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Na gut, dann brauchen sie sich ja in der Richtung keine Gedanken machen bei der Suche nach einer
neuen Wohnung.
Ich hatte das letztes Jahr auch, da haben sie die Nachbarn beschwert über den Dreck und die Hundehaare
im Treppenhaus. Schon klar, Hundehaare vom Yorkie , noch blöder geht's nimmer. Ich bin dann
aber trotzdem umgezogen weil ich auch keinen Bock auf ständige Nerverei hatte. Das war eine gute Idee,
jetzige Wohnung ist doppelt so groß, mit Garten und im Erdgeschoß, aber zu selben Preis.
Manchmal weiß man erst hinterher wozu was gut ist
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