Was wäre wenn....? (Frage zu Wesenstest / Anzeige)
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Hallo liebe Foris,
wie einige von euch bestimmt wissen habe ich seit letztem Sommer einen zweiten Hund, der recht problematisch ist. Er setzt (bzw. er will) (manchen) Joggern und Radfahrern hinterher, das ist eins der Hauptprobleme. Wir haben jetzt eine Hundetrainerin, aber im Moment ist das Problem noch nicht behoben. Ich führe ihn natürlich IMMER mit Maulkorb und an der Leine. Jetzt würde ich gerne wissen was passieren würde, wenn der Hund z.B. an einem Jogger hochspringt (ich kann das in 99,8% der Fälle vermeiden, bisher ist es seit ich ihn habe 1 mal bei einem lautlosen Jogger der von hinten kam und einmal bei einem Radfahrer passiert, der mit einem Mordskaracho um die Kurve kam... ich hatte keine Chance irgendwie zu reagieren), und dieser mich deswegen anzeigt. Was wird dann passieren? Muss mein Hund dann einen Wesenstest machen? Den würde er nie bestehen, alleine schon wegen seiner Angstaggression und ich würde es auch nie zu Situationen kommen lassen, die dort getestet werden (z.B. alleine irgendwo anbinden oder so). Maulkorb und Leine haben wir ja eh schon immer dran, das wäre für mich also kein Einschnitt, aber wird dann z.B. die Leinenlänge auf 2m begrenzt (ich hab ihn auf freier und gut übersichtlicher Flur an einer Flexi, auf Wegen natürlich kurz) und / oder ich muss mehr Steuer zahlen oder fliege aus meiner Hundehaftpflicht? Hoffe mir kann jemand helfen, ich hoffe ja nicht dass es mal dazu kommt dass mich jemand anzeigt, aber ich würde gerne wissen was in so einem Fall auf mich zukommt...
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Hi
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Ich weiss nicht wie das in deinem Bundesland ist, aber hier in NRW kann ein Hund auch schon als gefährlich eingestuft werden wenn er in gefahrdrohender Weise einen Menschen anspringt.
Wenn wirklich mal was passiert, würde ich ganz kleine Brötchen backen, mich 1000 mal entschuldigen und erzählen das ihr mit einer Hundetrainerin an der Lösung des Problems arbeitet.
Und hoffen das es zu keiner Anzeige kommt.Sollte es zu einer Anzeige kommen, kommt es auf den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes bzw. den Amtstierarzt an.
Manch einem wird es reichen das der Hund mit Maulkorb gesichert ist und an dem Problem gearbeitet wird.
Ein anderer wird vielleicht einen Wesenstest fordern. Beim nicht bestehen gibt's lebenslangen Leinen- und Maulkorbzwang und, je nach Gemeinde, erhöhte Steuer (teilweise sogar das 10 fache der normalen).
Bei einem als gefährlich eingestuften Hund muss man ausserdem besondere Vorschriften befolgen was die Unterbringung anbelangt (höhe des Gartenzauns ect.) -
Zitat
einem Radfahrer passiert, der mit einem Mordskaracho um die Kurve kam... ich hatte keine Chance irgendwie zu reagieren), und dieser mich deswegen anzeigt.
Erst mal eine Gegenanzeige machen.
Der Radfahrer hat hier die Sorgfalltspflicht nicht beachtet. Als Radfahrer bin ich verpflichtet vorrausschauend zu fahren und meine Fahrgeschwindigkeit auf Wegen, die zur gleichen Zeit auch von Fußgängern bebnutzt, anzupassen. Er muss immer mit Schrecksekunden rechnen.Ein Radfahrer, der auf einem Waldweg bei hoher Geschwindigkeit und geringem Seitenabstand einen Fußgänger von hinten berührt, haftet für dessen Schäden allein (LG Lübeck, NZV 2012, 175). Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit dem Fußgängerverkehr auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen. Den Radfahrer treffen insbesondere dann erhöhte Sorgfaltspflichten, wenn er sich dem Fußgänger von hinten unbemerkt nähert. Auch mit Unaufmerksamkeiten und Schreckreaktionen der Fußgänger muss der Radfahrer dann rechnen. Der Radfahrer muss daher in solchen Situationen ausreichenden Sicherheitsabstand halten und nötigenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Mehr zu den Rücksichtnahme-Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf gemeinsamen Verkehrsflächen finden Sie in der aktuellen Auflage von Recht für Radfahrer.
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