"Das hat er grade NICHT wirklich gemacht!"
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Jaein. Hier greift vmtl. die Tiergefahr (oder so ähnlich heißt das). Andrerseits gilt diese ebenso für Katzen - denk ich.
Ich könnte mir vorstellen, dass - sollte man damit vor Gericht gehen - das Urteil sehr vom Richter und/oder wie gut/schlecht die jeweiligen RAs sind, abhängt.
Eine Versicherung wird vmtl. den Weg des geringsten/kostengünstigsten Widerstands gehen - und das ist halt eine 50/50-Lösung. So extrem teuer sind TA-Kosten ja nicht, da lohnt sich das führen eines Rechtsstreits nicht.
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- Vor einem Moment
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Wenn dein Hund den Einbrecher auf deinem Grundstück verletzt, dann muss auch deine Versicherung einspringen. In der Vorstellung der Versicherungen darf ein Hund einfach kein Lebewesen verletzen. Falls doch, bekommt man eine Teilschuld zugewiesen.
Wäre es bei meiner Freundin nur ein Hund gewesen, hätte ihre Versicherung die Hälfte bezahlt.
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Wenn dein Hund den Einbrecher auf deinem Grundstück verletzt, dann muss auch deine Versicherung einspringen. In der Vorstellung der Versicherungen darf ein Hund einfach kein Lebewesen verletzen. Falls doch, bekommt man eine Teilschuld zugewiesen.
Wäre es bei meiner Freundin nur ein Hund gewesen, hätte ihre Versicherung die Hälfte bezahlt.
Gut, dass ich weder Grundstück noch Katze habe.
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Das kann m.E. nicht sein. Wäre ja auch völlig verrückt - überspitzt formuliert: Verletzt sich ein Dieb beim Einbruch in mein Haus, müsste meine Haftpflicht zahlen. Crazy!
Ähm, aber genau so ist es doch? Verletzt sich der Einbrecher in deinem Garten, in den er widerrechtlich eingedrungen ist, haftest du trotzdem …
Und für deine Hunde bist du natürlich ebenso verantwortlich. Die sollten auch besser keine Einbrecher beißen … keine Katzen im Garten töten und auch nicht das Nachbarskind anfallen, wenn es über den Zaun geklettert ist, um seinen Ball wiederzuholen.
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Das kann m.E. nicht sein. Wäre ja auch völlig verrückt - überspitzt formuliert: Verletzt sich ein Dieb beim Einbruch in mein Haus, müsste meine Haftpflicht zahlen. Crazy!
Ähm, aber genau so ist es doch? Verletzt sich der Einbrecher in deinem Garten, in den er widerrechtlich eingedrungen ist, haftest du trotzdem …
Und für deine Hunde bist du natürlich ebenso verantwortlich. Die sollten auch besser keine Einbrecher beißen … keine Katzen im Garten töten und auch nicht das Nachbarskind anfallen, wenn es über den Zaun geklettert ist, um seinen Ball wiederzuholen.
Das stimmt natürlich alles und hat ja auch seine Berechtigung, dass ich hafte.
Trotzdem muss ich schlucken, wenn ich darüber nachdenke, dass ich theoretisch für die Tierarztkosten einer Freigänger-Katze aufkommen muss, die durch meinen Garten latscht und vom Hund eine gelangt bekommt. (Und bevor hier gleich wieder einer heult: Ich mag Katzen.)
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