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Mit der Aussage "Deine Nachbarin kann dir gar nichts" wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Bei genügenden Beschwerden muss der Vermieter tätig werden. Sollte die Dame auch noch die Miete kürzen wegen Lärmbelästigung, hat man schnell ein Problem mit dem Vermieter und ja: Er kann eine Erlaubnis auch wieder entziehen.
Ich würde die anderen Nachbarn ins Boot holen und mir von denen schriftlich bestätigen lassen, dass euer Hund nicht bellt, sollte da was von deinem Vermieter bzgl. der Beschwerde kommen.
Richtig! Aus Vermietersicht unterschreibe ich das ganz genau so!
Wobei der zweite Abschnitt bereits ein Problem darstellt.
Wenn Mieter die Miete kürzen, werden andere Mieter nicht bestätigen dass da nichts ist.
Jeder Vermieter kann, mit Begründung wohlgemerkt! - jederzeit eine Einwilligung widerrufen. -
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Also kann die einfach etwas behaupten? Das kanns doch nicht sein.
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Richtig! Aus Vermietersicht unterschreibe ich das ganz genau so!
Wobei der zweite Abschnitt bereits ein Problem darstellt.
Wenn Mieter die Miete kürzen, werden andere Mieter nicht bestätigen dass da nichts ist.
Jeder Vermieter kann, mit Begründung wohlgemerkt! - jederzeit eine Einwilligung widerrufen.Na ja, aber der Vermieter bzw. die anderen Mieter müssen beweisen, dass der Hund tatsächlich über ein normales Maß hinaus gebellt hat.
Ich würde es notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Natürlich kann der Vermieter seine Einwilligung widerrufen. Aber der Mieter kan diesem Widerrruf widersprechen.
Und dann muss ein Richter entscheiden.Die Frage ist, ob der Vermieter sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen würde, oder ob er nicht noch vorher einlenkt, bzw. den Sachverhalt fair prüft.
Selbst falls er kündigt, weil man den Hund nicht abschafft, kann man diese Kündigung vor Gericht anfechten. -
Ich würde einfach auch für die Zukunft versuchen zu vermeiden, dass der Hund in der Zeit so viel bellt (also ich finde 7 Minuten sehr lang).
Bei mir schreien Kindern, so gut wie jeden Morgen vor meinem Fenster um eine bestimmte Uhrzeit. Wenn man mal schlafen muss/kann/sollte/will regt einen das richtig auf (okay man schaltet teilweise von gute Laune auf richtig miserable). Und nach 5 Minuten Dauergebrüll kann ich nicht mehr schlafen. Wenn man das nie erlebt hat, dann kommt einem das vielleicht kleinlich vor, aber ich verstehs.
Die Art von der Nachbarin ist daneben, aber 7 Minuten, das bekommst du doch sicherlich verkürzt oder? auch wenn es rechtlich erlaubt ist/sein sollte....
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Es war ein einziges Mal und auch nur, weil der Hundetrainer (=fremde Person) da war.
Zukünftig kommt das in der Art nicht mehr vor, weil ich in der Regel keine Fremden in die Wohnung lasse. Dieses mal ging es nicht anders. Deswegen bin ich mir auch sicher, dass das Bellen in der Form nicht mehr vorkommt.
Sonst bellt sie praktisch nicht -
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Na ja, aber der Vermieter bzw. die anderen Mieter müssen beweisen, dass der Hund tatsächlich über ein normales Maß hinaus gebellt hat.
Ich würde es notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Natürlich kann der Vermieter seine Einwilligung widerrufen. Aber der Mieter kan diesem Widerrruf widersprechen.
Und dann muss ein Richter entscheiden.Die Frage ist, ob der Vermieter sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen würde, oder ob er nicht noch vorher einlenkt, bzw. den Sachverhalt fair prüft.
Selbst falls er kündigt, weil man den Hund nicht abschafft, kann man diese Kündigung vor Gericht anfechten.Als Vermieter muss ich nicht beweisen, dass der Hund übermnäßig bellt. Der Vermieter hat die Interessen der anderen Vermieter auch zu vertreten. Und wenn andere Mieter so weit sind, dass sie die Miete kürzen, dann ist einfach Schluss mit lustig.
Ein einfaches Lärmprotokoll der anderen Mieter reicht völlig aus.
Ich gehe damit auch vor Gericht. Und ich habe da auch im Intersse der anderen Mieter gewonnen. -
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Als Vermieter muss ich nicht beweisen, dass der Hund übermnäßig bellt. Der Vermieter hat die Interessen der anderen Vermieter auch zu vertreten. Und wenn andere Mieter so weit sind, dass sie die Miete kürzen, dann ist einfach Schluss mit lustig.
Ein einfaches Lärmprotokoll der anderen Mieter reicht völlig aus.
Ich gehe damit auch vor Gericht. Und ich habe da auch im Intersse der anderen Mieter gewonnen.Und was, wenn das Lärmprotokoll an den Haaren herbeigezogen ist? Hat der Beschuldigte dann einfach Pech gehabt?
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Und was, wenn das Lärmprotokoll an den Haaren herbeigezogen ist? Hat der Beschuldigte dann einfach Pech gehabt?Dann wird ein Richter entscheiden, wer Recht hat bzw einen Vergleich machen.
Ich würde mir aber erstmal keine allzu großen Sorgen machen. Mach dein Lärmprotokoll (auch Alleinseinzeiten notieren, auch wenn Hundi nicht gebellt hat) und versuche ansonsten der "netten" Nachbarin aus dem Weg zu gehen, bzw verhalte dich normal wie immer und lass dich nicht auf Provokationen ein.
Bis ein Vermieter einschreitet dauert es in der Regel ein Weilchen, weil der ja nicht bei jedem Pups sofort Kündigungen verteilt. -
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Es war ein einziges Mal und auch nur, weil der Hundetrainer (=fremde Person) da war.
Zukünftig kommt das in der Art nicht mehr vor, weil ich in der Regel keine Fremden in die Wohnung lasse. Dieses mal ging es nicht anders. Deswegen bin ich mir auch sicher, dass das Bellen in der Form nicht mehr vorkommt.
Sonst bellt sie praktisch nichtOkay, ich wollte es nur klarstellen
Es bringt mir nämlich nichts, wenn die Kinder insgesamt nur 10 Minuten am Tag schreien, wenn mindestens die Hälfte davon mir morgens den Schlaf raubt
Vielleicht beruhigt sie sich auch wieder. Kann ja sein, dass an dem Tag alles zusammen kam.
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Kann eine einzige Beschwerde wirklich dazu führen, dass wir Holly abgeben sollen (was wir eh nicht werden. Eher suchen wir ne andere Wohnung).
Ich denke, man sollte - trotz aller hier berechtigten Einwände und Beispiele (von wegen Miete kürzen) - einfach auf dem Teppich bleiben. Ein Hund bellt einmal tagsüber und darüber will sich besagte Nachbarin beschweren. Soll sie doch tun - was sollte darauf hin schon groß passieren?
Vielleicht wird die TS darauf hingewiesen, ihren Hund in Zukunft ruhig zu halten zu den Ruhezeiten, die im Mietvertrag angegeben sind. Soweit ich weiß, sind aber solche Ruhezeiten tagsüber eh nicht mehr wirklich gültig sind. Zumindest habe ich vor Jahren Rat gesucht, weil ein Typ zwei Häuser weiter drei Boote restaurierte und über mehrere Wochen von vormittags bis früh abends abschliff und hämmerte - einen irren Lärm verursachte - ich bin fast verrückt geworden, war total genervt, denn auch ich musste arbeitsbedingt auch mal am Mittag schlafen. Ein befreundeter Anwalt sagte mir, dass es keine gesetzlichen Ruhezeiten mehr gibt tagsüber und ich keinen Erfolg mit einer Anzeige haben werde.
Abgeshen davon kann man doch mehrfach nachlesen, das es Urteile gibt, wonach das Bellen eines Hundes bis 10 Minuten am Stück zu tolerieren ist.
Also, wozu sich aufregen - bisher ist doch alles im grünen Bereich.
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