Bekannte mit Behinderung verliert evtl. ihren Hund.

  • Guten Tag,
    eine Bekannte die ich in einer Reha-Klinik kennengelernt habe braucht Rat.


    Sie ist 54 und 50 % behindert.
    Durch Arthrose und Diabetes ist sie schwer eingeschränkt.
    Sie ist zur Zeit Beamtin mit Teilzeit-Beschäftigung.


    Die werte Dame hat vor 3 Monaten einen Hund aus Italien errettet da, ihr alter tierischer Begleiter das Zeitliche gesegnet hatte.


    Sie arbeitet im Rythmus 1 Tag von zu Hause 1 Tag im Amt.
    Bisher hatte sie jemanden der sich an den Tagen wo sie im Amt arbeitet um den Hund gekümmert hat.
    Jetzt ist jedoch diese Person ausgefallen.
    Nun ist es selbstverständlich nicht möglich diesen Hund immer einen kompletten Tag alleine zu lassen was sich hier von selbst erklärt.
    Im Amt ist ihr Hund im privaten Sinne strengstens verboten.


    Zum Hund :
    Es ist eine ca. 8-9 Jahre Alter Mischling mit ca. 30 cm Schulterhöhe.
    Ein sehr ruhiger und anhänglicher Hund ohne jegliches erkennbares Aggressionspotenzial , Macken etc...
    Bellt nicht, schnappt nicht, legt sich selber ab.


    In welcher Hinsicht ist es möglich für sie den Hund zur Arbeit dennoch mitnehmen zu können ?
    Eine Schreiben ihres Behindertenbeauftragten das sie ihren Hund als Psychische Stütze braucht ?
    Eine Aufwendige Ausbildung zum Assistenzhund der aufgrund ihrer Erkrankung das Recht hätte mitzukommen ?


    Sie ist eine nette aber auch gebeutelte Person die wenn sie ihren Hund verlör zugleich auch ihre letzte Hoffung verlieren würde.


    Habt ihr Ideen und Tipps ? Falls ihr Fragen habt, so fragt ;) .


    Gruß Jannis.

  • Wie lang ist er denn alleine an dem Tag immer?Ist es nicht am einfachsten,sich um eine neue Betreuung zu bemühen?Notfalls Pension oder so?Scheint mir einfacher,als ein "Kampf" mit dem Amt.

  • Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, der Hund braucht dafür erst eine Therapiehundausbildung, oder?


    Ich würde mir wirklich ne alternative Betreuung suchen. Man braucht eh immer mehrere Optionen, da andere Menscen ja auch ihre Termine haben.
    Ja, das kostet erst Mal Geld, aber langfrsitig findet man vielleciht auch einen anderen HH mit dem man dann 'hundetauschen'machen kann.
    Für mich ist das kein Abgabegrund. Sie arbeitet drei Tage die Woche, mehr nicht. Da wird sich doch sicher jemand finden.

  • Wenn die Frau den Hund über eine Tierschutzorganisation vermittelt bekam, soll sie dort mal nachfragen. Manchmal kennen die Tierschützer noch weitere Leute vor Ort, die ggf. den Hund an den Tagen betreuuen könnten, wo er alleine wäre.

  • Hundepensionen und Hunde-tagesstätten sind für's erste evt. auch ein Option. Leider wohnt ihr ja etwas ländlcih, da gibt es so was nciht so oft, aber in Lage gibt es ne Hundeschule. Da würde ich mal nachfragen, ob die potentielle Betreuer kenne. Wer professionell mit Hudnen arbeitet hat in der Regel ein sehr grosses Netzwerk voller hunde-affiner Menschen. Ein unkomplizierter, älterer aber nicht alter Hund, der gut nebenher läuft wird tagsüber eher mal aufgenommen als ein pubertierender Jungspund.

  • Zitat

    Wie lang ist er denn alleine an dem Tag immer?Ist es nicht am einfachsten,sich um eine neue Betreuung zu bemühen?Notfalls Pension oder so?Scheint mir einfacher,als ein "Kampf" mit dem Amt.


    :gut:

  • Moin, danke für die antworten.
    Ich wohne in Lage, sie wohnt in Würzburg. :-)
    Man wird sehen was sich erreichen lässt.
    Ein andere person in der Nähe die den Hund an Arbeitstagen aufnimmt halte ich auch für eine gute Idee.


    Gruß Jannis.

  • Wenn der Arbeitgeber Hunde am Arbeitsplatz verbietet gilt das auch für Mitarbeiter, die eine Behinderung haben. Eine Ausnahme wäre wohl ein Blindenhund, trifft aber für den geschilderten Fall nicht zu. Deine Bekannte sollte sich ohnehin um eine alternative Betreuungsmöglichkeit bemühen, denn was wird aus dem Hund, wenn sie z.B. ins Krankenhaus muß?

  • Zitat

    Wenn der Arbeitgeber Hunde am Arbeitsplatz verbietet gilt das auch für Mitarbeiter, die eine Behinderung haben. Eine Ausnahme wäre wohl ein Blindenhund, trifft aber für den geschilderten Fall nicht zu. Deine Bekannte sollte sich ohnehin um eine alternative Betreuungsmöglichkeit bemühen, denn was wird aus dem Hund, wenn sie z.B. ins Krankenhaus muß?


    Sehe ich ganz genau so. Insofern ärgert es mich (die selbst eine GdB von 80% hat) ehrlich gesagt auch, das Problem in Zusammenhang mit der Behinderung zu setzen bzw. zu versuchen, daraus eine Begründung für den Hund am Arbeitsplatz ableiten zu wollen.

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