-
-
Hallo an alle, die sich in ihrem/ihren Hundeleben mal mit Versicherungsgeschichten rumschlagen mussten...
ich stecke gerade gedanklich in einer Zwickmühle.
Vielleicht könnt ihr mir helfen, diese aufzudröseln:Fall:
Hermann wurde ja Ende Februar von einem freilaufenden Hund schwer verletzt.
Knapp geschildert - Hermann an der Schlepp (in der Hand, kein großer Abstand), freilaufender Hund um's Eck. War nicht einsichtig, wir konnten nicht verhindern, dass die Hunde aufeinander treffen.
Da Hermann zu dem Zeitpunkt seinen Umgang zu Fremdhunden normalisiert hatte, der andere frei lief und auch keine Warnung oder ähnliches kam, hatte ich erstmal abgewartet, um keine Pferde scheu zu machen.Annäherung war auch in Ordnung (unsicher aber in Ordnung), Hermann erschreckte sich dann durch eine ruckartige Bewegung, sprang zurück und bellte einmal(!). Der andere Hund ging unmittelbar zum Angriff über. Schwere Verletzungen im Gesicht (mehrere Löcher in der Lefze, ca. 5cm großes Loch zwischen den Augen bis zum Knochen) und Brust/Hals-Bereich (4 Löcher, als ein glatter Biss durch).
Hermann hatte zwar Panik, hat sich aber nicht gewehrt.Das ganze hat vllt 5 Sekunden gedauert (minus die 1 Sekunde "Begrüßung"). Der andere hat kein Fell gelassen.
Ergo:
Sache für die Versicherung.
Ich hatte gleichzeitig meine eigene angerufen, die mir nach geschildertem Hergang mitteilte, dass mir die volle Tierarztsumme zusteht. Falls diese nicht käme, solle ich das an sie weiterleiten; sie würden sich darum kümmern.Versicherung der Gegenpartei folgte mit einem 250€ Angebot (Gesamtsumme war am Ende 470€). Ich legte Widerspruch ein und rief erneut meine Versicherung an, um diesen das nun weiterzureichen.
Meine Versicherung dann auf einmal: Nö... sie trifft keine Schuld, also ist das nicht unsere Sache.
Nichts mehr von "Wir kümmern uns darum".Die Reaktion auf den Widerspruch kam heute an.
Sie hätten mir am Mittwoch 234,51€ überwiesen. Das entspricht exakt 50% der Endsumme (und offensichtlich weniger als die anfänglichen 250€).
So... jetzt meine gedankliche Zwickmühle:
Die Versicherung schreibt mir eine 50%ige Teilschuld zu. Rein gedanklich: In diesem Sinne müsste ich also sehr wohl "Schuld" sein; habe ich dann nicht letztlich doch Anspruch darauf von meiner eigenen Versicherung wenigstens einen weiteren Teil zu erhalten?
Ich muss zugeben, dass ich gerade wirklich angepisst bin.
MEIN Hund wird schwer verletzt. MEIN Hund war an der Leine. Wären beide an der Leine gewesen, wäre nichts passiert. Hätte ich wenigstens eine Warnung erhalten, wäre wohl auch nichts oder weniger passiert.
Die Gegenpartei kommt jetzt aus dieser Geschichte heraus, OHNE einen Cent bezahlen zu müssen (hat ja seine Versicherung übernommen)Aber !ICH! muss jetzt die 50% aus eigener Tasche bezahlen?
Teilt mir ruhig mit, wenn ich falsch denke, aber ich fühle mich gerade ziemlich unfair behandelt.
Selbst wenn die Gegenversicherung mir vorwerfen könnte, weil mein unsicherer Hund 1x (ein Mal) gebellt hat.... sorry, aber deshalb 50% Teilschuld? Und deshalb bin ich von den beiden betroffenen Privatparteien der einzige, der zahlen muss?PS: Aufgrund der Verletzungen teilten mir die behandelnden Ärzte (durch Notgeschichten sind's mehrere) mit, dass es sich nicht um "ausgeuferte Maßregelung" handelt. Es hätten gezielte Bisse mit "bösartiger" Absicht sein müssen.
Ja, Hermann war in dem Moment der unsichere Hund. Nein, bisher hatten ihn alle sicheren Hunde auch als solchen "entlarvt". Ich hatte zwar in dem Jahr 3-4 Fälle von Beißereien, dass waren aber freilaufende Hunde, die aus der Entfernung auf ihn geschossen sind (Reaktion auf Shar-Pei-Falten), aber "nur" mit ein paar Macken geendet waren, die ich selbst versorgen konnte. Auch da hatte Hermann zwar Panik, hatte sich aber nicht gewehrt.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Die Versicherung schreibt mir eine 50%ige Teilschuld zu.
Das ist mir an der ganzen Geschichte am Unklarsten ... Wie lautet denn da die Begründung für die Teilschuld?
Dein Hund war angeleint, wurde angegriffen, hat nur einmal gebelllt, sich aber nicht gewehrt - wo ist denn da die Schuld? -
Wer weiß, was die Gegenseite ihrer Versicherung angegeben hat.
-
Im ersten Schreiben gab es nur das obligatorische
"beiderseitige Tiergefahr"
Das ist halt der nächste Punkt, der mich ziemlich nervt. In diesen Versicherungsschreiben steht nur das allernötigste und selbst von dem nur die Hälfte.
Ich kenne das normalerweise, dass zB auch ein Satz zur "Widerrufsbelehrung" oder so drin steht. Nichts....Die Texte waren bisher alle (3 Stück jetzt an der Zahl) nach dem Friss oder Stirb-Prinzip.
Bettybuh: Mit der Gegenpartei gab es zwei Telefonate nach dem Unfall. Er hatte damals schon durchsickern lassen, er würde besser mal angeben, sein Hund sei auch an der Leine gewesen. Deswegen hatte ich auch direkt vehement Widerspruch eingelegt, um nochmal zu betonen, dass der andere freilaufend war. Inklusive Angabe, dass es dafür einen Zeugen gibt (mit Namen und Adresse benannt).
Edit: Also den Zeugen gibt es wirklcih. War damals mit einem Freund unterwegs.
-
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde ich in dem Fall einschalten. Ansonsten nochmal mit deiner Versicherung sprechen oder dich selbst beim Anwalt beraten lassen. Selbst blickt man da teils schwer durch und es kommt häufig auch nur auf ein Wort hin oder her an, wer was bekommt.
Ich kenne bis dato eigentlich nur Fälle, in denen jeder den Schaden, den der eigene Hund angerichtet hat, übernehmen musste. Allerdings auch unabhängig davon, wer frei lief, "angefangen" hat, etc.
-
-
bordy: Ich selbst habe keine. Möglicherweise durch meinen Vater, muss ich nochmal abklären (wobei die dann ja "Tiergeschichten" vertreten müsste).
Ich hatte halt auch mit sowas (jeder den Schaden am anderen) gerechnet. Oder, wenn man mir diesen einen bescheuerten Beller zur Last legen will, wenigstens mit einer 75:25-Regelung oder ähnliches.
-
Deine Versicherung ist für Schaden bei ANDEREN, nicht bei dir zuständig. Außer du hast einen extra Absatz mit Haftungsausfall, wobei ich nicht sicher bin, ob der hier dann greift, weil das voraussetzt, dass der andere zwar Schuld ist, aber nicht zahlt/zahlen kann.
Wie lautet denn die Begründung für die Teilschuld? Wenn das nicht stimmt, eben weiter versuchen, richtig zu stellen.
-
Zitat
Deine Versicherung ist für Schaden bei ANDEREN, nicht bei dir zuständig. Außer du hast einen extra Absatz mit Haftungsausfall, wobei ich nicht sicher bin, ob der hier dann greift, weil das voraussetzt, dass der andere zwar Schuld ist, aber nicht zahlt/zahlen kann.
Wie lautet denn die Begründung für die Teilschuld? Wenn das nicht stimmt, eben weiter versuchen, richtig zu stellen.
ZitatIm ersten Schreiben gab es nur das obligatorische
"beiderseitige Tiergefahr"
Genaue Formulierung:
Im vorliegenden Fall haften beide Hundehalter aus der beiderseitigen Tiergefahr zu gleichen Teilen.
Edit: Zwecks Schaden bei Anderen.
Also ich konnte die zweite Aussage meiner Versicherung, dass sie dafür nicht zuständig ist, letztlich schon nachvollziehen. Hatte aber auch mal beim Googlen von Fällen gelesen, wo sowas auf50% Gegenpartei 25% eigene Haftpflicht und 25% Selbstanteil
hinauslief.
-
Zitat
Im vorliegenden Fall haften beide Hundehalter aus der beiderseitigen Tiergefahr zu gleichen Teilen.
Moment mal - kann das wirklich sein? Gesetzt der Fall ich laufe mit meinem angeleinten Hund durch die Welt und ein freilaufender kommt und beißt ihn ohne Grund - dann muss ich die Hälfte des Schadens zahlen, in dem Fall die Hälfte der Tierarztrechnung für die Behandlung meines unschuldigen Hundes, der überhaupt nichts getan hat?
Rund 500 Euro sind ja noch überschaubar - aber es könnten ja auch ein paar tausend anfallen, je nach Verletzung. Wenn ich mir das nicht leisten kann, muss ich meinen Hund dann wohl einschläfern oder wie?
Das wäre ja echt Hammer ungerecht ... also, ich kann und will mir das gar nicht wirklich vorstellen.
-
Gilt ein Hund an der Schleppe überhaupt als angeleint? Das ist die Frage die ich mir als erstes stelle.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!