Gedankl. Zwickmühle Haftpflicht

  • Eigentlich muss der Verursacher die Kosten übernehmen. Die einzige Erklärung, warum dies nicht erfolgt, könnte meiner Meinung nach die Schleppleine sein und das der Hund dadurch nicht in Deinem unmittelbaren Einflussbereich war.


    Schwierig. Ich würde mir da rechtlichen Rat holen oder nochmal versuchen mit deiner Versicherung zu sprechen, zumindest wegen einer Beratung, wie du weiter vorgehen kannst/solltest.

  • Dann müsste ja aber auch eine Flexi nicht als Leine gelten? Klar, auf 8m ausgefahren, nicht. Aber wenn der Hund so in 2m Radis ist, finde ich das trotzdem an der Leine. Man kann ja auch die Schlepp kurz haben...

  • Wer den Schaden verursacht muss dafür nach dem BGB haften, es ist völlig unerheblich ob ein Hund angeleint ist, oder nicht! Dir nur die Hälfte zu überweisen ist eine Frechheit! Ich würde mich anwaltlich beraten lassen!
    Siehe 833 BGB

  • Zitat

    Eigentlich muss der Verursacher die Kosten übernehmen. Die einzige Erklärung, warum dies nicht erfolgt, könnte meiner Meinung nach die Schleppleine sein und das der Hund dadurch nicht in Deinem unmittelbaren Einflussbereich war.


    In hündischen Konfliktsituationen dieser Art (also einer angeleint, der andere nicht - der unangeleinte greift an) wird von vielen Trainern geraten den eigenen angeleinten Hund entweder abzuleinen oder wenn nicht möglich, die Leine fallen zu lassen - alleine schon, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.


    Wenn nur bei einem angeleinten Hund die komplette "Unschuld" gewährleistet bleiben würde ... ?


    Ich schließe mich Diensthundefreund an - ab zu einem Anwalt. Wo kommen wir denn da hin, wenn da wirklich eine Teilschuld vorliegen würde? Die Versicherung drückt sich meiner Meinung nach, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen und nutzt mit blabla Unwissenheit aus.

  • Zitat

    Wer den Schaden verursacht muss dafür nach dem BGB haften, es ist völlig unerheblich ob ein Hund angeleint ist, oder nicht! Dir nur die Hälfte zu überweisen ist eine Frechheit! Ich würde mich anwaltlich beraten lassen!
    Siehe 833 BGB


    Das stimmt nicht. Waren beide Hunde unangeleint, kann der Hundebesitzer des angegriffenen Hundes trotzdem eine Teilschuld von 25-50% bekommen. Liegt immer an der Versicherung, sowie dem Vorfall.


    Was Trainer raten, spielt für die Versicherung keine Rolle =)

  • Ob die Teilschuld, die dir die gegnerische Versicherung zuschreibt, berechtigt ist, kann ich dir nicht sagen. Aber deine eigene Haftpflicht wird nicht zahlen müssen. Hundehaftpflichtversicherungen zahlen nur Schäden die dein Hund bei anderen verursacht hat, für die du also Haftpflichtig bist, aber nicht die "Schäden" die dein eigener Hund erlitten hat.


    LG


    Franziska mit Till

  • Also wir hatten mit Oxi auch einmal einen Versicherungsfall.


    Beide Hunde angeleint. Oxi wurde angegriffen und hat in Notwehr mehr Schaden angerichtet als abbekommen.


    Diese HH musste 50% (ihrer Rechnung) selbst bezahlen, weil ein Tier zu haben dieses Risiko bleibt. Ich weiss den genauen wortlaut nicht mehr.


    LG Anna

  • Zitat

    In hündischen Konfliktsituationen dieser Art (also einer angeleint, der andere nicht - der unangeleinte greift an) wird von vielen Trainern geraten den eigenen angeleinten Hund entweder abzuleinen oder wenn nicht möglich, die Leine fallen zu lassen - alleine schon, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.


    Wenn nur bei einem angeleinten Hund die komplette "Unschuld" gewährleistet bleiben würde ... ?


    Ich schließe mich Diensthundefreund an - ab zu einem Anwalt. Wo kommen wir denn da hin, wenn da wirklich eine Teilschuld vorliegen würde? Die Versicherung drückt sich meiner Meinung nach, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen und nutzt mit blabla Unwissenheit aus.



    Also Leine los lassen kann man nicht bei jedem Hund. Meine könntest du dann unterm nächsten Auto abkratzen weil sie vor Angst wegrennen würden. Ob man selbst eingreift oder nicht, ist ja dann jedem überlassen.

  • Danke schonmal für die rege Beteiligung.


    Die Links schaue ich mir nachher mal genauer an. Danke Schlabberhund.



    Dass die Sache irgendwie merkwürdig ist, bzw. jetzt hier nicht direkt kommt "doch, doch. Das hat alles schon seine Richtigkeit" beruhigt mich schonmal in soweit, dass mein Denken bzgl. dieses Falls nicht ZU emotional ist.



    Bei meinem letzten Gespräch mit meiner Versicherung, wollte man mir auch keine weiteren Auskünfte bzgl. des Falles geben. Ich habe zwar innerhalb der Police den Absatz "Rechtsberatung". Aber auch das gilt NUR, wenn mein Hund der "Täter" ist.
    Dass mir zuvor von einem anderen Kollegen ganz andere Hilfestellung angeboten worden ist, wurde leider direkt mit "das waren dann wohl Fehlinformationen" abgeblockt. Der hatte zwar etwas davon gesagt, dass er den Fall in meiner Akte notiert hätte (falls noch was kommt), aber auch das wollte man nicht nachschauen...
    Naja... Versicherungen müssen sich wohl auch irgendwie schützen.



    ---


    Zur Schuldzuweisung, bzw. zur Schleppleine:


    Das war auch meine erste Frage: Gilt der überhaupt als angeleint?


    Der erste Mann von meiner Versicherung sagte damals "Leine ist Leine". Ebenfalls die Tierärzte.


    Beim Zusammentreffen mit dem Hund hatte Hermann irgendwas um die 3m. Ich habe aber einen Großteil in dem Moment losgelassen. Grund: Ein Zusammentreffen war nicht mehr vermeidbar und da Hermann sich ordentlich angenähert hatte (bzw. beide sich gegenseitig ordentlich angenähert hatten), wollte ich keine Pferde scheu machen und eben auch nicht riskieren, dass eine stramme Leine irgendetwas provoziert.


    Wie gesagt, da der andere frei lief und der Halter auch nichts gesagt hatte oder seinen Hund einkassiert hat und locker blieb, ging im ersten Moment auch gar nicht davon aus, dass ich "so ein Exemplar" erwischt hab.


    Es war/ist irgendwie so eine Situation: Wie man es macht, man macht es falsch.


    Hätte ich Hermann von vorneherein weggerissen, hätte ich einen Angriff provoziert. Dadurch, dass ich dann viel Leine gab, damit diese nicht zum Auslöser wird (bzw. das Risiko geringer)... ja,... irgendwie war eben auch das falsch.



    Am Ende war aber die Schleppleine der Grund, weshalb wir die Hunde dann relativ schnell trennen konnten. Ich war ja nicht alleine. Der andere Halter konnte seinen Hund runter ziehen, mein Freund dann mit Griff an die Schlepp und ans Geschirr Hermann da retten.


    ---


    Jetzt kommen eh erstmal die Feiertage und ab Dienstag werde ich mich dann nochmal damit befassen. Vllt meine Versicherung anrufen, nen Anwalt fragen, etc. etc.
    Ärgerlich...


    ---


    Die Sache mit dem Leinen-fallen-lassen... ja, da stehe ich bei Hermann echt vor einem Problem. Das geht bei ihm einfach nicht, bzw. es macht keinen Unterschied.
    Der hat in Situationen, in denen er angegriffen wird das Gewicht hinten, sitzt also mit dem Hintern fast auf der Erde.


    Dabei hat er aber das Maul aufgerissen, kommentiert mit nem Knurr-Bellen, hat 'nen starren Blick und ist generell einfach in einer Schockstarre.
    Er unterwirft sich nicht und versucht nicht richtig zu fliehen. Er versucht da rückwärts wegzurutschen (der Angriff im Februar hat ihn da einige Meter "verschoben"), aber empfängt da die volle Breitseite.
    Er ist da echt drauf angewiesen, dass ich/wir (also andere Hundehalter) ihn und den anderen Hund trennen. Da hoff ich nur, dass ich so schnell wie möglich einen Moment erwische, wo ich eingreifen kann (ohne selbst verletzt zu werden).


    Glücklicherweise sieht man ja ganz gut, ob sich zwei Hunde wirklich beißen, oder nur den Macho raushängen lassen. Bei letzterem kann ich durchaus warten, bis der andere zu Ende gebrüllt hat und Hermann daran hindern "das letzte Wort zu haben". Aber die Angriffe, die ich bisher auf Hermann erlebt hab... die haben halt kein Ende genommen. Liegt halt denke ich an seiner Position und dieser Schockstarre, da er (wenn auch das Gewicht nach hinten) den Angriff quasi nicht "scheut".

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