-
-
Ich denke, im Allgemeinen darf gerne weiter diskutiert werden,
aber was meinen persönlichen Fall angeht, mach ich erstmal dicht und mach den Gang zu einem "Offiziellen". :)(Neuer Punkt auf der Liste "Mein Hund zieht ein. Was brauche ich noch?" - Rechtschutzversicherung..... grrrrr)
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Was Trainer raten, spielt für die Versicherung keine Rolle
Schon klar, es ging ja dabei auch darum, dass eigene Leben zu schützen bzw. dem angegriffenen Hund genug Freiraum zu geben zu flüchten.
Das man mitten im Straßenverkehr diesem Ratschlag nicht folgen mag is wohl klar - aber da laufen in der Regel auch keine freilaufenden Hunde rum ...
-
Gibts doch gar nicht - bin mal dem Link aus dem Pudelforum (Hund biss unvorhergesehen Hund) gefolgt und hab mir den Thread mal angeschaut ... ich denke wirklich, das hier ist keinem Hundehalter wirklich so bewusst - ich zitiere einfach mal den entsprechenden Passus:
"Bei den Kosten für die Behandlungen werden wir wohl auf 50% der Kosten sitzen bleiben. Es zählt einfach die beidseitige Tiergefahr, und das heißt dass, man in jedem Fall 50 % Mitschuld trägt egal wer Schuld hat. Die Gerichtsverhandlung steht zwar noch aus, aber es sieht nicht gut aus. Ach ja, und die 50 % zahlen sie auch nur vom Wert des Hundes. Das heißt wenn die Behandlungskosten den Wert des Hundes übersteigen dann hat man Pech. Egal was raus kommt ..."
Gut 1 1/2 Jahren nach dem Angriff auf Joschi möchte ich euch nochmal kurz erzählen wie es ausgegangen ist.
Mit der Versicherung konnten wir uns auf Voschlag des Richters einigen. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Hunde wurde nicht die 50/50 - Regelung gemacht sondern 60/40. Das heisst, das wir noch ein paar € von der Versicherung bekommen haben.
Dafür haben wir in Zukunft keinen Anspruch mehr auf eine Leistung, egal welche Folgekosten noch auf uns zu kommen.
Was ich Anfangs nicht glauben konnte, es aber so ist: Egal der Schuldfrage - Es besteht eine beidsseitige Tiergefahr und daher werden die Kosten nur zu 50% übernommen.
Die maximalen Kosten entsprechen den Wert des Hundes.Das gibt Hundebegegnungen ja einen ganz neuen Stellenwert ...
@HermannDS: wäre schön, wenn Du uns am weiteren Verlauf teilhaben lässt.
-
50 % ist völlig gängig und weitestgehend normal (man könnte wegen Leine und anderen Details auf 60 % kommen, aber das ist dann auch eigentlich das Maximum).
Quelle: Meine Mutter, die bei der Versicherung genau solche Schäden bearbeitet.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung oder so und auch nicht in Stein gemeißelt .
-
Tja, hier kommt wohl man wieder etwas zum Tragen, was viele Hundehalter vergessen.
Das Zauberwort ist "Gefährdungshaftung", was nichts anderes heißt, dass man mit einem Hund eine besondere Vorsicht walten lassen muss. Dies ist aber trotz Leine nicht ausreichend passiert, denn zum Einen hätte der Hund nicht voraus in eine uneinsehbare Kreuzung laufen dürfen, und auch der Kontakt zum anderen Hund hätte verhindert werden müssen.
So würde jedenfalls ein gegnerische Anwalt argumentieren, wenn auch die Umsetzung in der Praxis in dieser Situation eher schwer gewesen wäre, da ja drei Meter Leine schon ne Entfernung ist, in der man nicht in Sekundenschnelle den eigenen Hund zu sich holen, oder den anderen Hund blocken kann.Ich bin gespannt wie diese Sache weiter geht.
-
-
Zitat
Das gibt Hundebegegnungen ja einen ganz neuen Stellenwert ...
Naja, Begegnung ist ja hier nicht das richtige Wort. Wenn man seinen Hund mit einem Anderen spielen lässt und es passiert was, sind beide Schuld. Aber so hat man ja nichtmal dem Kontakt zugestimmt...
-
Habe mich gerade mal hier durch gelesen, um zu kapieren, was es mit der Gefährdungshaftung auf sich hat.
http://www.juraexamen.info/wp-…f%C3%A4hrdungshaftung.pdf
Unsere aus Fun gehaltenen Hunde sind "Luxustiere" und wir Halter werden automatisch für diese "Gefahrenquelle" in Haft genommen, ob wir nun schuld sind oder nicht.
Wer sich durch o.g. Artikel quält, hats irgendwann verstanden - dieser Satz drückt es zusammenfassend auch irgendwie aus:
Die Gefährdungshaftung ist Ausfluss der verteilenden Gerechtigkeit (ius distributiva), indem sie Risikosphären zuweist: ihr liegt das ethische Prinzip „wem die Vorteile gebühren, der soll auch die Nachteile tragen“ zugrunde. Um die Versicherbarkeit von Risiken zu ermöglichen, sind in der Regel Haftungshöchstgrenzen festgesetzt worden.
-
Gleiches gilt beispielsweise auch beim Fahren eines KFZs gegenüber Radlern oder Fußgängern, oder auch mit dem Bike gegenüber Fußgängern usw.
Mein Freund (beruflich Jurist) hatte mal was treffendes dazu gesagt:"Beim Führen eines Fahrzeugs (wahlweise Motorrad / Fahrrad / Hund usw.) muss man immer mit der Blödheit Anderer rechnen, und dementsprechend immer und überall mit größtmöglicher Vorsicht und Rücksicht unterwegs sein."
-
Also was mit der beiderseitigen Tiergefahr, bzw. der Gefährdungshaftung gemeint ist, war mir an sich klar, wobei ich dies immer nur im Bezug auf "gleiche" Verhältnisse gelesen habe. Also beide (nicht) angeleint.
Ob dann Schleppleine in dem Fall als Leine gilt, steht dann natürlich auf einem anderen Blatt. Wobei ich die Art der Versicherungsschreiben, die ich bisher bekam diesbezüglich wirklich als minderwertig (bzgl des Informationsgehalt) empfinde. Keine klar erkennbare Begründung, auf Fragen wird generell nicht geantwortet, Widerspruchsfristen werden nicht genannt, die Schreiben sind sogar so formuliert, als ob man gar keinen Widerspruch einlegen dürfte... Alles ziemlich blöd (für Laien). Wohl mit Absicht, aber sehr sehr nervig.
Alles automatische Bausatz-Sätze, keine Unterschrift...
Naja, egal.
Unabhängig von meinem Fall: Fehlt nur mir da die Logik?
Der "Schädigende" hat keinerlei physische, psychische und (privat) finanzielle Schäden davongetragen. Der "Geschädigte" erleidet physische, psychische und auch die finanziellen Schäden, die er privat tragen muss. Selbst wenn ich eine OP-Versicherung hätte in dem Moment, müsste ich doch auch die richtige erwischen, die dann nicht sagt: War ja nicht Ihre Schuld, das müssen die anderen bezahlen. Wir zahlen nicht.
Ergo: Hätte Hermann einfach direkt zugebissen und den anderen einen Kopf kürzer gemacht, stände ich nun an der besseren Position, weil ich keinerlei Schaden davon nehmen würde. (Ist natürlich jetzt nur gedanklich)
es wird Zeit für eine gründliche Überarbeitung des Tierrechts
Ps: Luna77 das mit dem Auto mag zwar wohl stimmen, aber dabei geht es ja auch darum, dass du mit einem Auto immer "stärker" bist und mehr Schaden anrichtest. Wäre Hermann auf den Typen allein getroffen und der hätte ihn aus Angst verprügelt... Ok.
Wenn ich als Fußgänger mich erschrecke aufgrund... Ja keine ahnung... Und ich ruf "ey Alter" und derjenige schlägt mich dann krankenhausreif, käme ja niemand auf die Idee zu sagen "was rufsn du auch: Ey Alter"Ist nicht übertragbar wegen Hund-Mensch und so, aber weißt was ich meine.
-
Zitat
Unabhängig von meinem Fall: Fehlt nur mir da die Logik?.Da gibts keine Logik, die Rechtssprechung beruht in diesem Fall auf anderen Prinzipien. Steht alles in oben verlinktem Artikel. Du bist - einfach ausgedrückt - automatisch mitschuld, weil Du einen Hund hast.
ZitatErgo: Hätte Hermann einfach direkt zugebissen und den anderen einen Kopf kürzer gemacht, stände ich nun an der besseren Position, weil ich keinerlei Schaden davon nehmen würde. (Ist natürlich jetzt nur gedanklich).
So siehts aus. Wir diskutieren das auch hier gerade, wie man sich mit diesem Hintergrundwissen, als HH am besten verhalten könnte, im Fall des Falles ... Unser Ches würde sich auch nicht wehren bei aggressivem Angriff - von daher, vor ihn treten und wenn nötig, sogar den anderen Hund verletzen, wenn der sich sonst nicht stoppen lässt?
Boaaaaah, muss ich als Hundehalterin jetzt ne Waffe mitführen, damit ich meinen Hund verteidigen kann?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!