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Achso... und um mich gerade selbst zu korrigieren und mich niemand darauf hinzuweisen braucht (damit hab ich mir eben schon selbst schon einen gedanklichen Haken entfernt)...
Es wird (sicherlich ganz bewusst) nur von 50%-Quote, bzw. -Haftung gesprochen. Offiziell nicht das Wort Schuld etc. pp.
Das fiel mir beim ganzen Durchdenken gerade nur auf, dass man es alles ja doch sehr wörtlich nehmen muss und ich nur als Laie daraus eine 50/50-Schuld spinne.Hatte selbst lange Zeit mit einem Anwalt zu tun und konnte, bzw. kann auch immer noch die Situation nachvollziehen, warum Tiere im Recht als Sache gelten und dennoch finde ich ja, dass sich da dringend mal jemand die Mühe machen sollte, da Abhilfe zu schaffen
Naja... eine Waffe oder Pfefferspray hätten mir in dem Fall nu auch nicht weitergeholfen. War wie gesagt nur eine Sache von 5 Sekunden. Die Hunde trennen konnten wir ja trotzdem.
Wäre der Kampf länger gegangen hätte ich mich nicht davor gescheut körperlich zu werden. Zumindest mit den Füßen. Da sind glücklicherweise Wanderstiefel dran. Da wär mir dann auch egal gewesen, wenn ich selbst was abbekommen hätte.Ich bin auch nicht an dem Punkt, dass ich den anderen Hund als "aggressive Bestie" betrachte. Das hatte ich mal in nem anderen Thread angeschrieben. Das ist quasi "mein Problem" oder "mein persönliches Pech"... ich hab halt 'nen Shar-Pei - da wird durch die Falten geringe Dinge eben als absolut aggressiv ausgedeutet (natürlich nicht von allen Hunden).
Das ist einfach alles dumm gelaufen; was mir natürlich nicht das Ärgernis nimmt, dass ich dennoch auf Kosten sitzen bleibe (wenigstens vorerst) -
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Ja, dass Haftung bei den Vierbeiner-Geschichten nichts mit Schuld zu tun hat, das muss ich mir, wenns mal so kommt, auch immer wie ein Mantra vorsagen.
Manchmal atmet man als HH mit Hund nur - und ist haftbar für die bloße Existenz des Vierbeiners. Gerecht geht irgendwie anders. Für mich gehört diese Tierhalter-Haftung zu den großen Rätseln der Menschheit.
LG, Chris
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Zitat
Ja, dass Haftung bei den Vierbeiner-Geschichten nichts mit Schuld zu tun hat, das muss ich mir, wenns mal so kommt, auch immer wie ein Mantra vorsagen.
Manchmal atmet man als HH mit Hund nur - und ist haftbar für die bloße Existenz des Vierbeiners. Gerecht geht irgendwie anders. Für mich gehört diese Tierhalter-Haftung zu den großen Rätseln der Menschheit.
LG, Chris
Welch' Glück, dass ich damit nicht alleine stehe!
Jaja, Hunde sollen sich gefälligst wie Menschen benehmen, aber bitte nicht die gleichen Rechte wahrnehmen. Wenn ich mir vorstelle, was ich alles so einfordern könnte, wenn Hermann bloß 2 Beine hätte.... Gehaltsentschädigung, Psychotherapie, Schmerzensgeld,.... hachja
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Noch ein Urteil dazu:
Der bellende Hund am Gartenzaun
Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass Hundehalter für das schreckauslösende Verhalten Ihres Tieres am Gartenzaun haften müssen. Ein Hund erschreckte eine am Garenzaun vorbeigehende alte Dame durch lautes Bellen. Er lief dabei auf den Zaun zu und sprang daran hoch. Die Frau fiel, so dass sie ins Krankenhaus musste. Ihre Klage auf Schadensersatz wurde stattgegeben, auch wenn der Hund die Frau nicht direkt angegriffen hat. Grund: die Frau verletzte sich durch das Verhalten des Tieres. Sie hat Angst bekommen durch das plötzliche Hochspringen und Bellen des Hundes in unmittelbarer Nähe. Der Schaden war also durch das für das Tier typische unberechenbare Verhalten entstanden.So entschied das Oberlandesgericht Celle , 20 U 49/96.Quelle: http://www.tierrecht-anwalt.de…derecht.html#.U1LNTVcYt3E
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Zitat
Unabhängig von meinem Fall: Fehlt nur mir da die Logik?.
Hab mir jetzt den Thread durchgelesen und mir fehlt die Logik auch Kann doch nicht sein, dass Du jetzt auf den Kosten sitzen bleiben sollst und der Verursacher das von der Versicherung bezahlt bekommt... da läuft auf alle Fälle was ganz ganz schief!!!!
ZitatErgo: Hätte Hermann einfach direkt zugebissen und den anderen einen Kopf kürzer gemacht, stände ich nun an der besseren Position, weil ich keinerlei Schaden davon nehmen würde. (Ist natürlich jetzt nur gedanklich).
Vielleicht ist es aus diesem Grund vielen HH egal was Ihre Hunde so treiben Trifft doch immer die Falschen
Kann Dir auf alle Fälle nur den Rat zum Anwalt geben. Im letzten Jahr wurde der Hund meines Bruders gebissen und da gab es bzgl. der Tierarztkosten auch erst Probleme. Kurz zu dem Vorfall:
Mein Bruder mit Hund am Fahrrad - auf der anderen Straßenseite anderer HH - überquert die Straße - Hund reißt sich los und stürmt auf den Hund meines Bruders zu und greift sofort an - mein Bruder fliegt halb vom Fahrrad, lässt erst mal Leine los um das Fahrrad von sich weg zubekommen - greift ein und nimmt den anderen Hund in Schwitzkasten bis der HH kommt und ihn wieder an sich nimmt.... Der Hund meines Bruders hatte sowohl am Kopf wie auch am Körper und rechtem Vorderbein starke Bissverletzungen, er wurde beim Tierarzt unter Narkose behandelt und musste einige Wochen nachbehandelt werden. Der andere Hund hatte mehrere leichte Wunden, musste einmalig behandelt werden.
Das Ganze ging vor Gericht, da mein Bruder nicht eingesehen hat, dass er bzw. seine Versicherung für was zahlen soll für das ihn keine Schuld trifft, sollte wohl auch erst so sein wie bei Dir. Vor Gericht wurde entschieden alle Kosten trägt der Verursacher bzw. dessen Versicherung. Also es kann auch mal anders ausgehen als Teilschuld, 50/50% oder 60/40%.Drücke Dir die Daumen das es bei Euch gut ausgeht!!!!
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Das ist so eine "Horrorgeschichte" für mich....
Ich hoffe sehr, dass ihr vielleicht noch Glück habt und die Sache sich wendet!
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Dass deine Versicherung nichts mit der Sache zu tun hat, wurde hier ja schon mehrfach geschrieben, da diese nur für Schäden eintritt, die dein Hund verursacht hat.
Der Gang zum Anwalt ist hier definitiv nicht verkehrt, denn hier liegt meines Erachtens ganz klar keine Gefährdungshaftung deinerseits vor.
Zwar haben Hunde rechtlich eine Tiergefahr inne, doch muss sich diese in einem Schaden verwirklichen, damit man eine Gefährdungshaftung annehmen kann. Die Gefährdungshaftung besagt, dass man für Schäden, die durch das Verhalten des Hundes verursacht werden, haften muss, unabhängig vom eigenen Verschulden.
Hier hat dein Hund aber gerade keinen Schaden verursacht, also greift hier auch für dich nicht die Gefährdungshaftung, wohl aber für den anderen Halter.Bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden, bei denen beide Hunde verletzt werden, mag eine 50/50-Regelung angemessen sein, da sich bei beiden Hunden die Tiergefahr in einem Schaden verwirklicht hat, aber nicht, wenn nur ein Schaden von einer Seite verursacht wurde.
Bei Autos gilt auch eine Gefährdungshaftung, trotzdem gilt da keine 50/50-Regelung, wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und mir reinfährt.
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Hallo HermannDS,
als meine Hündin vor zwei Jahren gebissen wurde, wurde die Tierarztrechnung anstandslos von der Haftpflichtversicherung der Halterin des Hundes, der gebissenen hatte, gezahlt. Ich bekam auch gar keine Post von der Versicherung, ich hatte einfach meine Tierarztrechnungen der Halterin geschickt und dann hat ihre Versicherung auf mein Konto überwiesen, ohne Rückfragen oder so.
So kann es also auch gehen... Da habe ich anscheinend Glück gehabt. Übrigens waren beide Hunde nicht angeleint...
Ich denke auch, dass ich an deiner Stelle zumindest mal eine Anfrage an einen Anwalt richten würde und auch bei der Versicherung den ausstehenden Betrag anmahnen. Mal sehn was passiertIch wünsch dir viel Erfolg!
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Den Gedanken an eine Rechtschutz möchte ich dahingehend füttern, dass man
1. meist eine Selbstbeteiligung hat und
2. der Betrag, um den es hier geht (nicht um die Gerechtigkeit) ja nicht die Welt ist, den die RS ist auch nicht für umsonst zu haben.
Deshalb halte ich eine RS für keine wirklich gute Idee.Mein Rat: Schreibe die gegnerische Versicherung an und wenn von dort eine unbefriedigende Antwort kommt, richtest Du das nächste Schreiben dorthin an den Vorstand mit dem fett gedruckten Begriff "Beschwerde" im Betreff. Entsprechend scharf formuliert und unter Hinzuziehung bzw. Ankündigung der Hinzuziehung eines Anwaltes könnte sich dann etwas bewegen.
Viel Erfolg!
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Zitat
Noch ein Urteil dazu:
Der bellende Hund am Gartenzaun
Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass Hundehalter für das schreckauslösende Verhalten Ihres Tieres am Gartenzaun haften müssen. Ein Hund erschreckte eine am Garenzaun vorbeigehende alte Dame durch lautes Bellen. Er lief dabei auf den Zaun zu und sprang daran hoch. Die Frau fiel, so dass sie ins Krankenhaus musste. Ihre Klage auf Schadensersatz wurde stattgegeben, auch wenn der Hund die Frau nicht direkt angegriffen hat. Grund: die Frau verletzte sich durch das Verhalten des Tieres. Sie hat Angst bekommen durch das plötzliche Hochspringen und Bellen des Hundes in unmittelbarer Nähe. Der Schaden war also durch das für das Tier typische unberechenbare Verhalten entstanden.So entschied das Oberlandesgericht Celle , 20 U 49/96.Quelle: http://www.tierrecht-anwalt.de…derecht.html#.U1LNTVcYt3E
Funktioniert aber nur so lange, wie die Geschädigte nicht wusste, dass da ein solcher Hund wohnt. Dann sind die Gerichte nämlich wieder der Meinung, man hat sich bewusst in die Gefahr begeben.
Auch bei Glatteis ist das Argument "da ist nie gefegt" ein Eigentor. Dann muss man nämlich einen anderen Weg gehen, wenn man das weiß.
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