Besucherhund

  • Hallo,
    meine Mutter wohnt knapp 10km von mir weg. Daher bin ich sie schon öfter mit Mira besuchen gekommen.


    Meistens sind wir zum Abendessen hier und fahren dann wieder. Da meine Mum Katzen hält passe ich öfter auf diese ab und an auch über mehrere Tage - eine Woche auf.


    Nun zu meiner Frage.


    Nach dem ich eine Woche (über Silvester) hier "gewohnt" habe, kam ein Brief vom Vermieter das Hundehaltung verboten wäre und ich hier ja wohnen würde.
    Zurzeit lebe ich bei meinen Großeltern - Mira ist dort auch gemeldet und über mich Versichert.


    Kann der Vermieter verbieten das ich hier unregelmäßig zu besuch komme?


    Mal ist es jeden Abend mal mehrere Wochen gar nicht. Mira kommt immer mit da sie in der Wohnung Schläft. Also weder Bellen noch belästigt sie die anderen Mieter. Zeitweise hatte sie hier auch einen Maulkorb auf da ich nicht wollte das sie ihr unterstellen sie würde beißen.


    Vielleicht hat auch jemand einen Beschluss an dem man sich Orientieren kann?

    • Neu

    Hi


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    • Danke... wie gesagt es ist unregelmäßig. Ich bin z.B wieder von 30.-04. dort weil ich auf die Katzen aufpassen muss. Den Hund bemerkt man überhaupt nicht. Mira schläft Tagsüber und man sieht sie nur wenn wir kurz raus gehen zum Gassi.


      Zudem hat eine Nachbarin auch ihre Dalmatinerhündin im Sommer mehrere Tage zu besuch die sie von Ihrer Mutter holt. Genau die hat sich über mich beschwert weil ich eben Mira meistens mit bringen wenn ich dort bin allerdings eben nicht dort wohne.

    • Zitat

      Julia könntest du nicht mal nett mit dem Vermieter reden und ihm die Sachlage erklären? :smile:


      Ich kenn den Vermieter nicht. Die Wohnt auch sehr weit weg die schickt wenn nur Briefe.. das Problem ist das es dort sowieso stress im Haus gibt die wollen nur miese Stimmung verbreiten weil ihnen etwas nicht passt.


      Und daher ist es eben ein gefundenes Fressen wenn Mira ab und an mit mir zu besuch kommt. Dann heißt es gleich ich wohne da :headbash:

    • Wie in so vielen Fällen ist eine solche Sache immer eine Einzelfallentscheidung.
      Grundsätzlich kann ein Vermieter erstmal nicht den Besuch mit Hund verbieten. Auch nicht, wenn ab und an mal Übernachtungen dabei sind. Erst wenn das regelmäßig und über mehrwöchige Zeiträume passiert, gilt das eben nicht mehr als Besuch. Gilt hier für Mensch und Hund.


      Und jetzt kommt das "Aber".
      Gibt es im Haus eine besondere Situation, die besondere Rücksicht verlangt, dann kann der Vermieter das schon verbieten, dass Hunde zu Besuch kommen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Hausbewohner eine Tierhaar-/Hundehaar-Allergie hätte. So was müsste dann aber schon genauer dargelegt und begründet werden.


      Einen Brief des Vermieters, der ganz lapidar den Hundebesuch ohne trifftige Begründung verbietet, würde ich mit einem sachlich formulierten Schreiben beantworten, worin genau erläutert ist, dass diese unregelmäßigen Besuche tatsächlich nur Besuche sind.
      Mehr würde ich da zunächst nicht machen. Für eine Abmahnung oder gar Kündigung sehe ich zum jetzigen Moment noch keine Gründe. Deine Mam muss sich also aktuell kein Sorgen diesbezüglich machen.

    • Ich würde dem Vermieter einen netten Brief schreiben, das er eine Fehlinformation erhalten hat. Das Du und Dein Hund nachweislich nicht dort wohnst, lediglich aber Deine Mutter besuchst. Auf Wunsch könntest Du ihm gerne nachweisen, das Du und der Hund eine eigene Meldeadresse und einen Wohnsitz hat !
      Dann würde ich ihn in dem Brief noch fragen, ob er Dich und Deinen Hund mit dem Dalmatiner verwechselt, der hier ständig ein und aus geht :D


      Nein, Du hast doch über Sylvester dort nicht gewohnt ! Du warst eine Woche zu Besuch :D Oder hast Du Dich für die Woche umgemeldet ? :???:

    • Irgendwo gibts auch Urteile, die genau definieren, ab wann ein Besucher eben nicht mehr als Besucher, sondern als meldepflichtiger Mitbewohner anzusehen ist. Ich glaube das war was um die 6 Wochen am Stück oder 60 - 70 % des wöchentlichen Aufenthaltes.
      Müsste das aber erst raussuchen, was gerade nicht geht bei mir.

    • Zitat

      Irgendwo gibts auch Urteile, die genau definieren, ab wann ein Besucher eben nicht mehr als Besucher, sondern als meldepflichtiger Mitbewohner anzusehen ist. Ich glaube das war was um die 6 Wochen am Stück oder 60 - 70 % des wöchentlichen Aufenthaltes.
      Müsste das aber erst raussuchen, was gerade nicht geht bei mir.



      Stimmt ! Habe ich auch mal gelesen !

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