Mindestalter für Hunde ausführen?
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Hallo,
weiß jemand (ist ggf. wohl je nach Bundesland verschieden) etwas Genaues über ein Mindestalter für das Ausführen von Hunden? Man müsste wohl unterscheiden ob es eine gesetzliche Grenze gibt oder ob die Hundehaftpflicht bei Schadensfällen nicht bezahlt. Und bei den Hunden wird dann wohl auch noch nach Größe/Gefährlichkeit unterschieden, was ich bisher so gehört habe. Mich interessiert speziell Rheinland-Pfalz, aber andere Bundesländer sind für andere hier bestimmt auch von Interesse.
Ich meine jetzt ausdrücklich nicht, ob man es für sinnvoll hält, ab welchem Alter ein Kind/Jugendlicher einen Hund alleine ausführt, das würde eine endlose Diskussion geben, meiner Meinung nach muss das jeder selbst wissen, abhängig von Kind, Hund und Spazierweg ...
Grüße aus der Eifel
Rolf -
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Außer bei Listenhunden gibt es da meines Wissens keine gesetzlichen Vorgaben. Auf nem ganz anderen Blatt steht aber, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn ein Minderjähriger alleine unterwegs war. Das müsstest du aber bei deiner jeweiligen Versicherung fragen oder im Vertrag nachschauen.
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Zitat
Auf nem ganz anderen Blatt steht aber, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn ein Minderjähriger alleine unterwegs war.
Sie zahlt. Einen 6 jährigen mit nem Mali (Extrembeispiel und so :P) loszuschicken mag grob Fahrlässig sein, nichtsdestrototz zahlt die Versicherung.
Hier in NRW muss der Hundeführer 'geeignet' sein. Ein genaues Alter steht nicht im Gesetz (Listenhunde ausgenommen). Wird, wie meist, eine Einzelfalleintscheidung sein.
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Zitat
Sie zahlt. Einen 6 jährigen mit nem Mali (Extrembeispiel und so :P) loszuschicken mag grob Fahrlässig sein, nichtsdestrototz zahlt die Versicherung.
Hier in NRW muss der Hundeführer 'geeignet' sein. Ein genaues Alter steht nicht im Gesetz (Listenhunde ausgenommen). Wird, wie meist, eine Einzelfalleintscheidung sein.
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist. Und das kann eben doch unterschiedlich sein.
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Ich habe es auch so im Kopf, dass der Hundeführer in der Lage sein muss, den Hund unter Kontrolle zu haben. Also sehr dehnbar .
Bei den meisten Versicherungen ist m.W. grobe Fahrlässigkeit versichert.
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Soweit ich weiß gibt es versicherungstechnisch generell kein Mindestalter, es sei denn es wird vertraglich erwähnt.
Allerdings können bei minderjährigen Kindern unter 14 Jahren die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht rechtlich belangt werden, sollte es zu (Personen-) Schäden kommen. Da greift die Hundehaftpflicht glaube ich nicht mehr.
Aber genau weiß ich das nicht. -
Zitat
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist. Und das kann eben doch unterschiedlich sein.
Würde mich sehr wundern, kenne keine Police die derartig eng formuliert ist. Kannst du ein Beispiel zu einer entsprechenden Police mit derartigen AUsschlüssen nennen (Tarif und Anbieter, ggf. Abschlussjahr, würden sogar reichen)?
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Ich hatte am WE eine Prüferin vom BHV gefragt wie alt ein Kind sein muß um mit einem 40/20 Hund den Hundeführerschein zu machen.
Klare Antwort war 18.
Ich weiß es nicht. Mein Kind würde den halt mit Moritz (Border Collie) machen. Darf es aber nicht. In der Lage den führen ist er. Er könnte der Prüferin (1,70 Größe) locker auf den Kopf spucken.
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Ich habe den Sachkundenachweis vor einigen Jahren gemacht und
da wurde gesagt ab 16.In NRW.Weiß aber nicht ob sich da was geändert hat. -
Zitat
Ich habe den Sachkundenachweis vor einigen Jahren gemacht und
da wurde gesagt ab 16.In NRW.Weiß aber nicht ob sich da was geändert hat.Ich versuche grade rauszufinden ob das nur eine Regelung vom BHV für seine Prüfung ist.
Ich weiß das er mit Ihm die BH machen dürfte.
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