Gesetzesentwurf der Grünen

  • Zitat

    ....Aber gut, wenns eh Berlin ist (bäääh da bekommt mich sowieso schon niemand hin) - dann kanns mir ja gepflegt am Hintern vorbei gehen :party:


    Jein - genau mit der Einstellung hat man in Berlin dann nicht genügend Lobby, um sowas abzuwehren - und weitere Bundesländer folgen dann ganz schnell und unauffällig - und schwupps, betrifft´s uns alle.......

  • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Sollen "Die Grünen" doch vorstellen was sie wollen, zuständig für die Überarbeitung des Berliner Hundegesetzes ist Senator Heilmann.


    Der gab folgende Änderungen, die aber noch nicht gültig sind, am 18.12.2013 bekannt:


    http://www.qiez.de/berlin/frei…zes-vorgestellt/117161835


    In Berlin hat die Rot-Schwarze Koalition mit 85 Stimmen die Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Die Grünen, die Linke und die Piraten verfügen über 64 Sitze.


    Ich sehe keinen Grund sich jetzt schon verrückt zu machen :D


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Die Chippflicht besteht bereits in Berlin.
    Und bis jetzt hat sie, soweit die Leute sich dran halten und auch registrieren eher Vorteile. Zb. wenn der Hund geklaut wird, abhaut und aufgefunden wird.


    Seid bestehen der Chippflicht (2005) hat bis jetzt nur ein TA den Chip meiner Hunde überprüft. Dieser TA hat so übrigens schon zwei Hunde entdeckt, die mit falschem Impfausweis bei ihm aufgetaucht sind (gestohlen und weiterverkauft).
    Die Stadt hat doch jetzt schon kein Geld und Personal das bestehende Gesetzt durchzusetzten. Davon ab hat nicht mal jede Polizeiwache oder das Ordnungsamt ein Chiplesegerät. Weil kein Geld da ist.
    Also, ganz so dramatisch wird das nun auch wieder nicht. Eigentlich nicht viel Neues was da kommen wird. Wenn es denn kommt.

  • Zitat

    Da steht ganz eindeutig (auch wenn ich von der ganzen Sache nix halte, aber man muß schon genau lesen, bevor man was dazu schreibt):
    "aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
    nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen UND DESHALB nach § 1896 des Bürgerlichen
    Gesetzbuchs betreut wird,


    Hat also nix damit zu tun, daß jemand wegen Depressionen seinen Hund verlieren soll. Aber wer nicht in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, sodaß er einen Vormund braucht (!), wie soll der verantwortungsvoll einen Hund führen? Das kann ich sogar noch nachvollziehen......


    Auch das steht bereits im aktuellen Hundegesetz Berlins:


    Zitat

    (3) Die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt in der Regel auch nicht, wer auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreuter im Sinne des § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.


    Das wird sich auch nicht ändern, da bin ich mir sicher.


    Nochmal der Link zum jetzt gültigen Berliner Hundegesetz. Bitte erst lesen und sich dann über wirklich Neues im Entwurf der Grünen auslassen.


    http://gesetze.berlin.de/?vpat…2Fcont%2FBlnHundeG.P8.htm


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn


    http://gesetze.berlin.de/?vpat…2Fcont%2FBlnHundeG.P8.htm

  • Zitat

    :gut: :gut: :gut:
    So ist es - Kontrolle total, und der Bürger (zumindest Einzelne, sogar hier im Forum!) frißt´s brav, schluckt und stimmt zu, daß es notwendig sei.......


    Das erinnert mich an nen Klowand-Schmier-Spruch von früher in Schulzeiten: "Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber".......


    Traurig, traurig.....


    Ja, ich fresse diese Kontrolle, weil ich mich sonst mit meinem Hund nicht außerhalb Niedersachsen aufhalten dürfte.
    Und ich bin lieber ein dummes Kalb, als ein Gesetzesbrecher.

  • Zitat

    Da steht ganz eindeutig (auch wenn ich von der ganzen Sache nix halte, aber man muß schon genau lesen, bevor man was dazu schreibt):
    "aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
    nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen UND DESHALB nach § 1896 des Bürgerlichen
    Gesetzbuchs betreut wird,


    Hat also nix damit zu tun, daß jemand wegen Depressionen seinen Hund verlieren soll. Aber wer nicht in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, sodaß er einen Vormund braucht (!), wie soll der verantwortungsvoll einen Hund führen? Das kann ich sogar noch nachvollziehen......


    So so... Dir ist aber schon klar das sehr viele Leute einen Betreuer haben, die sehr wohl in der Lage sind einem Hund mehr als gerecht zu werden? (Ein Betreuer ist übrigens kein Vormund!)
    Laut dem Gesetz (und das es anscheinend im aktuellen Hundegesetz von Berlin schon drin ist macht es nicht besser!) reicht es also völlig aus wenn du einen Betreuer hast der sich nur um deine Finanzen kümmert und schon bist du unten durch. Nix mit Hund.
    Ebenso wenn du einen Betreuer hast der dich nur zu Behördengängen begleitet. Da gibt es eine große Bandbreite und sie alle fallen unter den Paragraphen.


    Lest den Paragraphen doch mal! http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
    Auszug: "auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."


    Ihr würdet euch wundern wieviele Leute einen Betreuer haben, die kommen alle gut mit dem Leben klar, brauchen nur in bestimmten Bereichen Hilfe. Alle diese Leute dürfen in Berlin keinen Hund halten.
    Ich finde diesen Teil des Hundegesetzes nicht nur höchst fragwürdig, sondern einfach widerlich!

  • Zitat


    Ihr würdet euch wundern wieviele Leute einen Betreuer haben, die kommen alle gut mit dem Leben klar, brauchen nur in bestimmten Bereichen Hilfe. Alle diese Leute dürfen in Berlin keinen Hund halten.
    Ich finde diesen Teil des Hundegesetzes nicht nur höchst fragwürdig, sondern einfach widerlich!


    Doch die dürfen nach dem Entwurf kleine Hunde halten, nur eben keine großen oder gefährlichen.


    Mal abgesehen davon, dass das immer noch ein bloßer Gesetzesentwurf von einer Partei ist, die nicht mal die Mehrheit der Sitze innehat, also so wohl kaum umgesetzt werden wird.


    Und Vorschläge sollten ja wohl noch erlaubt sein, schließlich gilt in unserem Land die Meinungsfreiheit und Meinungen müssen nicht immer mit der eigenen übereinstimmen und es soll durchaus auch Leute geben, die keine Hundehalter sind, und solche Gesetze möglicherweise gar begrüßen würden.
    Es wird immer für die Gesetzgebung ein Spagat zwischen kollidierenden Interessen sein.

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