Gesetzesentwurf der Grünen
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Liebe Hundehalterinnen und -Halter,
Es gibt aktuell keinen grünen Gesetzesentwurf zum Hundegesetz im Berliner Abgeordnetenhaus mit den von der BZ beschriebenen Inhalten. Die Darstellung vom 12.05. in der BZ, dass die Grünen acht Verbote bei der Hundehaltung einführen wollen, ist somit nicht zutreffend: Wir planen keine Hundeprüfungen, auch nicht bei großen Hunden, wir wollen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht die Hundehaltung verbieten und wir haben die Chip-Pflicht nicht erfunden. Diese ist derzeitige Rechtslage.
Diskussionen mit der Stadtgesellschaft und mit Fachexpertinnen und -experten haben ergeben, dass ein größeres Wissen bei HundehalterInnen zu einem besseren und ungefährlicheren Zusammenleben von Mensch und Tier beitragen kann. Das ist die wesentliche Änderung, die wir gegenüber der jetzigen Gesetzeslage und im Gegensatz zum Gesetzentwurf des Berliner Senats für sinnvoll erachten würden: das Wissen bei HundehalterInnen über eine Sachkundeschulung künftig zu stärken und Hundehaltungen besser zu registrieren. Eine finanzielle Belastung der HundehalterInnen ist damit nicht verbunden, weil im Gegenzug die Hundesteuer für ein Jahr erlassen werden soll. Einschränkungen in der Haltung wie Leinen- oder Maulkorbzwang – wie es der Senat vorsieht – bzw. Altersbeschränkungen soll es lediglich bei gefährlichen Hunden geben, d.h. bei Hunden, die schon einmal gebissen haben.
Quelle http://www.gruene-fraktion-ber…ndehalterinnen-und-halter
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Liv, hast du den Gesetzentwurf gelesen?
Was ich an dieser Stellungnahme nicht verstehe: Wieso schreiben sie, sie würden keine Hundeprüfungen, auch nicht für große Hunde, planen? Hä?
Meinen sie, der theoretische und praktische SKN sei keine Prüfung oder was? -
Ich frage mich, warum hier immer wieder das gleiche gepostet wird, anstelle mal ein paar Seiten nach vorne zu blättern?
Sowohl der richtige Gesetzesentwurf als auch die Stellungnahme wurde hier schon publiziert.Tapatalk Schreibversuch
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Zitat
Ich frage mich, warum hier immer wieder das gleiche gepostet wird, anstelle mal ein paar Seiten nach vorne zu blättern?
Sowohl der richtige Gesetzesentwurf als auch die Stellungnahme wurde hier schon publiziert.Tapatalk Schreibversuch
Richtig!
@ Liv: hier wird über den richtigen Gesetzesentwurf diskutiert, wie schon aus dem zweiten Post dieses Threads deutlich wird.
Von unterwegs getippt
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Klärt mich doch bitte mal auf, was es mit besagtem Punkt in der Stellungnahme auf sich hat. Ich scheine nämlich echt zu blöd zu sein, das zu kapieren.
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Zitat
Meinen sie, der theoretische und praktische SKN sei keine Prüfung oder was?Ich glaube ja.
Wahrscheinlich meinen sie mit Prüfung eine BH oder einen Wesenstest, die ja beide weitaus mehr vom Hund abverlangen als der praktische Sachkundeteil.
Aber wirklich beantworten können das nur die grünen Damen. -
Aber selbst im Gesetzentwurf taucht das Wort "Prüfung" auf, und "Prüfstelle" (ähnlich wie der TÜV - *grusel*).
Dann bin doch nicht ich doof, sondern die.
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Vermutlich musste wegen des Gegenwinds erst mal zurückgerudert werden, ob glaubwürdig oder nicht. Ehrlich, die Sachkunde wird im Entwurf als Prüfung betitelt, dann ist es auf einmal keine mehr, ich halte es für Taktik, weil der Entwurf (durchaus bedingt durch den Artikel) solche Wellen geschlagen hat.
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So muss es einem ja vorkommen. Ist natürlich praktisch, da aus dem Entwurf nicht hervorgeht, was genau geprüft werden soll. Das kann man sich noch in Ruhe überlegen.
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Zitat
Du meinst so wie du?
Ich habe nichts in § 10 Abs. 4 reininterpretiert. Der Wortlaut spricht einfach schon nicht davon, dass es um Hunde ohne Papiere gehen soll, und ich habe zudem begründet, warum ich eben noch der Meinung bin, dass dies nicht gemeint ist und den Abschnitt erstmal einfach so lesen würde wie er da steht. -
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