Gesetzesentwurf der Grünen

  • Vor allem, wer entscheidet, was unter psychische Erkrankung fällt? Dürfen dann Menschen mit Depressionen ihre Hunde abgeben? Oder fangen wir nicht unter ner Psychose oder einer multiplen Persönlichkeitsstörung an? Was machen wir mit Menschen, die durch ein Trauma eine posttraumatische Belastungsstörung erleiden? Zur Strafe gleich auch noch den Hund wegnehmen?
    WENN sich der Entwurf ans niedersächsische Hundegesetz anlehnt, ist das auch irgendwie traurig, weil dieses noch nicht lang genug in Kraft ist, um es bewerten zu können.
    Ansonsten stimm ich Dächsin (?) zu: Der gläserne Hundehalter. Nein, danke.

  • Zitat

    Mal ehrlich, wenn ich so Entwürfe lese, und ja, ich habe den echten Entwurf gelesen, dann neige ich doch manchmal dazu einem Bekannten zuzustimmen... "Mannomann, die Damen brauchen was zu tun, können herkommen und bei mir putzen!" sagt der in so Fällen.


    :mute: Sexistische K*cksch**e!


    Es ist doch so, dass Berlin ein neues Hundegesetz braucht. Das alte hat auch mehr als genug Auflagen parat, die kein Hundehalter toll findet. Jetzt wurde vor ein paar Monaten ein (anderer) Gesetzentwurf vorgelegt, der niemandem hier passt. Darüber soll vermutlich irgendwann bis zum nächsten Jahr entschieden werden. In der Zeit ist es doch sinnvoll, sich als Politikerin damit zu beschäftigen und entweder Änderungen vorzuschlagen oder gleich einen eigenen Entwurf zu verfassen?! Dafür sind Politikerinnen doch da.
    Auch wenn ich es schade finde, dass wohl die Hundehalterinnen nicht einbezogen wurden in die Kompromissfindung (das hatte Fusselnase glaube ich aus erster Hand berichtet?) muss man deshalb noch lange nicht fordern, dass die Frauen mal schön putzen gehen sollen.

  • Zitat

    Vor allem, wer entscheidet, was unter psychische Erkrankung fällt? Dürfen dann Menschen mit Depressionen ihre Hunde abgeben?


    ...dann landen hier direkt mal zwei Hunde im Tierheim. Und Leoni kann auch direkt gehen, weil meine Schwester noch nicht 18 ist. :fear:


    Davon mal abgesehen ahne ich schon, dass WENN das so oder so ähnlich durchgesetzt werden SOLLTE, natürlich die Tests, die Anmeldung des Hundes etc. richtig ordentlich Asche kosten wird. Irgendw0 müssen die richtig fetten Diäten und Sonderzahlungen ja eingetrieben werden, gell! |)

  • Ihr wohnt doch gar nicht in Berlin. Und selbst wenn, ist deine Schwester über 14?


    Edit: Und dass die Kosten von der Hundesteuer abgezogen werden sollten, hatte ich gerade oben erst geschrieben.

  • Zitat

    Ihr wohnt doch gar nicht in Berlin. Und selbst wenn, ist deine Schwester über 14?


    Edit: Und dass die Kosten von der Hundesteuer abgezogen werden sollten, hatte ich gerade oben erst geschrieben.


    Das bezog sich auf Berlin? Sorry, hab nur den Eingangspost gelesen und den Beitrag von Sunti hier auf der Seite :ops:


    Zitat

    7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5).

  • Ich hab da mal ne doofe Frage....
    Kann ich den theoretischen Sachkundenachweis denn jetzt schon ablegen und wenn ja wo?
    Auf der Seite des BHV gibt es ja diese Übungstests die ich alle schon bestanden habe. Ist das vergleichbar an Fragen?
    Dann könnt ich das ja einfach schon mal machen und hab dann dahingehend erstmal mein Ruhe was das angeht oder irre ich da jetzt?


    Im Berliner TH muss man übrigens eh die Sachkunde machen bevor man mit den Hunden raus darf, zumindest sind mehrere Theoriestunden mit anschließender Prüfung gefordert. Da würde sich nichts ändern.


    Danke schon mal :)

  • Zitat

    ...dann landen hier direkt mal zwei Hunde im Tierheim. Und Leoni kann auch direkt gehen, weil meine Schwester noch nicht 18 ist. :fear:


    Davon mal abgesehen ahne ich schon, dass WENN das so oder so ähnlich durchgesetzt werden SOLLTE, natürlich die Tests, die Anmeldung des Hundes etc. richtig ordentlich Asche kosten wird. Irgendw0 müssen die richtig fetten Diäten und Sonderzahlungen ja eingetrieben werden, gell! |)


    Vielleicht sollte man sich mal die Mühe machen, nachzulesen bevor man sich aufregt :hust:


    Psychische Erkrankte dürfen z.B. durchaus auch nach dem Entwurf große und gefährliche Hunde (für kleine Hunde habe ich beim Überfliegen keinerlei Einschränkung gefunden) führen, nur Leute, die nach § 1896 BGB betreut werden, dürfen solche Hunde nicht halten und Jugendliche über 14 Jahre dürfen auch solche Hunde (eben große und gefährliche) halten, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung sowie Sachkunde haben.

  • Vielleicht macht sich ja irgendwann ein Mod die Arbeit, den Titel zu ändern und das Komplettzitat (was doch so gar nicht erlaubt ist, dachte ich?) im Eingangspost wenigstens zu kürzen. :gott:
    Denn Anfangspost und Titel kann man wirklich nur in den falschen Hals kriegen, da hast du recht. :( :

  • Lauretti: Mein Trainer sagt, dass noch nicht klar ist, ob der BHV-Führerschein anerkannt wird. Das könntest du auf gut Glück machen, aber ich würde zum Abwarten raten.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!