Wohnungsrückgabe- muss ich streichen?
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Hallo Foris, bald findet meine Wohnungsübergabe statt ( in 3 Monaten).
Nun habe ich von vielen gehört das die Klauseln von wegen es muss gestrichen werden nichtig sind.
Inwiefern stimmt das? manche stellen sind von meinem Hund leicht dreckig, reicht das dann nur diese zu streichen oder muss ich sowas gar nicht machen?
Danke für die Hilfe, werde aus dem Internet nicht schlau.
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Was steht denn im Vertrag? Normalerweise ist es so dass du nicht streichen musst, wenn du auch beim Einzug selbst streichen musstest (wegen Mängeln, nicht wegen anderem Farbwunsch). Bei uns stand z.B. drin dass farbige Wände wieder weiß gestrichen werden müssen, aber auch dass nur renoviert werden muss wenn auch renoviert übergeben wurde, was bei uns nicht der Fall war. Der Vermieter darf dich im Normalfall nicht zwei mal zur Renovierung bitten...
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Nein die Wohnung war frisch weiß gestrichen, aber nicht von mir. Also muss ich jetzt streichen?
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Ja dann darf der Vermieter verlangen, dass du die Wohnung auch wieder weiß gestrichen zurück gibst. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.
Schau mal hier: http://www.sueddeutsche.de/gel…ung-auf-mich-zu-1.1735114
Ich denke schmutzige Wände sind in etwa das selbe wie bunte Wände.
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Okay, aber nur da wo es verschmutzt ist lese ich immer...
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Also ich würde halt die Wände streichen die verschmutzt sind, über die Stellen die sauber sind kannst du ja nur einmal drüber gehen, damit eben die Farbe stimmt und nicht unterschiedlich ist. Decken und saubere Wände kannst du ja auslassen, wenn da ein Winkel dazwischen ist merkt man geringe Farbunterschiede nicht durch den anderen Schatten / Lichteinfall. Ich würde dir empfehlen eine gute Farbe zu nehmen sonst streichst du über den Schmutz 20 mal drüber und er drückt immer wieder durch. Evtl. vorher mal vorsichtig feucht abwischen mit etwas Spüli und dann trocknen lassen.
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Es hängt soviel ich weiß auch davon ab wie lange du inder Wohnung gewohnt hast. Ich glaube ab 5 Jahre muss gestrichen werden und sonst nicht? Aber nur eine Vermutung meinerseits
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Hi,
ich finde es ist auch eine Sache des Anstands die Wohnung so zurück zu geben wie man sie bekommen hat.
Gerade als Hundehalter sollte man es machen ansonsten wird sich der Vermieter zukünftig überlegen ob er an Hundebesitzer vermietet.
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Zitat
Hi,
ich finde es ist auch eine Sache des Anstands die Wohnung so zurück zu geben wie man sie bekommen hat.
Gerade als Hundehalter sollte man es machen ansonsten wird sich der Vermieter zukünftig überlegen ob er an Hundebesitzer vermietet.
Möchtest du denn in eine Wohnung ziehen, wo schmutzige Wände sind??? Also ich streiche auch, selbst wenn ich nicht müsste... Aber jeder wurde anders erzogen...
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Zitat
Hi,
ich finde es ist auch eine Sache des Anstands die Wohnung so zurück zu geben wie man sie bekommen hat.
Danke Genau das dachte ich mir auch. Wie kommt man eigentlich auf solche Ideen? So, wie ich etwas vorfinde/bekomme, gebe ich es zurück.
Ok, ich weiß aus leidvoller Vermieter-Erfahrung, dass Mieter da oft anders ticken und sehe es ja auch an diesem Thread.
Wir überlegen daher, ob wir unsere ab Sommer freiwerdende Studentenbude überhaupt wieder vermieten - und wir sind sicher nicht die einzigen Vermieter, die ob solch abstruser Gedankengänge von Mietern so handeln.
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