Wohnungsrückgabe- muss ich streichen?
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Okay, aber nur da wo es verschmutzt ist lese ich immer...
Würde ich nicht empfehlen, weil in der Regel hast du dann riesige weiße Flecken an den Wänden, die man ganz deutlich erkennt.
Denn auch wenn die restliche Wand nicht schmutzig ist, dunkelt die Farbe im laufe der Zeit leicht nach.
Nimm dir einen Tag Zeit, investiert 20€ und streich die Wohnung.Zitatdaher wollte ich mal nachfragen ob ich denen was reinwürfen könnte.
EDIT: reinwürgen natürlich
Findest du das nicht ein bisserl kindisch.
Sorry, auch wenn das Mietverhältnis nicht so war, wie man sich das vorgestellt hat, sollte man sich doch nicht auf so eine Stufe hinablassen, meiner Meinung nach. -
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Ich schließe mich der breiten Meinung an. Wenn Flecken an der Wand sind, streich die Wand. Das ist schnell gemacht und du ersparst dir noch irgendwelchen Ärger.
Wenn's mit den Vermietern eh schon nicht gut läuft, würde ich mich hüten, sie noch durch so was gegen mich aufzubringen. Nachher wird's dir von der Kaution abgezogen, dann hast du nichts gewonnen.Wir hatten den Fall vor knapp 4 Jahren. Wir wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Bis dahin lief es mit den Vermietern auch ganz gut. Aber als wir uns in der Zeit der Kündigungsfrist noch nicht genau geäußert haben, wann genau wir ausziehen (obwohl klar war, dass wir die Frist auf jeden Fall einhalten werden), fingen unsere Vermieter auch an, extremen Terror zu machen. Das grenzte teilweise schon an Kriminalität.
Aber wir blieben immer höflich und haben die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben.
Man will ja schließlich auch die nicht unwesentliche Kaution komplett zurückbekommen.Der einfachste Weg ist also der, die blöden Wände einfach zu streichen und nicht grundlos nen Aufstand zu schieben und sich somit das Leben unnötig schwerer zu machen.
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Zitat
Ich schließe mich der breiten Meinung an. Wenn Flecken an der Wand sind, streich die Wand. Das ist schnell gemacht und du ersparst dir noch irgendwelchen Ärger.
Wenn's mit den Vermietern eh schon nicht gut läuft, würde ich mich hüten, sie noch durch so was gegen mich aufzubringen. Nachher wird's dir von der Kaution abgezogen, dann hast du nichts gewonnen.Wir hatten den Fall vor knapp 4 Jahren. Wir wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Bis dahin lief es mit den Vermietern auch ganz gut. Aber als wir uns in der Zeit der Kündigungsfrist noch nicht genau geäußert haben, wann genau wir ausziehen (obwohl klar war, dass wir die Frist auf jeden Fall einhalten werden), fingen unsere Vermieter auch an, extremen Terror zu machen. Das grenzte teilweise schon an Kriminalität.
Aber wir blieben immer höflich und haben die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben.
Man will ja schließlich auch die nicht unwesentliche Kaution komplett zurückbekommen.Der einfachste Weg ist also der, die blöden Wände einfach zu streichen und nicht grundlos nen Aufstand zu schieben und sich somit das Leben unnötig schwerer zu machen.
Gleicher Fall wie bei uns, nur das uns unsere Vermieterin schon vor der Kündigung wegen Eigenbedarf terrorisiert hat (vielleicht in der Hoffnung, das wir gehen, bevor sie uns kündigen müsste ... ) wir haben die Haushälfte unrenoviert übernommen und haben trotzdem gestrichen vor Auszug, einfach um von unserer Seite aus alles getan zu haben, damit wir die Kaution wieder bekommen. btw das war im November, Kaution haben wir trotzdem noch nicht...
Ich würde definitiv streichen, ich mag diesen ganzen Ärger nicht und schon gar nicht mag ich, das man hinterher von irgendwoher hört, wie wir denn gehaust hätten, man weiß ja nie bei verärgerten Vermietern.....
LG
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Zitat
ich weiß nicht mehr genau was drinnen steht, ....
Da versteh ich was nicht. Du hast einen Mietvertrag- da steht es drin, also lies es doch nach!
Und falls er Dir nicht vorliegt, streich die Wohnung einfach- es erleichtert die Übergabe mit den Vermietern ungemein, selbst wenn es die fiesesten sein sollten
Sie haben dann nichts gegen Dich in der Hand, und Du kriegst die Kaution wieder. Da würde ich keinerlei Aufstand machen. Und so Begriffe wie "reinwürgen" in dem Zusammenhang- naja, find ich blöd. Als Mieter bist Du im Zweifels- oder Streitfall in der Regel am kürzeren Hebel, obwohl sich die Rechtsprechung geändert hat. -
Ganz einfach:
wurde die Wohnung im renovierten Zustand angemietet, muss diese auch im renovierten Zustand wieder zurück gegeben werden.
Wurde die Wohnung nicht renoviert angemietet, ist eine Renovierung nicht erforderlich!Ich würde folgendes Vorschlagen, damit ihr rechtzeitig aus dem Vertrag kommt und nicht noch Mietausfälle oder Renovierungskosten zahlen müsst, weil die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben wurde. Vereinbart mit dem Vermieter einen Termin zur Vorabbesichtigung und geht mit ihm durch die Mieträume. So könnt ihr absprechen, welche Renovierungen ihr noch machen müsst. Vielleicht hat der Vermieter eh vor in der Wohnung zu Sanieren oder etwas zu verändern und eine Renovierung von euch ist nicht erforderlich.
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Mieterschutzbund, mehr gibt's nicht dazu zu sagen. Oder???
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Die Kaution ist ganz wenig und geht eh nicht an mich :) Sonst hätte ich darüber auch anders gedacht. Nein ist nicht kindisch, finde es einfach nur fair, nach all dem psychischen terror und druck der mich krank gemacht hat.
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Ob renoviert werden muss, hängt stark von den Formulierungen in Deinem Mietvertrag ab. Verträge, die dem Mieter starre Fristen verbindlich vorschreiben sind ungültig.
Das heißt aber nicht, dass man generell niemals bei Auszug renovieren muss.ZitatSchönheitsreparaturen sind grundsätzlich fällig, wenn die Räume Renovierungsbedarf aufweisen. Das ist der Fall, wenn die Wanddekoration verschmutzt, abgenutzt, vergilbt, einfach unansehnlich geworden ist. Hier bedarf es einer möglichst objektiven Bewertung durch die Mietvertragsparteien.
Der Mieter haftet dabei lediglich für solche Abwohnerscheinungen, die während seiner Mietzeit entstanden sind.ZitatBei Rückgabe der Mietsache muss diese sich jedoch in einem wiedervermietbarem Zustand befinden. Dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn die Dekoration in farblich neutralen, dem allgemein üblichen Farbgeschmack entsprechenden Tönen gehalten ist.
Beides aus:
http://www.mieterschutzbund-be…%B6nheitsreparaturen.htmlAlso würde ich schon einmal davon ausgehen, dass Du Deine eigenen "Schäden" und Flecke sauber renovieren solltest. Weiteres kann man ohne genaue Formulierungen aus Deinem Vertrag gar nicht sagen.
Und: auch wenn die Kaution nicht an Dich geht und vielleicht gering ist: es ist übel, wenn Dein Vermieter im Recht sein sollte und dann einen teuren Handwerksbetrieb beauftragt - und vielleicht noch versucht, Kosten, die die Kaution nicht abdeckt, bei Dir einzutreiben....
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Zitat
Hi,
ich finde es ist auch eine Sache des Anstands die Wohnung so zurück zu geben wie man sie bekommen hat.
Gerade als Hundehalter sollte man es machen ansonsten wird sich der Vermieter zukünftig überlegen ob er an Hundebesitzer vermietet.
Der Begriff "Anstand" kann bald übernommen werden in das "Buch der aussterbenden Wörter"...
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Ich kann dich voll und ganz verstehen, habe es vor ca 3 Jahren genauso gemacht. Es ist hier nicht der Platz zu beschreiben was meinem Vermieter alles an Gemeinheiten eingefallen ist nachdem ich ihm sagte dass ich ein Haus gekauft habe. Habe nur ein Jahr da gewohnt und ihm ganz sicher nicht den Gefallen getan die Wohnung mehr als besenrein zu übergeben.
Und richtig es wäre nur ein Gefallen gewesen. Der hat mich in seiner unendlichen Dummheit und Inkompetenz als Vermieter tatsächlich verklagt.
Dafür hat er noch ein paar Dummheiten ausgebrütet. Ich bin Raucher, deswegen müßte ich streichen! Meine Hunde haben Spuren hinterlassen, dann eben deswegen streichen.Plötzlich war mein Garten verwüstet,der Zaun kaputt und überhaupt hatte ich nur eine Genehmigung für EINEN Hund im Mietvertrag. Von der Kaution habe ich erstmal nichts gesehen und das Ganze ging vor Gericht.Grundsätzlich gelten die üblichen Renovierungsfristen, nach 1 Jahr muss also NICHTS gestrichen werden.Die Klausel im Mietvertrag ist ungültig.
Dass ich rauche war dem Vermieter bekannt, auch dass ich Hunde habe. "Gebrauchsspuren" müssen vom Vermieter also hingenommen werden.Der Garten war in Ordnung, der Zaun schon vorher kaputt und die Genehmigung für den Zweithund hat er mir mündlich unter Zeugen gegeben.Urteil also: Der Dummbatz zahlt mir die Kaution sowie die Gerichtskosten, seinen und meinen Anwalt!
Wer Mitleid mit einem Nachmieter hat...es bleibt dem Vermieter ja überlassen ob er vorher noch streicht.
Nebenbei es gab schon 3 Nachmieter in den letzten 3 Jahren. Ich weiss warum und Anstand ist diesem Vermieter ein Fremdwort. -
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