Wohnungsrückgabe- muss ich streichen?



  • Auch wenn die Kaution gering ist, bist du darüber hinaus haftbar für Schäden an der Mietwohnung.
    Wenn du nicht streichst kann er, nach Fristsetzung, einen Handwerksbetrieb mit der Aufgabe betrauen und die Kosten bei dir Eintreiben.
    Darum: Streichen !
    Mach Fotos und erstelle ein Übergabeprotokoll und lass dir bei der Übergabe alles abzeichnen (auch bei Übernahme der neuen Wohnung empfehlenswert). So bist du auf der sicheren Seite.


  • So ist es :gut:


    Zu der Frage mit den neutralen Farben:


    Ja, ihr müsst überstreichen, ich denke der unrenovierte Zustand schadet dem nicht. Zweck ist, dass er Vermieter die Chance hat die Wohnung weiterzuvermieten. Bei zu krassen Farben kann das nahezu unmöglich sein.


    Ist ein recht neues Urteil:
    http://www.spiegel.de/wirtscha…nde-weissen-a-932105.html



  • Oh man...bei dir also auch so bescheuert!


    Meine Vermieter hassen Tiere und Kinder hat es den Anschein, sie haben ja nicht nur mich rausgeekelt, sondern auch meine netten Mitmieter, Die über meinen Vermietern wohnen, die sind eingezogen mit ihren 1 jährigen Zwillingen, und haben sich über alles aufgeregt und anstatt normal zu reden hat man immer Zettelchen gefunden, weil der Mann das Maul nicht aufbekommt, von der frau gabs immer nur böse Blicke, dann meistens einen zettel und dann wusste man wieso :D


    Aufjedenfall haben meine netten mitmieter ein drittes Kind bekommen und endlich eine neue Wohnung.


    Ich bin froh das ich da seit oktober raus bin und bei meinem Freund wohne^^ Endlich eine ordentliche funktionstüchtige Wohnung, Werde aufjedenfall alles ordentlich übergeben.


    Danke für die Hilfe!!

  • Wir mussten nicht streichen, weil der Nachmieter unsere Farbtöne super fand und so übernehmen wollte.
    Das wurde uns bestätigt und gut wars.


    Die Nachmieter waren zufrieden und der Vermieter auch.

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