Dritthund bei meinem Mietvertrag erlaubt?
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Hi,
wie würdet ihr meinen Mietvertrag interpretieren?Es gibt zur Tierhaltung 2 Punkte zum Ankreuzen:
8.1. Tierhaltung ist erlaubt.
8.2. Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, bedarf der Genehmigung des Vermieters.
Hier wurde Punkt 8.1 angekreuzt und Punkt 8.2 durchgestrichen.
Unter 8.3. steht dann:
"Der Vermieter erteilt bereits jetzt eine Zustimmung zur Haltung von 2 Hunden."
Wie interpretiert ihr das?
Mein Kumpel meint, dass laut diesem Mietvertrag nur 2 Hunde erlaubt sind und auch keine Katzen. Dann stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn von Punkt 8.1.?
Ich verstehe es so, dass man als Vermieter Punkt 8.2. und 8.3. ankreuzen kann, wenn man die Tierhaltung beschränken will. Sprich in meinem Fall dann auf 2 Hunde.
Wird aber Punkt 8.1. angekreuzt, verstehe ich es so, dass Punkt 8.3. eigentlich überflüssig ist, da ja Tierhaltung laut 8.1. erlaubt ist.
Kennt sich da jemand besser aus? Ich verstehe es nun so, dass ich sowohl weitere Hunde als auch Katzen halten dürfte, da diese laut 8.1. ja erlaubt sind und 8.2. gestrichen wurde.
Gruss
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Hi
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Tierhaltung ist erlaubt, dein Vermieter erlaubt dir die Haltung von 2 Hunden.
Für mich sind, nach den Aussagen, 2 Hunde erlaubt.
Frag ihn doch einfach ob du einen dritten dazu halten darfst. hab ich bei meinem auch gemacht.
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Ich würde es so interpretieren dass Tierhaltung generell erlaubt ist (natürlich kein Kamel oder so). M. M. nach brauchst du keine extra Erlaubnis für einen dritten Hund. Ich würde aber lieber nachfragen! Mietverträge sind schon komisch. Bei uns stand sinngemäß Tierhaltung verboten und auf der nächsten Seite dass bei der Haltung von Hunden beim Auszug der Teppich (der nicht vorhanden war) erneuert werden musss
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Zitat
Tierhaltung ist erlaubt, dein Vermieter erlaubt dir die Haltung von 2 Hunden.
Und warum hat er dann Punkt 8.1. angekreuzt und nicht Punkt 8.2.?
ZitatIch würde es so interpretieren dass Tierhaltung generell erlaubt ist
Sehe ich jetzt auch so, da ja Punkt 8.1. angekreuzt ist.
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Die Kombi 8.2 und 8.3 würde wenigstens Sinn ergeben. Aber so würde ich sagen 8.1 zählt und 8.3 ist damit überflüssig. Da 8.2 durchgestrichen ist und das die einzige Klausel ist, die darauf hinweisen würde dass du eine Genehmigung für den 3.Hund bräuchtest.....würde ich sagen ein dritter Hund ist erlaubt.
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Ja so habe ich das auch gesehen. 8.3. wurde wohl nur aus Anstand ausgefüllt, wäre aber überflüssig gewesen.
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Weil er dir generell Tierhaltung erlaubt, sich aber absichert in dem er dir nur 2 Hunde erlaubt statt 10. Sonst hätte dein Vermieter sich ja Punkt 8.3 sparen können.
Frag ihn auf jeden Fall. Nicht das das ganze nach hinten los geht. So bist du wenigstens dann auf der sicheren Seite.
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Dann hätte man doch aber Punkt 8.1. nicht angekreuzt, sondern Punkt 8.2.
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Für mich klingt das als wäre dein Vermieter nicht ganz firm in rechtlichen Dingen, wollte aber eigentlich zwei Hunde erlauben, und nicht alles grundsätzlich freigeben.
Und weil ich seinen Willen so interpretieren würde, würde ich einfach mal nachfragen. Ist sowieso das freundlichste - ich zumindest habe gern ein gutes Verhältnis mit meinem Vermieter.
Ansonsten mal beim Mieterverein/Mieterschutzbund nachfragen, wie die das aus rechtlicher Sicht sehen. Ohne juristische Ausbildung wäre meine Interpretation, dass dein Vermieter keine rechtliche Handhabe gegen einen dritten Hund hat, weil er grundsätzlich Tierhaltung ohne Einschränkung erlaubt. Auch der Nachsatz von 8.3. sagt ja nur, dass zwei erlaubt sind, nicht aber, dass mehr (oder weniger :))verboten wären. -
Schon wieder ein Thread, wo di nachfragst, aber die Antworten nicht akzeptieren kannst.
Ich sehe das wie Lemming.
Durch den Satz wollte er sich absichern, damit man nicht gleich 10 Hunde hält. Ich würde das akzeptieren und nochmal nachfragen.von unterwegs..
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