Dritthund bei meinem Mietvertrag erlaubt?
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Erhält man beim Mieterschutzbund kostenlos Auskunft über sowas?
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soweit ich weiß, ja. Ruf doch einfach mal bei dem in deiner Nähe an.
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Ich würde definitiv den Vermieter nach einem Dritthund fragen!
Selbst wenn Dir der Mieterschutzbund bestätigt, das durch diese Klauseln die Hundehaltung nicht auf zwei Hunde beschränkt ist, gehört es sich m.M. nach einfach, den Vermieter zu fragen.
Vielleicht sieht er es tatsächlich ganz locker, aber ich denke, er möchte trotzdem gefragt werden.
Und wenn der Vermieter eigentlich gemeint hat, 2 Hunde und mehr nicht, dann würde ich mich auch nicht darüber hinweg setzen, selbst wenn das aus dem Mietvertrag nun anders hervorgehen würde!
Ein gutes Verhältnis zum Vermieter wäre mir total wichtig und ich würde das Ganze nicht aufs Spiel setzen, weil ich doch lt. Vertrag auf mein Recht bestehen möchte.
Wir sind in unsere vorletzte Wohnung mit einem Hund eingezogen und haben vorab direkt gefragt, ob auch evtl. zwei Hunde erlaubt wären. Antwort war, na klar, wenn nicht hier, wo denn dann (wir wohnten direkt am Waldrand, umgeben von Feldern). Trotzdem haben wir nochmal explizit nachgefragt, als das Thema Zweithund akut wurde.
Ich finde, es gehört sich einfach. Ein freundliches Miteinander und Respekt ist mir wichtig und lieber, als hinterher Dauerstress... -
Ich finde es auch richtig, den Vermieter zu fragen, ob ein dritthund erlaubt ist. Was bringt es, wenn es laut Mietvertrag so wohl erlaubt wäre, es dem Vermieter aber nicht passt, weil er es anders meinte im Vertrag und es deshalb Stress gibt?!
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Fuer mich ist das ganz einfach:
Die Tierhaltung ist grundsaetich erlaubt, jedoch auf 2 Hunde begrenzt. Fuer bis zu 2 Hunden muss keine neue Erlaubnis eingeholt werden (z.B. wenn einer der Hundr stirbt, dann darf ohne erneute Nachfrage/Erlaubnis ein neuer (2.) Hund einziehen).
Da es auf 2 Hunde begrenzt ist, muss jeder weitere Hund erst genehmigt werden, wobei der Vermieter das auch ablehnen kann.
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Zitat
Ich würde definitiv den Vermieter nach einem Dritthund fragen!
Selbst wenn Dir der Mieterschutzbund bestätigt, das durch diese Klauseln die Hundehaltung nicht auf zwei Hunde beschränkt ist, gehört es sich m.M. nach einfach, den Vermieter zu fragen.
Vielleicht sieht er es tatsächlich ganz locker, aber ich denke, er möchte trotzdem gefragt werden.
Und wenn der Vermieter eigentlich gemeint hat, 2 Hunde und mehr nicht, dann würde ich mich auch nicht darüber hinweg setzen, selbst wenn das aus dem Mietvertrag nun anders hervorgehen würde!
Ein gutes Verhältnis zum Vermieter wäre mir total wichtig und ich würde das Ganze nicht aufs Spiel setzen, weil ich doch lt. Vertrag auf mein Recht bestehen möchte.
Wir sind in unsere vorletzte Wohnung mit einem Hund eingezogen und haben vorab direkt gefragt, ob auch evtl. zwei Hunde erlaubt wären. Antwort war, na klar, wenn nicht hier, wo denn dann (wir wohnten direkt am Waldrand, umgeben von Feldern). Trotzdem haben wir nochmal explizit nachgefragt, als das Thema Zweithund akut wurde.
Ich finde, es gehört sich einfach. Ein freundliches Miteinander und Respekt ist mir wichtig und lieber, als hinterher Dauerstress...
Dem kann ich mich so anschließen. Wir haben auch einen Vermieter der sich mit rechtlichem nicht auskennt, wir haben teilweise Paragraphen von schweizer Gesetzen drin stehen Und solange keiner jetzt das klagen anfängt, stört es auch nicht. Lieber ein gutes Verhältnis und so machen, dass es allen Recht ist und nicht auf Gesetzen und sonstwas rumreiten. Lieber bisschen Verstand und Respekt, als Paragraphengescheiße.... -
Zitat
Weil er dir generell Tierhaltung erlaubt, sich aber absichert in dem er dir nur 2 Hunde erlaubt statt 10. Sonst hätte dein Vermieter sich ja Punkt 8.3 sparen können.
Frag ihn auf jeden Fall. Nicht das das ganze nach hinten los geht. So bist du wenigstens dann auf der sicheren Seite.
So sehe ich das auch. KEINESFALLS würde ich, nur weil ich den Mietvertrag so interpretiere, wie er mir in den Kram passt, einen dritten Hund anschaffen, ohne meinen Vermieter VORHER zu fragen (nein, hinterher davon in Kenntnis zu setzen, kommt mMn auch einem Übergehen des Vermieters gleich). Schon allein aus Anstand. Vllt hast Du ja Glück und er stimmt dem Ganzen zu, aber wenn er verneint, dann würde ich das auch akzeptieren - wenn es mir trotzdem so wichtig ist, noch einen dritten Hund haben zu wollen, dann bleibt nur der Umzug in eine andere Wohnung oder direkt ein eigenes Haus.
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8.1 Tierhaltung ist generell erlaubt
8.2 sie bedarf immer der Erlaubnis des Vermieters, es sei denn es handelt sich um Kleintiere
8.3 die Erlaubnis beschränkt sich auf 2 Hunde - fertig ausDer Vermieter wollte es sich einfach machen und hat generell zwei Hunde erlaubt..... um nicht jedes Mal gefragt werden zu müssen; alle weiteren muss man anfragen, für mich wäre so ein Vorgehen (also einen Dritthund holen, ohne Genehmigung) eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses und ich würde über eine Kündigung nachdenken. Wenn ich der Vermieter wäre und das mitbekäme.
Sundri
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Das Kind (der Hund) ist ja anscheinend schon in den Brunnen gefallen, du hast ihn ja schon fix.
Schade, wenn du jetzt Probleme bekommst, hättest dich besser sich vorher erkundigen sollen und nachher evtl. einen neuen Hund holen.
Ich, als Vermieterin hätte durchaus auch Probleme, wenn ungefragt plötzlich ein Hund mehr da wäre. I
ch finde es ein riesiger Unterschied. Mit zwei Hunde kommen viele Leute zurecht, aber mit drei? -
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