Mein Hund hat gebissen, Agila zahlt nicht/bedingt

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen, ob ihr auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Folgende Situation hat sich letzte Woche ergeben:
    meine Hündin und ich waren in der MiPa unterwegs und gerade wieder zurück auf dem Firmengelände angekommen. Eine Frau kommt uns mit zwei Hunden entgegen, ich kenne einen der Hunde, es klappt mit meiner Hündin. Alle Hunde sind an der Leine, die Hündin, die ich schon kenne, steigt ins Auto. Senta und die andere Hündin (wohl Labbi, aber recht groß), eine ruhige 13-jährige, beschnuppern sich und Senta fängt aus, für mich, unersichtlichem Grund an, nach ihr zu schnappen. Sie erwischt ihr Ohr und hat ihr ein nettes Loch hineingebissen.


    Die andere Hündin hat sich nicht gewehrt, es ging also alles von Senta aus. Weswegen darüber lässt sich spekulieren, ich kann es mir nicht erklären, habe sie aber auch erst ein paar Monate und kann offensichtlich nicht meine Hand für sie ins Feuer legen.


    Ich habe natürlich gleich zugesagt, sämtliche entstehende Kosten zu übernehmen, man kann der anderen Hündin absolut nicht vorwerfen, dass sie Senta provoziert hat.
    So, ein paar Tage später kam die Tierarzt-Rechnung von der, sehr netten und verständisvollen, Dame: knapp über 100 EUR.
    Ich habe bezahlt, damit das erstmal vom Tisch ist und habe es meiner Hundehaftpflicht gemeldet. Dort habe ich 80 EUR Selbstbeteiligung, insofern ist es nicht die Welt, was ich wiederbekommen hätte, aber immerhin.
    Ich reiche also alles ein und bekomme wenige Tage später einen Bescheid mit folgender Aussage:


    Es gibt eine Tiergefahr, die ich im Schadensfall beim Aufeinandertreffen von Tieren verwirklicht. Insofern muss auch der Tierhalter nicht schuldhaft sein. Diese Tiergefahr gilt sowohl für meinen als auch für den geschädigten Hund.
    "Beide angeleinten Hunde gelangten zueinander und beschnüffelten sich, so dass die Tiergefahr beider Hunde auch gleichermaßen wirksam geworden ist. Hierbei ist unerheblich, ob bei dem Vorfall beide Hunde oder nur einer verletzt wurde. In Fällen wie diesem wird üblicherweise von einer mithaftenden Tiergefahr in Höhe von 50% ausgegangen. Diese ist vom Halter des geschädigten Hundes zu tragen und ist sein Eigenanteil am Schaden."


    Dementsprechend beläuft sich mein Anteil auf nur gut 50 EUR der Rechnung. Da das unter der Selbstbeteiligungsgrenze liegt, bekomme ich nichts wieder und der Fall ist für die Agila abgeschlossen.


    Ich will wegen der 20 EUR nicht rummachen, aber wenn ich jetzt zu der Besitzerin zurückgehen würde um zu sagen, ach übrigens, Ihr Hund hatte auch Schuld, Sie müssen die Hälfte bezahlen....das ist doch, ganz rational gesehen, Schwachsinn! Das werde ich ihr auf keinen Fall antun!
    Bei unangeleinten Hunden kann ich das ja verstehen, aber bei angeleinten Hunden..


    Nun meine Frage: kennt ihr vergleichbare Fälle und hat irgendjemand in dem Fall schon mal Widerspruch eingelegt?


    Sorry für den Roman! Freue mich auf eure Rückmeldungen.


    Liebe Grüße, tibtab

  • Ich kann dir die Frage zwar nicht beantworten, möchte aber mal lobend erwähnen, dass ich dein Verhalten vorbildlich finde!
    Als mein Hund zwei Mal (innerhalb eines Monats!) vermöbelt wurde, haben sich in beiden Fällen die anderen HH extrem schnell aus dem Staub gemacht. Den zweiten habe ich sogar angezeigt, weil der Hund mich ins Handgelenk gebissen hatte. Ist leider im Staub verlaufen. Dabei waren für mich nicht nur hohe Tierarztkosten (mit Vollnarkose) entstanden, sondern auch Verdienstausfall (selbständig handwerklich). Und mit meinem Hund musste ich für mehrere hundert Euro Einzelstunden beim Hundetrainer nehmen, um die Leinenagression, die er daraufhin entwickelt hat, wieder herauszubekommen.

  • In Grunde ist eine Haftpflichtversicherung eine Rechtschutzversicherung in Haftungsfragen. D.h., wenn du haftbar bist, wird gezahlt, wenn sie nicht zahlen, bist du nicht haftbar. Würde die andere HH vor Gericht gehen (hypothetisch gesprochen) und würde festgestellt, dass du doch 100% haftbar bist, dann müsste deine Versicherung auch zahlen. Abzüglich des Selbstbehalts.


    (Und wenn eine Straftatbestand vorliegt, greift die Haftung auch nicht - wer mit Absicht das Auto eines anderen beschädigt, kann natürlich nicht den Schaden bei der versicherung geltend machen, der ist nicht "haftbar" sondern kriminell, ebenso ist die haftung bei Kindern unter 14 anders geregelt, die kann man juristisch nicht für alles haftbar machen, also zahlt dann auch die Versicherung nicht (und die eltern müssen es auch nicht).


    Es ist also so, dass du rechtlich nur zur Zahlung der 50% verpflichtet bist. Dass du mehr gezahlt hast, ist deinem persönlichen Rechtsempfinden geschuldet, aber nicht dem Haftungsrecht. Recht und Moral sind zwei Paar Schuhe!
    Der Begriff der Tiergefahr besagt, dass man als Tierhalter immer davon ausgehen muss, dass das Tier Schäden verursacht - völlig losgelöst von einem Schuldbegriff, wie man ihn intuitiv hat. In diesem Fall heisst das, dass man als Halter davon ausgehen muss, dass Hunde sich beissen - vor Gericht zählt es nicht, wer "angefangen hat" oder "der Böse war".


    Ich denke nicht, dass du da Erfolg haben wirst.

  • Einen ähnlichen Fall hatte ich mit der AGILA Haftpflicht auch.
    Für mich war das ein sofortiger Kündigungsgrund. Die AGILA Haftpflicht ist einfach nur günstig und man hat eine Versicherung. Zahlen tun die aber anscheinend nix oder fast nix.
    Bei der Tierhalterhaftpflicht ist die AGILA echt schlecht.
    Die Krankenversicherung sowie die OP-Versicherung wiederum ist absolut zu empfehlen

  • Das scheinen die Versicherungen gerne so zu sehen, aber ich wundere mich immer, woher diese Ansicht kommt.


    Ja, es gibt die verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB), aber dafür muss erstmal ein Schaden verursacht worden sein, was der andere Hund hier aber nicht hat.
    Wäre bei beiden Hunden ein Schaden entstanden, dann könnte man mit 50:50 eher argumentieren.


    Beim Auto gilt auch eine generelle Gefahr, trotzdem würde da wohl niemand auf die Idee kommen, dass man 50 % der Kosten selber tragen müsste, wenn einen ein anderer Autofahrer die Vorfahrt nimmt und ins Auto fährt.


    Das Prinzip widerspricht doch auch jeglicher Logik und Gerechtigkeit, dass der Geschädigte letztlich derjenige ist, der in die Röhre schaut, weil er auch noch einen Teil des entstandenen Schadens selber tragen soll.

  • Zitat

    Beim Auto gilt auch eine generelle Gefahr, trotzdem würde da wohl niemand auf die Idee kommen, dass man 50 % der Kosten selber tragen müsste, wenn einen ein anderer Autofahrer die Vorfahrt nimmt und ins Auto fährt.


    OT: Vorfahrt nehmen = Ein Hund angeleint, einer nicht -- der Halter des unangeleinte Hund hat einen deutlich höheren Schaden zu begleichen. Hier wäre der analoge Fall aber: Großer Parkplatz, zwei Autos verunfallen z.B. bei Ausparken des einen -- da kann es auch zu einer 50/50-Regelung kommen.


    Rein juristisch :ugly: dürfte das Verhalten der Versicherung (die ja auch Geld verdienen möchte) erstmal schwer anzugreifen sein, da ja die andere Frau durchaus mit der Kontaktaufnahme der angeleinten Hunde einverstanden war -- moralisch ist das für Dich natürlich eine andere Sache. :( :

  • Genau - man bekommt sehr häufig eine Teilschuld bei Autounfällen.


    Man könnte die Frage hier gerichtlich klären lassen, und natürlich könnte da auch was anderes rauskommen, das weiß man nie. Und natürlich sind Versicherungen unterschiedlich kulant.


    Ich finde bei der hier beschriebenen Situation allerdings ganz persönlich auch, dass die Frau das selbst mit verursacht hat. Wäre der Hund der TE aus dem Nichts gekommen und hätte sich auf ihren gestürzt, wärs was anderes. Aber sie hat die Kontaktaufnahme an der Leine ja mitgemacht. Und in dieser situation liegt eben die berühmte Tiergefahr - die sich hier realisiert hat.


    Ich kenns von Pferden: Wenn ein Pferd ein anderes auf der Koppel tritt, übernimmt die HP i.d.R. auch nur 50%.
    Die HP ist ja auch nicht dazu da, alle Schäden zu begleichen, die das Leben so mit sich bringt.... sie deckt nur das ab, wofür man tatsächlich haftet.

  • und jetzt weiß ich warum soooo viele leute hier im Forum keinen anderen Hundekontakt wünschen und sich immer darüber aufregen :headbash:
    Aber ich finde es trotzdem :gut: das die TS gleich gesagt hat, dass sie die Kosten vom TA übernimmt, wie schon angemerkt wurde, die meisten machen sich einfach schnell aus dem Staub...
    Das mit der HP ist auf der einen Seite blöd, aber es wurde ja jetzt verständlich erklärt, wieso die nicht zahlen...

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall:


    war mit zwei angeleinten Hunden unterwegs (kurz nach einem Unfall, bei dem ich wegen zweier Tutnixe fast ein Auge verloren hätte). War deshalb extrem angespannt und bin Hundebegegnungen weitläufig ausgewichen.
    Komme auf eine Wiese, wo ich von weitem einen HH mit freilaufendem irischen Wolfshund sehe (der uns nicht sah). Gehe ganz weit außen am Rand der Wiese, sozusagen schon im Gebüsch, denke dann, dass wir "aus der Gefahrenzone" sind, als die Wolshündin plötzlich kurz vor uns aus dem Gebüsch auftaucht.
    Ich erschrocken, meine Hunde schießen beide nach vorne, und ich merke, dass ich sie nicht halten können werde: also einen loslassen. Ich ehntscheide mich für die Hündin (da kleiner, in der Regel allein sehr nett und sie hatte auch schon mal mit der anderen Hündin gespielt). Die beiden rasen über die Wiese, ich bändige meinen Rüden und rufe dann die Hündin ab.
    Kurz drauf kommt der andere HH hinter uns her und sagt, dass meine Hündin seine gebissen habe (die Spuren im Oberschenkel waren deutlich....) ich hatte den Vorfall nicht gesehen.
    Da wir auf dem Dorf leben, ich mit zwei assozialen DSH, die nicht mit jedem "spielen" dürfen, eh schon immer blöd angeguckt werde, sage ich, dass ich die Tierarztkosten übernehme - hm, es waren dann über 300 EUR. Der TA hat 3 x behandelt (fand ich absolut übertrieben, weil es nur oberflächlich war, da die Wolfshündin irgendwie so ganz wenig schützendes Fell hat).Also hab ich die Rechnung mit einer kurzen Erklärung der Versicherung eingereicht.


    Und die kamen auch mit der allgemeinen Tiergefahr, und dass der andere HH durch das Freilaufen lassen seiner Hündin 50 % Mitschuld trägt, und haben nur die Hälfte übernommen.
    Ich habe dann die anderen 150,-- EUR selbst gezahlt :( :
    Versicherung ist übrigens die Rhion.

  • Versicherungen handhaben das immer gerne so. Schließlich wollen sie ja verdienen und das können sie nicht, wenn sie alle Schäden bezahlen.
    Die besten Erfahrungen hab ich gemacht, in Bezug auf Rückerstattung der Kosten, wenn beide Hunde beißen. Dann regeln die Versicherungen das untereinander und man bleibt auf keinen Kosten sitzen.
    Es ist schon traurig.
    Aus diesen Gründen laß ich es gar nicht erst zu Beißereien kommen; wird mein Hund angrgriffen, tret ich sofort zu.
    Stehen beide Hunde angeleint voreinander, beobachte ich die Körpersprache beider Hunde, um im Enstfall meinen Hund wegzuziehen.
    Ist erst kürzlich passiert: meine Hündin angeleint, unangeleinter Rüde kommt angelaufen, Hunde stehen sich gegenüber. Der Rüde legt die Ohren nach hinten und zieht die Lefzen hoch. Im selben Moment will er meine Hündin ins Gesicht schnappen. Ich konnte meine Hündin noch grade wegziehen und mich dazwischenschieben.
    Der einzige Kommentar des HH; " du Jeckedoll ". :headbash:
    Also wenn möglich, angeleinte Hunde nicht aneinander lassen. Spielen nur mit Hunden, die man kennt oder einschätzen kann.

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